Rufbereitschaft: Wie ist die Arbeit auf Abruf gesetzlich geregelt?
- 5 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Was heißt Rufbereitschaft?
- Rufbereitschaft: Wie ist die Reaktionszeit?
- Rufbereitschaft und Arbeitszeit
- Rufbereitschaft und Vergütungspflicht
- Wie wird Rufbereitschaft vergütet?
- Rufbereitschaft: Höchstarbeitszeit und Altersgrenze
- Ruhezeit nach Rufbereitschaft: Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
- Betriebsrat darf bei Rufbereitschaft mitbestimmen
- Kann man die Rufbereitschaft ablehnen?
Experten-Autor dieses Themas
Was heißt Rufbereitschaft?
Während der Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsort auf und wird nicht für den Arbeitgeber tätig. Der Arbeitnehmer muss aber jederzeit erreichbar sein, um auf Abruf des Arbeitgebers den Arbeitsplatz aufzusuchen und die Arbeit zeitnah aufzunehmen. Dabei ist die Rufbereitschaft von der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst abzugrenzen.
Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft
Während der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer arbeitsbereit am Arbeitsplatz und wartet auf die Fortsetzung der Tätigkeit. Es handelt sich um ganz normale Arbeitszeit mit der Ausnahme, dass die geschuldete Tätigkeit eine „Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ ist.
Die Abforderung der Fortsetzung der Tätigkeit erfolgt typischerweise nicht durch den Arbeitgeber, sondern ergibt sich aus der Art der Tätigkeit von selbst. Typische Beispiele sind Callcenter-Mitarbeiter, die auf den nächsten Anruf warten, oder Verkäufer in einem Ladengeschäft beim Warten auf den nächsten Kunden. Arbeitsbereitschaft ist vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Beim Bereitschaftsdienst müssen sich Arbeitnehmer im Betrieb, aber nicht notwendig an ihrem Arbeitsplatz aufhalten. Anders als bei der Arbeitsbereitschaft müssen sie nicht sofort zur Arbeitsaufnahme bereit sein. Sie können zum Beispiel lesen oder schlafen. Typische Fälle sind Ärzte, die sich in einem Zimmer auf der Station ausruhen.
Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtige Arbeitszeit. Je kürzer die vom Arbeitnehmer geforderte Reaktionszeit zwischen Abforderung der Arbeitsleistung und Arbeitsaufnahme, umso eher wird man von Bereitschaftsdienst ausgehen. Der Europäische Gerichtshof geht jedenfalls bei einer geforderten Reaktionszeit von acht Minuten von Bereitschaftsdienst aus.
Rufbereitschaft: Wie ist die Reaktionszeit?
Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben, innerhalb welcher Zeit der Arbeitnehmer auf einen Abruf der Arbeit durch den Arbeitgeber reagieren muss. Je kürzer die vereinbarte Reaktionszeit, umso eher dürfte faktisch vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst vorliegen.
Umgekehrt geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, nach Abruf die Arbeit innerhalb von 20 Minuten aufzunehmen. Laut Rechtsprechung ist eine Reaktionszeit von etwa 30 Minuten mit der Anordnung von Rufbereitschaft jedenfalls vereinbar.
Rufbereitschaft und Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Nur soweit der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft tatsächlich tätig wird, handelt es sich bei dieser sogenannten Heranziehungszeit um vergütungspflichtige Arbeitszeit. Diese traditionelle Auffassung unterliegt einem Wandel durch das Europarecht.
Rufbereitschaft und Vergütungspflicht
Vergütungspflichtig ist die Rufbereitschaft dann, wenn sie aufgrund der Umstände als Arbeitszeit zu werten ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält grundsätzlich die Zeit, die sich der Arbeitnehmer für eine mögliche Inanspruchnahme außerhalb seines familiären und sozialen Umfelds aufhalten muss, für vergütungspflichtige Arbeitszeit. Kann der Arbeitnehmer nicht frei über seine Zeit verfügen und muss er jederzeit mit dem Abruf der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber rechnen, ist diese Zeit vergütungspflichtige Arbeitszeit. Dabei sind die Gesamtumstände zu würdigen. Je häufiger der Arbeitgeber die Rufbereitschaft in Anspruch nimmt, umso eher spricht dies für eine vergütungspflichtige Arbeitszeit und umgekehrt.
Rufbereitschaft und Home-Office
Ist der Arbeitsplatz mit der Wohnung identisch, führt allein der Umstand, dass sich der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft in der Wohnung aufhalten muss, noch nicht zu einer Vergütungspflicht. Das Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen, führt in diesem Fall noch nicht zwangsläufig dazu, dass sich der Arbeitnehmer außerhalb seines familiären und sozialen Umfelds aufhalten muss.
Wie wird Rufbereitschaft vergütet?
Rufbereitschaft wird regelmäßig durch Pauschalen vergütet. Im Bereich von Tarifverträgen erfolgt die Vergütung der tatsächlichen Einsatzzeiten oft in Form von bestimmten Stundensätzen der jeweiligen Entgeltgruppen. Im Bereich des TVöD zum Beispiel von montags bis freitags nach dem zweifachen Satz und am Wochenende und an Feiertagen nach dem vierfachen Stundensatz der jeweiligen Entgeltgruppe.
Rufbereitschaft und TVöD
In § 7 TVöD ist die Rufbereitschaft explizit geregelt. Danach liegt Rufbereitschaft vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten muss, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Rufbereitschaft: Höchstarbeitszeit und Altersgrenze
Da es sich bei den Zeiten der Rufbereitschaft um Ruhezeit und nicht um Arbeitszeit handelt, besteht für die Dauer der Rufbereitschaft an sich keine Grenze. Erst wenn die Arbeitskraft während der Rufbereitschaft tatsächlich in Anspruch genommen wird, beginnt die Arbeitszeit zu laufen.
Die Dauer der während der Rufbereitschaft zulässigen Arbeitszeit (tatsächliche Einsatzzeit) darf die nach dem Arbeitsgesetz maximal zulässigen Zeiten einschließlich der regulären Arbeitszeit nicht überschreiten. Eine Gesamteinsatzdauer pro Arbeitstag von zehn Stunden ist daher nicht zu überschreiten. Es muss jederzeit darauf geachtet werden, dass der Arbeitnehmer innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeitet und dass die gesetzlichen Ruhezeiten und Ruhepausen eingehalten werden.
Eine gesetzliche Altersgrenze für die Rufbereitschaft besteht nicht. Eine entsprechende Regelung kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Ruhezeit nach Rufbereitschaft: Was sagt das Arbeitszeitgesetz?
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Sofern die Arbeitskraft des Arbeitnehmers während der Rufbereitschaft herangezogen wird, beginnen die elf Stunden Ruhezeit nach Abschluss des Arbeitseinsatzes erneut zu laufen.
Die Rufbereitschaft ist nach dem Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Nur wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers während der Rufbereitschaft herangezogen wird, gilt die Zeit für die Dauer des Einsatzes als Arbeitszeit.
Betriebsrat darf bei Rufbereitschaft mitbestimmen
Die Anordnung von Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit unterliegt in jedem Falle der Mitbestimmung des Betriebsrates. Dies ergibt sich zumindest für den Bereitschaftsdienst bereits daraus, dass die Zeiten des Bereitschaftsdienstes „Arbeitszeit“ im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG sind. Zwar ist die Rufbereitschaft grundsätzlich als Ruhezeit und nicht als Arbeitszeit zu bewerten. Da der Arbeitnehmer hier jedoch jederzeit mit der Arbeitsaufnahme rechnen muss, sieht das Bundesarbeitsgericht auch bei der Aufstellung von Rufbereitschaftsplänen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Kann man die Rufbereitschaft ablehnen?
Soweit im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nichts Anderweitiges geregelt ist, trifft den Arbeitnehmer keine Pflicht zur Rufbereitschaft. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer eine Rufbereitschaft nicht akzeptieren.
In der Praxis sollte der Arbeitnehmer der Anordnung von Rufbereitschaft jedoch zunächst nachkommen und im Zweifel gerichtlich feststellen lassen, ob eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft besteht. Findet sich eine entsprechende Regelung zur Rufbereitschaft jedoch im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, ist der Arbeitnehmer zur Rufbereitschaft verpflichtet und kann diese dann nicht verweigern. Verweigert der Arbeitnehmer die Rufbereitschaft, obwohl eine Pflicht dazu besteht, stellt dies eine Arbeitsverweigerung dar, die eine Abmahnung oder gar Kündigung zur Folge haben kann.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Rufbereitschaft?
Rechtstipps zu "Rufbereitschaft" | Seite 2
-
23.10.2019 Rechtsanwalt Colin Marc Rapp„… , die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (z. B. Schmutz-, Gefahren-, Nacht-, Auslandszulagen, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft) Akkordlohn Prämien/Provisionen, Ausnahme …“ Weiterlesen
-
05.12.2023 Rechtsanwalt Rüdiger Bock LL.M.„… , wenn die Fahrt entsprechend lange dauert. Das entsprechende Urteil des Bundesfinanzhofs ist noch abzuwarten. Pikett-Dienste Ein weiterer Streitpunkt können Pikett-Dienste oder Rufbereitschaft …“ Weiterlesen
-
20.11.2018 Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus„… der Rufbereitschaft zur Einrichtung eines Notdienstes. Das Thüringer LAG gab den Arbeitnehmern recht. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der privaten Mobilfunknummer besteht nicht. Die Richter stellten …“ Weiterlesen
-
27.08.2018 Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM„… . 1 der Richtlinie 2003/88/EG) Daher wurde die Rufbereitschaft nach der Rechtsprechung des BAG (BAG v. 22.01.2004- 6 AZR 543/02) nicht der Arbeitszeit zugeordnet, da der Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
-
17.08.2018 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… , gezahlt. Zum Arbeitsverdienst gehören auch bspw. Zulagen (Schmutz-, Gefahren-, Nachtzuschläge) mit Bezug zur Arbeitsleistung sowie Vergütungen für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft …“ Weiterlesen
-
26.06.2018 Rechtsanwalt Johannes Haun„… eines Notfalldienstes außerhalb der Rufbereitschaft einzufordern. Das verstoße gegen das Grundgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Thüringische …“ Weiterlesen
-
18.06.2018 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„… (Feuerwehrkaserne) eintreffen müssen, um ihren Dienst aufzunehmen. Eine solche Sonderform der Arbeit wäre bei Arbeitnehmern in Deutschland wohl „Rufbereitschaft“, denn der Betroffene hält …“ Weiterlesen
-
12.03.2018 Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens„… und einer im wesentlichen vergütungsfreien Rufbereitschaft gesprochen wird. Nunmehr hat der EuGH hat mit Urteil vom 21.02.2018 – C – 518/15 – entschieden, dass unter folgender Voraussetzung …“ Weiterlesen
-
06.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht„… , wenn sich der Arbeitnehmer während des Bereitschaftsdienstes lediglich in Rufbereitschaft befinden muss. Hierbei ist lediglich seine ständige Erreichbarkeit, nicht jedoch zugleich seine Anwesenheit am Arbeitsplatz …“ Weiterlesen
-
02.03.2018 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… dieser bei einem Notruf innerhalb von acht Minuten auf der Feuerwache zu sein. Bereitschaftsdienst nach deutschem Arbeitsrecht: Das deutsche Arbeitsrecht kennt die sog. Rufbereitschaft, d. h. die Pflicht …“ Weiterlesen
-
23.02.2018 Rechtsanwalt Henrik Thiel„… und/oder geografische Vorgaben macht, die den Arbeitnehmer in seiner Freizeitgestaltung während der passiven Rufbereitschaft einschränken. In dem entschiedenen Fall ging es um einen belgischen …“ Weiterlesen
-
03.11.2017 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„… der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden (§ 5 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes). 2 …“ Weiterlesen
-
20.10.2017 Rechtsanwalt Frank Langer„… dem Urlaubszweck entgegen. Arbeitsvertragliche Regelungen, welche die Verfügbarkeit regeln sollen, können diese Grundsätze nicht „aushebeln“. Wer sich hingegen in Rufbereitschaft befindet …“ Weiterlesen
-
24.06.2017 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… ) wurden keine Therapien durchgeführt. Für etwaige nächtliche Notsituationen hatte ein Facharzt der Klinik in Rufbereitschaft zur Verfügung gestanden. Damit waren die freien Mitarbeiter gerade …“ Weiterlesen
-
04.04.2017 Rechtsanwalt Joachim Kerner„… das Auto schon allein deshalb benötige, weil er sich auch außerhalb der Dienstzeit in einer Rufbereitschaft befinde und dann innerhalb kürzester Zeit zur Feuerwache fahren müsse. Es könne …“ Weiterlesen
-
02.02.2017 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft„… . Von Interesse ist auch die Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Bei der Rufbereitschaft muss der Mitarbeiter nicht persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein. Er muss für …“ Weiterlesen
-
04.12.2016 Rechtsanwalt Gerd Klier„… Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheit außerhalb dies Dienstes Zugleich stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass kein Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder die bloßen …“ Weiterlesen
-
29.11.2016 SH Rechtsanwälte„… - und Objektschutzes in den deutschen Botschaften in Kabul und Bagdad tätig waren. Durch die Bundesrichter wurde klargestellt, dass für eine reine Rufbereitschaft kein Anspruch auf Freizeitausgleich besteht …“ Weiterlesen
-
20.02.2022 Rechtsanwalt Markus Karpinski„… an. Von dort wird dieser an die Pfleger weitergeleitet, welche einen Piepser bei sich haben. Eine solche Rufbereitschaft leisten typischerweise in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebende Familien …“ Weiterlesen
-
22.03.2016 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… keinerlei Dokumentation eines Versuchs, den richterlichen Eildienst – der tatsächlich Rufbereitschaft hatte – zu erreichen, enthalten. Das Amtsgericht nahm daher eine willkürliche Entscheidung …“ Weiterlesen
-
16.09.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… , die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet wird. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Arbeitgeber sollten in diesem Zusammenhang berücksichtigen, dass auch der Bereitschaftsdienst …“ Weiterlesen
-
14.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… über das MiLoG gab es schon die Arbeitszeitdiskussionen über die sogenannten Sonderformen. Aus dem medizinischen Bereich gibt es die Sonderformen der Arbeitszeit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft …“ Weiterlesen
-
23.03.2015 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„… . Als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gilt auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst, nicht hingegen die Rufbereitschaft. c) Problem: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen Hier stellt …“ Weiterlesen
-
11.12.2014 Rechtsanwalt Martin Klein„… häufig Streit, ob dieses gesetzliche Mindestentgelt nur für eigentliche Arbeitszeiten zu zahlen ist oder auch für Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft und sonstige Bereitschaften. In der üblichen Praxis …“ Weiterlesen