Außerordentliche Kündigung: Wann ist sie wirksam?
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
- Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
- Gründe für eine fristlose Kündigung
- Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
- Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
- Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
- Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
- Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Die wichtigsten Fakten zur außerordentlichen Kündigung
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist üblicherweise eine Abmahnung erforderlich.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, es gilt dennoch eine Ausschlussfrist von zwei Wochen.
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen, wenn ihm weder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch eine ordentliche Kündigung zugemutet werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung ist aus personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen möglich.
Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers muss schwerwiegend sein und die Auswirkungen auf den Betrieb müssen gravierend sein.
Auch aus einem begründeten Verdacht heraus kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Eine außerordentliche Kündigung von behinderten und schwangeren Beschäftigten ist ebenfalls möglich. Hierfür ist die Zustimmung der zuständigen Behörden erforderlich.
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Der Arbeitgeber darf nicht nach Gutdünken von einem Tag auf den anderen jemandem kündigen, sondern muss strenge Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Regelungen zur außerordentlichen Kündigung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Arbeitgeber darf nur dann außerordentlich – also fristlos – kündigen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, um das Arbeitsverhältnis wie gewohnt oder mindestens bis zum Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist in einer Weise fortzusetzen, die für den Arbeitgeber zumutbar ist. Denkbare Maßnahmen wären etwa eine Abmahnung, eine Änderungskündigung, die Versetzung oder Freistellung des Arbeitnehmers. Die außerordentliche Kündigung darf also immer nur das letzte Mittel sein. Bei der Abwägung, ob eine außerordentliche Kündigung angemessen ist, muss der Arbeitgeber folgende Überlegungen miteinbeziehen:
Wie schwerwiegend ist das Fehlverhalten? Welche betrieblichen Auswirkungen hat es?
War das Verschulden vorsätzlich oder fahrlässig? War es entschuldbar? Ging der Arbeitnehmer eventuell irrtümlich davon aus, dass sein Verhalten erlaubt war? Kam das Fehlverhalten regelmäßig vor?
Wie alt ist der Arbeitnehmer? Wie lange ist er schon Mitarbeiter? Welche Folgen hätte die Kündigung für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten hat er, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden? Muss er Kindesunterhalt zahlen?
Der Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung generell nicht verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter vorher anzuhören. Die einzige Ausnahme ist eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Verdachts.
Kann der Arbeitgeber ohne Abmahnung fristlos kündigen?
Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber üblicherweise eine Abmahnung aussprechen und dem betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Verbessert sich die Arbeitsmoral des Arbeitnehmers nicht, obwohl er abgemahnt worden ist, darf der Chef annehmen, dass der Arbeitnehmer sich auch in Zukunft nicht bessern wird. Ihm steht nun berechtigterweise die Möglichkeit zu, außerordentlich zu kündigen. Ausnahmen bestehen nur bei besonders schweren Verletzungen des Arbeitsvertrags, wie etwa bei Veruntreuung hoher Geldbeträge.
Gründe für eine fristlose Kündigung
Ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wirklich nicht zugemutet werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine definitive Liste von Kündigungsgründen, die ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, gibt es daher nicht. Eine außerordentliche Kündigung kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden.
Personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die dafür sorgen, dass er seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht erfüllen kann. Ein Beispiel hierfür ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Verhaltensbedingte Kündigung
Die Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht zugemutet werden kann.
Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind rechtswidrige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Beispiele sind etwa Diebstahl, Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen, sexuelle Belästigung, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Krankfeiern.
Eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen darf der Chef üblicherweise nur aussprechen, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nicht nur rechtswidrig, sondern auch vorsätzlich oder fahrlässig ist.
Allerdings kann in Sonderfällen auch ein sogenanntes schuldloses Verhalten – das heißt, ein Verhalten, das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ist – für eine außerordentliche Kündigung ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter durch eine psychische Erkrankung zwar schuldunfähig ist, den Betrieb aber trotzdem regelmäßig und schwerwiegend stört.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn sich die Struktur des Unternehmens ändert. Sie muss aufgrund von Veränderungen im Betrieb erforderlich sein. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn es notwendig ist, Arbeitsplätze abzubauen, oder wenn die Firma gezwungen ist, zu schließen.
Wer erfährt den Kündigungsgrund?
Das Kündigungsschreiben selbst muss nicht die Kündigungsgründe enthalten. Verlangt der Gekündigte allerdings, dass ihm nach dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgrund schriftlich mitgeteilt wird, muss der Arbeitgeber seinem Wunsch nachkommen.
Mögliche Ausnahmen sind die Beendigung einer Berufsausbildung durch eine Kündigung sowie die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin. In beiden Fällen muss der Kündigungsgrund zwingend genannt werden. Auch in einem Tarifvertrag kann festgelegt sein, dass der Kündigungsgrund anzugeben ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, ist die Kündigung unwirksam.
Einen Anspruch, den Kündigungsgrund zu erfahren, hat üblicherweise außerdem derjenige, der die Kündigung aussprechen soll. Das können der Arbeitgeber, der Vorstand oder der Geschäftsführer sein. Der Arbeitgeber kann allerdings auch weiteren Personen – etwa Mitarbeitern in der Personalabteilung – die Vollmacht zur Kündigung erteilen.
Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung
Die sogenannte Ausschlussfrist, innerhalb derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden darf, beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Verhalten des Arbeitnehmers erfährt. Der Tag, an dem er davon Kenntnis erhält, wird nicht mitgezählt. Die Ausschlussfrist läuft daher zwei Wochen nach Ende des betreffenden Wochentags ab.
Erfährt ein Arbeitgeber etwa am Donnerstag, den 01.06., davon, dass einer seiner Mitarbeiter im großen Stil Firmendaten an einen Konkurrenten verkauft hat, ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung. Damit die Kündigung allerdings wirksam wird, muss die Kündigung den Mitarbeiter spätestens am Donnerstag, den 15.06., erreichen. Eine fristlose Kündigung, die dem Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist zugeht, ist unwirksam. Die Ausschlussfrist kann weder mündlich noch schriftlich geändert oder ausgeschlossen werden.
Ausschlussfrist bei Dauertatbeständen
Fährt ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers zwei Wochen in den Urlaub, liegt ein sogenannter Dauertatbestand vor. Mit jedem Tag, an dem er nicht zur Arbeit kommt, ist ein neuer Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Daher kann die Kündigung noch innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist.
Tritt ein Fehlverhalten, das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, wiederholt auf, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall. Auch eine Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag auf lange Sicht nicht erfüllen kann, gilt als Dauertatbestand.
Anhörung des Betriebsrats ist Pflicht
Besitzt das Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist angehört werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist, innerhalb der der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung mitteilen muss, lediglich drei Tage. Eine ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist unwirksam.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitnehmers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________________,
hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom XX.XX.XXXX außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung ist aufgrund [wichtiger Grund] notwendig.
Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.
Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Muster
Ihr Name
Straße
PLZ
Name des Arbeitgebers
Straße
PLZ
Ort, Datum
Betreff: Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr__________________,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ außerordentlich und fristlos zum TT.MM.JJJJ.
Aufgrund [wichtiger Grund] ist mir die Erfüllung des Arbeitsvertrages ab sofort nicht mehr möglich.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.
Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und die Ausbezahlung meiner ausstehenden Überstunden sowie des Resturlaubs.
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]
Fristlose Kündigung auf Verdacht: Was muss beachtet werden?
Auch ein Verdacht auf eine schwere Vertragsverletzung oder eine Straftat – z. B. eine Unterschlagung oder ein Diebstahl – kann Grund genug für eine außerordentliche Kündigung sein. Eine solche Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr vertrauen kann.
Bloße Verdächtigungen ohne Beweise reichen allerdings nicht aus. Zudem muss der Arbeitgeber sich bemüht haben, den Sachverhalt selbst aufzuklären, und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, zu dem vorliegenden Verdacht Stellung zu nehmen.
Auch im Fall einer Verdachtskündigung besteht eine zweiwöchige Ausschlussfrist, die mit Kenntnis des Vorfalls beginnt, der den Verdacht ausgelöst hat. Die Ausschlussfrist darf aber nicht beginnen, bevor der Arbeitnehmer seine Stellungnahme abgegeben hat.
Außerordentliche Kündigung von Schwangeren und Menschen mit Behinderung
Die außerordentliche Kündigung einer Schwangeren ist nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Üblicherweise muss hier das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden. Für Arbeitnehmer in Elternzeit gilt das Gleiche. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde unwirksam.
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss der Arbeitgeber innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung treten und ihr die Kündigungsgründe mitteilen. Die Schwerbehindertenvertretung muss die Gelegenheit erhalten, sich zu den Kündigungsgründen zu äußern. Sorgt der Arbeitgeber nicht hierfür, ist die Kündigung unwirksam.
Zudem muss das Integrationsamt kontaktiert werden und dieses muss der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zustimmen. Der Zustimmungsantrag muss innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist bei der Behörde eintreffen. Trifft die Behörde innerhalb von zwei Wochen ab dem Erhalt des Antrags keine Entscheidung, gilt die Kündigung als wirksam. Wird die Entscheidung des Integrationsamts bekannt, muss der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung sofort aussprechen.
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Wie bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Kommt es dann zum Gerichtsstreit, muss der Arbeitgeber Beweise liefern für die Tatsachen, die seiner Meinung nach die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Arbeitsgerichte klären in einem Kündigungsschutzverfahren üblicherweise zwei Fragen, um zu entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist:
1. Ist allein durch das Verhalten des Arbeitnehmers tatsächlich ein Grund für die Kündigung gegeben?
Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig die Arbeit verweigert oder aber den Arbeitgeber bestiehlt. Aber auch geringfügige Pflichtverletzungen wie etwa regelmäßiges Zuspätkommen können genügen, wenn der Arbeitnehmer sie trotz einer Abmahnung regelmäßig wiederholt.
2. Welche Auswirkungen kann das Verhalten des Arbeitnehmers haben, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung – also eine Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss – aussprechen würde?
Je schwerwiegender der Grund für die Kündigung ist und je länger das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung andauern würde, desto eher ist davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zumutbar ist und er außerordentlich kündigen darf.
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Rechtstipps zu "außerordentliche Kündigung" | Seite 73
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28.10.2015 Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer„… abgestellt werden. Das war oft der Fall, bei Anfechtungen von Versicherungsverträgen, wegen falscher Angaben, bei verhaltensbezogenen Kündigungen oder bei außerordentlichen Kündigungen im Mietrecht. vgl. zB. BGH IV ZR 214/14“ Weiterlesen
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28.10.2015 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… im Mietvertrag schriftlich abmahnte und schließlich mit Schreiben vom 12.06.2014 die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen der unberechtigten Gebrauchsüberlassung an Dritte erklärte. Vermieter …“ Weiterlesen
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27.10.2015 Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann„… eine Pflichtverletzung, wenn ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht. Eine solche Pflichtverletzung ist aber regelmäßig kein Grund für eine außerordentliche Kündigung des (Haupt-)Mietverhältnisses. 2 …“ Weiterlesen
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26.10.2015 Rechtsanwalt Kai Malte Lippke„… einen Darlehensvertrag mit einem Festzins spätestens 10 Jahre, nachdem das Darlehen vollständig ausgezahlt worden ist, außerordentlich kündigen. Nun meinen die Bausparkassen allen Ernstes …“ Weiterlesen
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26.10.2015 anwalt.de-Redaktion„… nicht mehr ausreicht oder der Mietvertrag ausgelaufen ist. Müssen die Nutzer dann ggf. einen weiteren Anfahrtsweg in Kauf nehmen oder können sie außerordentlich kündigen? Neue Räumlichkeiten in anderem …“ Weiterlesen
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22.10.2015 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… einen Geschäftsführer in diesem Zusammenhang häufig einen Urkundenprozess, um die Fortzahlung der Vergütung bei einer außerordentlichen Kündigung zu erreichen. Beim Ausspruch der Kündigung kommen häufig Formfehler …“ Weiterlesen
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13.10.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann„Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auch dann ergeben, wenn der Arbeitgeber eigene Rechte wahrnehmen will, etwa dem Arbeitnehmer eine Abmahnung oder Kündigung ausspricht. Auch hierbei hat …“ Weiterlesen
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09.10.2015 Rechtsanwältin Kathja Sauer„Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Grundsätzlich ist eine sexuelle Belästigung ein wichtiger Grund in diesem Sinne. Es kommt dabei …“ Weiterlesen
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01.10.2015 Rechtsanwalt Jörg Wohlfeil„… . Diese Unterstützung schlug sie aus. Auch auf den Hinweis hin, dass sie sich ggf. strafbar mache, und den Arbeitsvertrag massiv verletze sowie eine Kündigung riskiere, blieb sie sitzen. Die dann herbeigerufene …“ Weiterlesen
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28.09.2015 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„… trägt derjenige, der sich darauf beruft. Die außerordentliche Kündigung ist möglich und bedarf stets eines wichtigen Grundes. Wird der Arbeitnehmer trotz der Befristung und fehlender Vereinbarung …“ Weiterlesen
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22.09.2015 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… ). Zusätzliche Einschränkungen der Kündigung gibt es etwa bei Schwerbehinderten, im Mutterschutz oder in der Elternzeit. Zudem ist bei Vertragsverstößen des Arbeitnehmers eine außerordentliche (fristlose …“ Weiterlesen
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22.09.2015 Rechtsanwältin Kathja Sauer„Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrags kann unwirksam sein. Wird der Klageverzicht erklärt, um eine vom Arbeitgeber angedrohte außerordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
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08.09.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… entzogen bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam (ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 – 5 Ca 2776/13 –, juris) . Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Arbeitgeber sollten bei Sanktionen …“ Weiterlesen
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04.09.2015 Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M.„… ist der Urlaubsabgeltungsanspruch in der Regel nicht verwehrt. Problematisch wird es, wenn eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird; denn wenn diese wirksam ist, endet das Arbeitsverhältnis quasi „sofort“. Dann …“ Weiterlesen
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03.09.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann„… die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer mit einer außerordentlichen Kündigung sowie einer Strafanzeige. Ende 2012 schlossen die Parteien dann einen Aufhebungsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis an demselben Tag ohne …“ Weiterlesen
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03.09.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , eine Beurteilung im Rahmen eines Zwischenzeugnisses zu erhalten. Bei einer Kündigung, kann ein sog. vorläufiges Beendigungszeugnis vom Arbeitnehmer gefordert werden. Form des Arbeitszeugnisses …“ Weiterlesen
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01.09.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann„… soll. Die Anstellungskörperschaft hatte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt. Eine besondere Rolle spielte nun die Frage, ob die Arbeitsgerichte ohne eigene Beweisaufnahme …“ Weiterlesen
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31.08.2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann„… . Denn Urteile zu Kündigungssachverhalten, insbesondere zu außerordentlichen Kündigungen aus wichtigem Grund, sind immer Einzelfallentscheidungen. Und insofern gibt es durchaus auch Entscheidungen …“ Weiterlesen
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27.08.2015 Rechtsanwalt Thomas Prange„… im Sinne von § 626 Abs. 1 BGG, der zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigen würde, geeignet ist. Das Bundesarbeitsgericht führte insoweit aus, dass die Berechtigung …“ Weiterlesen
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18.06.2019 Rechtsanwalt Martin Lubda„… . durch eine außerordentliche Kündigung ein Restsaldo aus einem Kreditvertrag am 01.05.2015 sofort zur Zahlung fällig gestellt, verjährt die sich daraus ergebende Forderung der Bank mit Ablauf des 31.12.2018. Bei Krediten …“ Weiterlesen
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18.08.2015 Rechts- und Fachanwalt Dominic Baumüller LL.M. Eur.„… außerordentlich fristlos seitens des Ausbilders gekündigt werden. Der Azubi kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen die Kündigung erklären. Hierbei ist wiederum Vorsicht geboten …“ Weiterlesen
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17.08.2015 Rechtsanwalt Knud J. Steffan„… gegen die Kündigung erheben (drei Wochen nach Zugang der Kündigung; § 4 KSchG). 2. Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Bei einer außerordentlichen Kündigung wird das Vertragsverhältnis fristlos …“ Weiterlesen
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13.08.2015 Rechtsanwalt Thomas Hockauf„… besteht für Schwangere und Mütter bis zu vier Monate nach der Entbindung ein grundsätzliches Kündigungsverbot. Dies gilt für alle Arten der Kündigung, also sowohl für ordentliche, außerordentliche …“ Weiterlesen
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10.08.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… den Mietvertrag und die Hausordnung kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Wie und in welchem Umfang das Grillen erlaubt ist, hängt im Übrigen stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Man …“ Weiterlesen