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Wochenrückblick: 18.04.–24.04.2020

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Maskenpflichten in allen Bundesländern für kommende Woche beschlossen.
  • Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter rechtswidrig. Hamburger Sportgeschäft darf dennoch nicht voll öffnen.
  • BGH entscheidet zugunsten eines beim Sturz über eine Stacheldrahtssperre schwer verunglückten Radfahrers.
  • Falsche Kilometerstandsangabe in Online-Autobörse ist wettbewerbswidrig.
  • Online abrufbarer Pressebericht über Kindschaftsverhältnis zu prominenten Vater muss nicht gelöscht werden.
  • Oberlandesgericht München legt schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess vor.
  • Frist für Berliner Vermieter zur Auskunft nach dem Mietendeckel-Gesetz ist abgelaufen.
  • Keine Maske, kein Prozess?

Maskenpflicht in allen Bundesländern

In Sachsen und in einzelnen Städten und Kreisen gilt teilweise bereits jetzt eine sogenannte Maskenpflicht. Mund und Nase sind danach mit einem Schutz zu bedecken. In den meisten Fällen gilt das beim Einkauf und im Nahverkehr. Kinder unter 7 Jahren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen bzw. Behinderungen sind in der Regel ausgenommen.

In der kommenden Woche ist dann in allen Bundesländern ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Bislang haben Mecklenburg-Vorpommern und Hessen ein Bußgeld von 25 Euro bzw. von 50 Euro genannt. Über die Maskenpflichten und über weitere Bußgelder in den Bundesländern informiert der Ratgeber zu Bußgeldern bei Verstößen gegen Corona-Beschränkungen.

800-Quadratmeter-Begrenzung laut Verwaltungsgericht Hamburg rechtswidrig

Am Mittwoch entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass die für die erlaubte Wiedereröffnung maßgebliche Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gegen die Berufsfreiheit verstoße und deshalb rechtswidrig sei (Az.: 3 E 1675/20). Die Besitzerin eines Sportgeschäfts in der Hamburger Innenstadt hatte einen Eilantrag gestellt.

Die Stadt Hamburg ging gegen die Entscheidung vor. Aufgrund der darauffolgenden Entscheidung des nächsthöheren Hamburgischen Oberverwaltungsgericht darf die Betreiberin deshalb weiterhin nicht auf einer größeren Verkaufsfläche öffnen. Bis kommenden Donnerstag will das Hamburgische Oberverwaltungsgericht eine endgültige Entscheidung verkünden (Az.: 5 Bs 64/20).

Schwerer Radunfall: Stacheldrahtsperre ist laut BGH verkehrswidrig

Ein Mountainbiker ist seit einem Unfall im Jahr 2012 komplett querschnittsgelähmt. Er war über zwei quer über einen unbefestigten Feldweg gespannte Stacheldrähte gestürzt. Die Absperrung war Ende der 80er Jahre vom damaligen Jagdpächter mit Zustimmung der Gemeinde errichtet worden. Deren Bürgermeister hatte sie regelmäßig kontrolliert.

Von der Gemeinde und zwei Jagdpächtern verlangt der ehemalige Bundeswehroffizier ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000 Euro und die Pflicht zur Übernahme aller künftigen Schäden. Sie hätten ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. In seinem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein nicht auffälliger Stacheldraht geradezu tückisch und verkehrswidrig sei (Az.: III ZR 250/17 und III ZR 251/17).

Eine Mitschuld des Mountainbikers lehnte der BGH deshalb ab. Auch das seitlich an der Befestigung der Drähte angebrachte Verkehrsschild ändere daran nichts. Vielmehr erwecke es den Eindruck, dass der Weg befahrbar sei. Lediglich die beim Radfahren verwendeten Klickpedale rechtfertigten einen Mitverschuldensanteil von 25 Prozent. Feststellen muss das nun das Oberlandesgericht Schleswig, an das der BGH den Streit zur weiteren Entscheidung zurückverwies.

Falscher Kilometerstand bei Angebot in Onlinebörse ist irreführend

2.040 Kilometer statt 204.032 Kilometer: Das ist schon ein erheblicher Unterschied beim Kilometerstand eines Autos. Irrtümlich war dieser beim Angebot eines VW Golf auf autoscout24.de angegeben. Aufgrund der Angabe des geringen Kilometerstands hatte ein Algorithmus das Auto als TOP-Angebot beworben. Auf einem mitangezeigten Foto war die tatsächliche Laufleistung erkennbar.

Ein Wettbewerber ging gegen den Anbieter wegen eines Wettbewerbsverstoßes vor und verlangte Unterlassung. Mit Erfolg, entschied nun das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 W 25/20). Denn für Verbraucher bestehe eine Irreführungsgefahr, solange sie nicht wüssten, wie sich die Bewertung zusammensetze. Gegen eine Inanspruchnahme des Anbieters spreche nicht, dass der Algorithmus des Plattformbetreibers den Pkw als TOP-Angebot anzeigt hatte. Denn die zugrundeliegenden Daten habe der Anbieter eingegeben. Der Unterlassungsanspruch setze insofern kein Verschulden voraus.

Alter Pressebericht im Internet über Kindschaftsverhältnis zu prominentem Vater hinzunehmen

Der Sohn eines bis Mitte der 80er Jahre im Amt befindlichen  Oberbürgermeister einer süddeutschen Großstadt ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Er wollte, dass ein 1978 erschienener Pressebericht, dass er der Sohn des Mannes ist, aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins verschwindet. Dieser ist auch über Google aufrufbar.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde jedoch ab, weil die Nennung nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Sohnes verletze (Az.: 1 BvR 1282/17). Es garantiere nämlich nicht, dass man öffentlich immer so wahrgenommen wird, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Insofern überwiege hier der Informationswert des Artikels. Zudem spreche gegen eine Löschung das allgemeine Interesse der Presse an einem möglichst vollständigen, unveränderten und öffentlich verfügbaren Archiv. Zudem war entscheidend, dass Suchtreffer für den Pressebericht bei der Google-Suche erst auf Position 40 bis 50 erschienen.

Schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess ist da

Das Oberlandesgericht hat am Dienstag sein 3.025 Seiten umfassendes Urteil im NSU-Prozess vorgelegt (Az.: 6 St 3/12). Bundesanwälte und Verteidiger haben mit der Zustellung nun einen Monat Zeit, um dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Die Hauptangeklagte war im Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vier weitere Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren. 

Berliner Mietendeckel: Vermieter mussten bis 23. April Mieter informieren

Berliner Vermieter mussten aufgrund des Mietendeckel-Gesetzes ihre Mieter bis 23. April unaufgefordert über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände informieren.

Bei unrichtiger oder unvollständiger Auskunft begeht der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 500.000 Euro bedroht ist. Unser Mietendeckel-Ratgeber erklärt das Gesetz gegen steigende Mieten in der Bundeshauptstadt.

Kurios: Staatsanwalt wollte keine Maske tragen

Am Amtsgericht Brandenburg/Havel mussten am Dienstag zwei Verandlungstermine aufgehoben werden. Grund soll die Weigerung eines Potsdamer Staatsanwalts gewesen sein, eine Maske zu tragen. Das Tragen im Rahmen der Verhandlung hatte die zuständige Richterin angeordnet. Die Gründe für die Weigerung sind unbekannt.

Eine Maskenpflicht würde zumindest bedeuten, dass das Gesicht von Zeugen im Prozess nicht sichtbar ist. Das kann wiederum entscheidend sein für die richtige Bewertung von Aussagen.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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