Vertragsfreiheit: Bedeutung und Grenzen im Überblick
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Die Vertragsfreiheit ist ein Kernprinzip des deutschen Rechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 311 Abs. 1 vorausgesetzt wird. Demnach steht es jeder Person frei, Verträge abzuschließen und dabei den Inhalt sowie die Parteien des Vertrags selbst zu bestimmen.
Dieser Grundsatz gibt den Parteien die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen und Bedingungen in einem Vertrag festzulegen, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Als Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit, wird die Vertragsfreiheit grundrechtlich durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt.
Was umfasst die Vertragsfreiheit?
Die Vertragsfreiheit umfasst sowohl die Freiheit, einen Vertrag abzuschließen – positive Abschlussfreiheit – oder auch nicht abzuschließen – negative Abschlussfreiheit –, als auch die Freiheit, einen Vertrag inhaltlich frei zu gestalten. Abschlussfreiheit meint also die Freiheit, sich für oder gegen den Abschluss eines Vertrags zu entscheiden. Weder Verbraucher noch Unternehmen können – außer in seltenen Ausnahmefällen – zu Vertragsabschlüssen gezwungen werden. Die Abschlussfreiheit gibt den Parteien die Möglichkeit, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und Verträge nur dann einzugehen, wenn sie damit einverstanden sind. Generell ermöglicht die Vertragsfreiheit den Verbrauchern, ihre Rechte und Bedürfnisse bei Vertragsverhandlungen zu wahren. Sie können die Vertragsbedingungen aushandeln und auf ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden. Dieser Grundsatz trägt zur Förderung des Wettbewerbs bei und ermöglicht den Verbrauchern, aus einer Vielzahl von Angeboten das für sie günstigste auszuwählen.
Daneben umfasst die Vertragsfreiheit auch die Vertragsbeendigungs- oder Vertragsaufhebungsfreiheit. Das heißt, die Parteien können sich von einem Vertrag, der bereits geschlossen wurde, grundsätzlich auch wieder lösen, vorausgesetzt, es gibt ein Kündigungsrecht. Ein solches kann sich aus der vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben.
Die Vertragsfreiheit beinhaltet auch die Formfreiheit, das heißt, die Freiheit der Parteien, den Vertrag in der von ihnen gewählten Form abzuschließen. Grundsätzlich können Verträge mündlich, schriftlich oder konkludent – sprich durch schlüssiges Verhalten – abgeschlossen werden. Es gibt jedoch bestimmte Verträge, für die das Gesetz eine besondere Form vorschreibt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Beispielsweise müssen Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Vertragsfreiheit anhand von Beispielen erklärt
Das Grundprinzip der Vertragsfreiheit erstreckt sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Am besten lässt sich dies anhand konkreter Anwendungsbeispiele aus der Praxis verdeutlichen:
Vertragsfreiheit im Kaufvertragsrecht
Beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen haben Verbraucher das Recht, die Vertragsbedingungen auszuhandeln. Dies umfasst den Preis, die Zahlungsbedingungen, Garantien und andere Vertragsklauseln.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer oder einer Privatperson handelt. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt für alle Kaufverträge gleichermaßen.
Vertragsfreiheit im Mietvertragsrecht
Bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses können Mieter und Vermieter die Mietbedingungen verhandeln. Dazu gehört die Mietdauer, die Höhe der Miete, Nebenkosten und Reparaturpflichten. Es gibt aber insbesondere im Wohnungsmietrecht zum Schutz des Mieters auch Grenzen der Vertragsfreiheit, die es zu beachten gilt (§§ 549 f. BGB).
Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht
Beim Abschluss von Arbeitsverträgen ermöglicht die Vertragsfreiheit Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Bedingungen ihrer Beschäftigung auszuhandeln. Dies umfasst Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Auch im Arbeitsrecht gibt es jedoch Beschränkungen der Vertragsfreiheit, die sich unter anderem aus den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Obwohl die Vertragsfreiheit ein wichtiges Prinzip ist, unterliegt sie bestimmten Einschränkungen. Die Freiheit der Vertragsparteien bei der Gestaltung von Verträgen wird in der Praxis aufgrund gesetzlicher Regelungen begrenzt, um die Interessen der Allgemeinheit zu schützen und unfaire Verträge zu verhindern. Einschränkungen der Vertragsfreiheit gibt es beispielsweise in den folgenden Fällen:
Gesetzliche Verbote
Verträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind nichtig und nicht durchsetzbar. Das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt in solchen Fällen nicht.
Unzulässige AGB-Klauseln
Bestimmte Klauseln in Verträgen, die gegen das AGB-Recht verstoßen oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Solche Klauseln können beispielsweise eine unangemessen hohe Haftung des Verbrauchers, eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Vertragspartners oder die Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Verbrauchers beinhalten. Auch hier ist die Vertragsfreiheit im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltungsfreiheit eingeschränkt.
Zwingende gesetzliche Vorschriften
In einigen Fällen gibt es zwingende gesetzliche Regelungen, die die Vertragsfreiheit beschränken, um bestimmte Schutzinteressen zu wahren. Beispielsweise gibt es im Mietrecht gesetzliche Vorgaben zur Zulässigkeit von Mieterhöhungen, die nicht einseitig verhandelbar sind. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält Beschränkungen im Hinblick auf das Prinzip der Vertragsfreiheit.
Allgemeine Grundsätze des Rechts
Die Vertragsfreiheit findet ihre Grenzen darüber hinaus in allgemeinen Grundsätzen des Rechts, wie beispielsweise dem Schutz vor sittenwidrigen Verträgen oder der Treuepflicht der Vertragsparteien. Grenzen der Vertragsfreiheit können sich zudem aus dem Verbot der Diskriminierung aus Artikel 3 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG) ergeben.
Besonderheiten bei der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit ebenfalls, allerdings mit einigen Besonderheiten. Arbeitsverträge unterliegen bestimmten arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Kollektivvereinbarungen, die den Schutz der Arbeitnehmerinteressen gewährleisten sollen. Einige wichtige Ausnahmen der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht, die es zu beachten gilt, sind:
Mindestarbeitsbedingungen
Es gibt gesetzliche Mindestvorgaben zu Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Mindestlohn, die nicht unterschritten werden dürfen.
Kollektivvereinbarungen
In bestimmten Branchen oder Unternehmen werden Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen. Diese Vereinbarungen können die Vertragsfreiheit der Einzelnen einschränken, da sie die Arbeitsbedingungen für eine größere Gruppe von Arbeitnehmern festlegen.
Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schränkt die Vertragsfreiheit im Hinblick auf Kündigungen ein. Es gibt bestimmte Kündigungsfristen und Kündigungsgründe, die eingehalten bzw. geltend gemacht werden müssen, um eine rechtmäßige Kündigung durchzuführen.
Es gibt zahlreiche weitere Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern, die eine Vielzahl von Ausnahmen im Hinblick auf das ansonsten geltende Grundprinzip der Vertragsfreiheit enthalten. Zu nennen sind insbesondere:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Fazit: Im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen
Egal, um welchen Vertrag es sich handelt: Vertragsparteien sollten die Bedingungen und Klauseln sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und der Vertrag fair und ausgewogen ist. Bei komplexeren Verträgen oder in Zweifelsfällen kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um potenzielle Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Insbesondere ist es wichtig zu beachten, dass die Vertragsfreiheit durch rechtliche Rahmenbedingungen und den Schutz der Allgemeinheit begrenzt ist. Bei Fragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Verträgen sollten Verbraucher und Unternehmer sich anwaltlich beraten lassen, um eine rechtssichere Vertragsbeziehung einzugehen.
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Rechtstipps zu "Vertragsfreiheit" | Seite 7
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21.06.2016 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach„… . sie bedürfen keiner notariellen Beurkundung. Grenzen der Vertragsfreiheit: Keine zu starke Belastung eines Ehegatten Eheverträge unterliegen einer rechtlichen Inhaltskontrolle, d. h. Gerichte können …“ Weiterlesen
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12.05.2016 Rechtsanwalt Karsten Eckhardt LL.M.„… -Darlehensvertrag abschließt. Denn stehen die Prinzipien des Schutzes der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit und der Grundsatz der Vertragsfreiheit in einem besonderen Wettstreit. Der Schutzgedanke des § 489 BGB …“ Weiterlesen
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28.04.2020 Rechtsanwalt / Abogado Christoph Möller LL.M. (Bogotá)„… im Wesentlichen der Vertragsfreiheit. So können die Gesellschafter beispielsweise einen Beirat oder Aufsichtsrat ( junta directiva ) vorsehen, müssen dies aber nicht. Es gibt keine Pflicht der Bildung …“ Weiterlesen
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19.02.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Dieser sogenannte Kontrahierungszwang schränkt die Vertragsfreiheit entsprechend ein. So sind etwa Taxi- und Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, jedermann zu befördern. Für Gaststätten ist eine derartige Pflicht …“ Weiterlesen
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13.02.2016 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„… Vertragsfreiheit rechtsgeschäftliche Bindungen über einen langen Zeitraum eingegangen werden können. Eine Grenze bilden lediglich §§ 138, 242, 723 Abs. 3 BGB und gegebenenfalls § 307 Abs. 1 BGB …“ Weiterlesen
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22.01.2016 Rechtsanwältin Janine Montjoie„… gesetzlichen Trennungs- und Scheidungsfolgen einer vertraglichen Gestaltung durch die Eheleute zugänglich. Es besteht Vertragsfreiheit. Der Güterstand kann verändert, Ausgleichsregelungen vereinbart …“ Weiterlesen
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13.01.2016 anwalt.de-Redaktion„… verpflichtet, EC-Karten, Kreditkarten oder sonstige bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten zu akzeptieren. Vielmehr gilt hier die Vertragsfreiheit und das Grundrecht der freien Berufsausübung …“ Weiterlesen
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10.01.2016 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„… werden, dass die Rechtsprechung sich ändern kann. Gerade in den letzten Jahren hat sie sich immer mehr zugunsten des „schwächeren“ Ehegatten gewandelt und der Vertragsfreiheit Grenzen aufgezeigt. Tipp …“ Weiterlesen
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16.12.2015 Rechtsanwältin Annett Kleinert„… Scheidung entzogen wird und das Privatvermögen im Falle der Scheidung jedoch heranzuziehen ist. Diese Gestaltung hält der richterlichen Inhaltskontrolle stand, da die Vertragsfreiheit im Vermögensbereich …“ Weiterlesen
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06.12.2015 Rechtsanwalt Christian Schilling„… ). Die Parteien des Übertragungsvertrages (also Käufer des Geschäftsanteils und Verkäufer des Geschäftsanteils als Altgesellschafter) können natürlich im Rahmen der Vertragsfreiheit abweichende …“ Weiterlesen
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21.11.2015 Rechtsanwalt Christoph Lindner„… kann. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d. h. alle Vereinbarungen sind zunächst einmal wirksam, solange diese nicht sittenwidrig oder sogar nichtig sind. Zum 01.01.2015 wurde …“ Weiterlesen
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09.11.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . Vertragsfreiheit – das Änderungsangebot des Chefs kann vom Angestellten angenommen werden oder auch nicht, der Arbeitgeber dagegen behält natürlich sein Recht, einen Vertrag z. B. wieder beenden zu können …“ Weiterlesen
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07.11.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann„… durch einen privatrechtlichen Vertrag zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Angesichts des Grundsatzes der Vertragsfreiheit ist der Abschluss …“ Weiterlesen
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28.10.2015 Rechtsanwältin Helicia H. Herman„… an dieser Stelle nur über einen Trennungsunterhalt, nicht über nachehelichen Unterhalt. Es besteht hierbei grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. die Eheleute können vereinbaren, was Ihnen zunächst als gerecht …“ Weiterlesen
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04.11.2023 Rechtsanwalt Christian Schilling„… , die verkaufte Sache sei ihren Preis auch wert. Mit Rücksicht auf das Prinzip der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme konkludenter Erklärungen über die Angemessenheit …“ Weiterlesen
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05.06.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die Gewichtung einzelner Ziele die Vertragsfreiheit. Eine Grenze stellt jedoch die Sittenwidrigkeit dar. Sittenwidrigkeit, so wird vertreten, liegt ab einer Überschreitung der Gesamtvergütung um 30 …“ Weiterlesen
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28.05.2015 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… dieses „Bestellerprinzips“ in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen, sowie ein Wohnungsmieter, der eine Verletzung seines Rechts auf Vertragsfreiheit rügt. Neben dem vorliegenden Antrag auf Erlass …“ Weiterlesen
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10.02.2015 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann„… sogar ohne Kapitalbeteiligung Stimmrechte eingeräumt werden, da die Stimmrechte von der Vertragsfreiheit erfasst sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Gesellschaftsvertrag nur mit Mehrheitsbeschluss …“ Weiterlesen
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05.02.2015 Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler„… ). Auch wegen der im Zivilrecht geltenden Vertragsfreiheit steht es dem Arzt frei, eine von ihm erbetene Behandlung abzulehnen. Insbesondere wenn es um die Behandlung von Privatpatienten geht …“ Weiterlesen
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03.02.2015 Rechtsanwalt Datenschutzbeauftragter (IHK) Martin Lauppe-Assmann„Vereinbarungen zum Unterhalt, solange die Ehe besteht, sind genauso wie Kindesunterhaltsvereinbarungen grundsätzlich unwirksam. Eheleute können jedoch im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit Vereinbarungen …“ Weiterlesen
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27.10.2014 Rechtsanwalt Timo Stapf„… : Diese Entscheidung stärkt die Vertragsfreiheit der Beteiligten im Scheidungsverfahren und genauer gesagt beim Versorgungsausgleich. Der Gesetzgeber hat diese Gestaltungsfreiheit beim …“ Weiterlesen
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01.10.2014 Rechtsanwalt Robin Schmid„Grundsätzlich unterliegen die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf den Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich der Vertragsfreiheit der Ehegatten. Jedoch darf diese gesetzliche …“ Weiterlesen
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18.08.2014 Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann„Die grundsätzlich geltende Vertragsfreiheit wird im Arbeitsrecht oft eingeschränkt. Sei es z. B. durch ausdrückliche Schutzvorschriften wie etwas das Arbeitszeitgesetz, durch Tarifverträge oder eben …“ Weiterlesen
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27.06.2014 Rechtsanwalt Robin Schmid„… sollte. Dies insbesondere dann, je höher der Unterschied der jeweiligen Versorgungsanwartschaften ist. Grenzen der Vertragsfreiheit Zu beachten ist generell, dass Grenzen zum Grundsatz …“ Weiterlesen