523 Anwälte für Klage | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Niessler
Rechtsanwalt Karl Niessler
Rechtsanwaltskanzlei Karl Niessler, Grabenstrasse 16-18, 65549 Limburg an der Lahn 6772.5613491045 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Karl Niessler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 8 Bewertungen Sehr geehrter Herr Niessler, wir haben mehrere Jahre eine für uns fruchtbare Zusammenarbeit mit Ihnen. Es ist uns … (07.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas A. Kliem
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas A. Kliem, Savignyplatz 4, 10623 Berlin 6971.0433527644 km
Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas A. Kliem unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 44 Bewertungen Ich bin mir ⭐️Herrn Kliem⭐️ mehr als zufrieden. Er war jederzeit erreichbar und sehr zuverlässig. Er hat mir das … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
Frankfurt-Anwaelte.com, Guerickestraße 45, 66123 Saarbrücken 6767.8556791827 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
aus 103 Bewertungen Kompetente, menschliche und hilfreiche Beratung! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
EINSFÜNFACHT – Rechtsanwälte Notare, Podbielskistraße 158, 30177 Hannover 6768.7078960971 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Florian Stachowitz
Rechtsanwalt MMag. Florian Stachowitz
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers, Gewerbegebiet 3 / Top 5, 6493 Mils bei Imst, Österreich 7116.5731324026 km
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers: Ihre Spezialisten für internationale Skiunfälle, Bergsportunfälle und Unfallschäden jeglicher Art.
Sportrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Klage unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt MMag. Florian Stachowitz
(15.10.2023) Als ich bei einem Autounfall in Österreich verletzt wurde und Schadenersatzansprüche geltend machen musste, war ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Kanzlei Matthias Knapp, Pflughof 19, 79650 Schopfheim 6907.154172566 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Klage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
(26.11.2018) Sehr gute kompetente, fachliche Beratung, Aktivität und Handeln in puncto Mietrecht. Dieser Anwalt ist bestens zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Caspary
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Caspary
Rechtsanwälte Skapczyk und Kollegen, Schuhstr. 39, 91052 Erlangen 6999.4231104893 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Caspary gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Wurde von Herrn Caspary hervorragend vertreten. Sehr zuverlässige und sehr kompetente Beratung. Das gleiche gilt auch … (01.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dimitrios Liagkis
Kanzlei Dimitrios Liagkis, SKIPI 1-3, Athen 11525, Griechenland 8584.1574565951 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Dimitrios Liagkis
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Blazek
Rechtsanwalt Daniel Blazek
BEMK Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB, Artur-Ladebeck-Str. 8, 33602 Bielefeld 6714.6691758875 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Blazek
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Schumacher
Rechtsanwälte Dr. Pfennig & Wabbel und Partner, Mittelweg 2, 38106 Braunschweig 6819.9019199049 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Schumacher unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 14 Bewertungen Ich war mit der Familie jetzt das dritte mal in 12 Jahren in der Kanzlei vertreten und ich muss sagen alle drei Fälle … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Seiring
sehr gut
Kanzlei Volker Seiring, Scheffelstraße 65, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4688719044 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Klage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Volker Seiring
aus 24 Bewertungen Ich war durcheinander weil ich nicht wusste, worum es sich handelt. Zum Glück hatte Herr Seiring die Situation im … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke
Rechtsanwalt Dr. Harald Franke, Mörikestr. 19, 70178 Stuttgart 6930.9682246438 km
Kompetent - Seriös - Erfolgreich
Fachanwalt Arbeitsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Franke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 29 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht bin ich auf die vielen positiven Bewertungen von Dr. Franke gestoßen, … (21.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seifert
Kanzlei Thomas Seifert, Steinroth 32, 4700 Eupen, Belgien 6633.0809951576 km
Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Seifert bietet im Bereich Klage Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christoph A. Willberg
RAe Willberg & Buchsteiner, Kessenicherstr. 230, 53129 Bonn 6697.329480298 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christoph A. Willberg bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
(20.08.2021) Hat meinen Streit mit der Versicherung des Schadensverursachers an meinem KFZ zur vollsten Zufriedenheit gelöst und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Schiffner
sehr gut
Rechtsanwalt Ralph Schiffner
Schiffner - Recht. Steuer. Beratung, Einsteinstraße 111, 81675 München 7121.3110565099 km
Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralph Schiffner
aus 29 Bewertungen Herr Schiffner ist ein junger Anwalt, der ein sehr kompetentes Auftreten hat. Faire Beratung und Gespräch auf … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Weyhreter
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Weyhreter
Kanzlei Weyhreter, Kuglmüllerstr. 17, 80638 München 7114.0304667711 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Baurecht & Architektenrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Weyhreter
aus 13 Bewertungen Ein Hochqualifizierter sympathischer und vor allem emphatischer anwalt der sich Zeit nimmt dem Mandanten alles … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Addicks
Rechtsanwältin Lina Addicks
VENTUS Steuerberater Rechtsanwälte, Brandstwiete 4, 20457 Hamburg 6720.3607306041 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Lina Addicks im Bereich Klage bietet Beratung und Vertretung
(30.03.2021) Sie hatte mich beraten und genau gesagt zu welchen RA ich gehen muss!
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
advohelp®, Bahnhofstrasse 42, 65185 Wiesbaden 6800.7645350449 km
Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Buitkamp ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
aus 39 Bewertungen Sehr gute Beratung. Fühle mich gut aufgehoben. (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 67 Bewertungen Lufthansa hatte unsere Reise geändert und gleichzeitig unser Gepäck verloren. Herr von Treyer hat auf perfekte Weise … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Hecht  geb. Britsch
Rechtsanwältin Annika Hecht  geb. Britsch
Hecht Law, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika Hecht geb. Britsch im Bereich Klage bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
sehr gut
Kanzlei Dr. Stephan Schmelzer, Ostberg 3, 59229 Ahlen 6690.0975899758 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Datenschutzrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer
aus 32 Bewertungen Wen gibt hir golden Stern,Ich were zum DR Shmelzer geben,Ich bedanke mich,für Alles was Sie für mich getan haben,ohne … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
NÄGELE Rechtsanwälte GmbH, Dr. Grass Str. 12, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.1548139384 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 8 Bewertungen Ich war sehr schnell kontaktiert, zum Videogespraech eingeladet, Frau Mag.iur.Seppi hat Aufforderungsschreiben gemacht. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Kozicki
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Kozicki
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Mark Kozicki bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
aus 27 Bewertungen Schnell, gründlich, effektiv. (28.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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