1.169 Anwälte für Architektenvertrag | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Christin Kohl
Rechtsanwältin Ann-Christin Kohl
Port7 Rechtsanwälte GbR, Am Mittelhafen 16, 48155 Münster 6664.3453020244 km
Baurecht & Architektenrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ann-Christin Kohl im Bereich Architektenvertrag bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Germer
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Germer
Bruckmann Germer Scholten Rechtsanwälte und Notare, Duisburger Str. 73, 46535 Dinslaken 6629.1600375711 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Germer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Architektenvertrag
aus 21 Bewertungen siehe Überschrift (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Mardini
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Mardini
ADVOTEAM, Große Str. 63, 24937 Flensburg 6623.1480442995 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Martin Mardini
aus 19 Bewertungen Kompetent, professionell, diskret, unkompliziert, zuverlässig. Die Rechtsberatung ist sehr empfehlenswert! (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
Rechtsanwältin Alejandra Puigserver
PUIGSERVER ABOGADOS RECHTSANWÄLTE, AV. ALEMANYA 15, ESC. A, 1º1ª, 15, 07012 Palma de Mallorca, Spanien 7003.6462140528 km
Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich um nichts sorgen müssen.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alejandra Puigserver im Bereich Architektenvertrag bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
sehr gut
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber
Dreber & Faber Rechtsanwälte Part mbB, Friedrich-Wilhelm-Straße 48, 37269 Eschwege 6851.0964477237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Architektenvertrag
aus 88 Bewertungen Alles bestens (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Karch
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Karch
Rechtsanwaltskanzlei Henrik Karch, Altmarkt 6, 01067 Dresden 7080.1895854169 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Umweltrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henrik Karch gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen So haben wir Herrn Karch in unserer Sache erlebt und konnten uns auf seine Ausdauer und Beharrlichkeit bis zum … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mesch
sehr gut
Hoinkis & Partner, Grubenstr. 1, 18055 Rostock 6814.4512384442 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Mesch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag
aus 10 Bewertungen Eigentlich sollte dieses Problem ohne großen Widerstand eines Vermieters gelöst werden können. Aber was kann sich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Abate
Rechtsanwalt Marco Abate
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Marco Abate - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Architektenvertrag
aus 7 Bewertungen Mir wurde sehr unkompliziert und kompetent geholfen, vielen Dank dafür! (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Keute
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Keute
Anwaltskanzlei Stefan Keute, Potsdamer Straße 8, 64579 Gernsheim 6834.0843822027 km
Ihr Recht in guten Händen
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Architektenvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Keute
aus 74 Bewertungen Ich habe mich ab dem ersten Moment in guten Händen gefühlt. Herr Keute ist sehr emphatisch und hat sich sehr gut in … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Architektenvertrag
aus 59 Bewertungen Wir haben uns von Herrn RA Bär sehr kompetent und lösungsorientiert beraten gefühlt. Dieses Gefühl hat sich faktisch … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Biastoch
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens Biastoch
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Architektenvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Clemens Biastoch
aus 73 Bewertungen Schnelle, freundliche, effiziente und suffiziente Hilfe. (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Suchard
Rechtsanwalt Jörg Suchard
Rechtsanwaltskanzlei Suchard, Kurfürstenstraße 33, 40211 Düsseldorf 6650.0698932248 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Suchard vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenvertrag
aus 7 Bewertungen Klare, zügige, effektive und freundliche Beratung (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
EINSFÜNFACHT – Rechtsanwälte Notare, Podbielskistraße 158, 30177 Hannover 6768.7078960971 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Architektenvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Frick
Rechtsanwalt Oliver Frick
Frick Rechtsanwälte, Deichstr. 15, 21423 Winsen (Luhe) 6742.1466945229 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Frick – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Architektenvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Kranich
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Kranich
Rechtsanwaltskanzlei Kranich, Chausseestraße 111, 10115 Berlin 6973.0290634499 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Karsten Kranich für Rechtsfragen rund um den Bereich Architektenvertrag
aus 50 Bewertungen Ein sehr angenehmes Gespräch mit Hr. Kranisch Für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537498186 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Architektenvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
aus 13 Bewertungen My experiences with Herr Welf Spörlein from the beginning of contact till this day, its still appears to me as a … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hess
Rechtsanwalt Thomas Hess
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Architektenvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Hess

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenvertrag

Fragen und Antworten

  • Architektenvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Als Architektenvertrag wird der Vertrag zwischen Architekt und Bauherr bezeichnet, in dem die Erbringung der Architektenleistung und als Gegenleistung ein Honorar vereinbart wird. Rechtlich handelt es sich um einen Werkvertrag nach §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), allerdings gelten für den Architektenvertrag zusätzlich einige Sondervorschriften.

Der Architektenvertrag kommt, wie alle gegenseitigen Verträge, durch Angebot und Annahme zustande. Bauherr und Architekt müssen sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein, also die Aufgaben des Architekten und deren Vergütung durch den Bauherrn.

Die Vertragspartei „Architekt“ muss nicht dem Berufsstand des Architekten angehören. Auch Nicht-Architekten können Vertragspartner sein (z.B. Bau-Ingenieure), allerdings sind sie in diesem Fall dazu verpflichtet, den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass sie dem Architekten-Beruf nicht angehören.

Die Einigungserklärungen können sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen empfiehlt sich bei diesem häufig sehr komplexen Vertrag jedoch die Schriftform. Der Architektenvertrag ist als Individual-, d.h. Einzelvertrag oder als Formularvertrag möglich.

Das „Werk“, das der Architekt dem Bauherren schuldet, ist die Planungsleistung (Entstehung) für ein dreidimensionales Gebäude, wobei Planung und Ausschreibung dem Soll des Werkvertrages entsprechen müssen. Ist ihm zusätzlich die sog. Objektüberwachung übertragen, hat der Architekt oder Ingenieur auch dafür Sorge zu tragen, dass die Planung korrekt verwirklicht wird.

Anmerkung: Hier wird die Abgrenzung des Architekten zum Bauunternehmer deutlich, der im Rahmen des Bauvertrages nur die Errichtung des Gebäudes schuldet. Die Architektenleistungen lassen sich im Wesentlichen in drei Bereiche untergliedern: Grundleistungen, besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen.

Grundleistungen sind z.B. Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Planung und Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung, -betreuung und Dokumentation. Die Grundleistungen sind wiederum unterteilt in verschiedene Leistungsphasen.

Beispiele für besondere Leistungen sind Umweltverträglichkeitsprüfung, Erstellen eines Finanzierungsplans, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlegen eines Inventar- und Ausrüstungsverzeichnisses, Objektbeobachtung, -verwaltung und Baubegehung nach Übergabe.

Hauptbeispiel der zusätzlichen Leistungen ist die sogenannte Projektsteuerung, bei welcher der Architekt für Projekte mit mehreren Fachbereichen insbesondere für die Aufgabenstellung, die Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt verantwortlich ist. Weil sie somit an den Aufgabenbereich des Bauherrn anknüpft und keine klassische Objektplanungsleistung des Architekten ist, gilt sie als zusätzliche Leistung i.S.d. HOAI.

Zusätzliche Leistungen können ferner sein: die Entwicklung und Herstellung von Fertigteilen, rationalisierungswirksame besondere Leistungen oder Leistungen im Rahmen eines Winterbaus. Sie müssen vom Architekten nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung erbracht werden.

Basis für das Architektenhonorar ist die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz: HOAI. Inhalt sind preisrechtliche Vorgaben zu der Vergütung der Planungsleistungen von Architekten und Bau-Ingenieuren. Die in der HOAI festgelegten Honorare können vom Architekten eingeklagt werden. Mit der HOAI soll ein angemessenes Honorar des Architekten und für den Bauherren die Qualität von Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung gewährleistet werden.

Das Honorar wird anhand der Honorartafeln in der HOAI ermittelt, die nach Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad und anrechenbaren Kosten und - je nach Leistungsphase - Leistungen unterteilt sind. Die Planungsanforderungen sind einer Honorarzone zugeordnet, die von geringer (I) bis sehr hohe Planungsanforderung (V) reicht.

Die HOAI hat gesetzesähnlichen Charakter mit der Folge, dass sie verbindlich ist. Die in ihr festgelegten Mindestsätze und Höchstsätze dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen über- oder unterschritten werden. Ist schriftlich keine Vereinbarung getroffen, gelten die jeweiligen Mindestsätze als im Vertrag vereinbart.

Hinsichtlich Fälligkeit der Vergütung und Anspruch auf Abschlagszahlung trifft die HOAI folgende, vom Werkvertragsrecht des BGB abweichende Regelung: Das Honorar wird erst fällig, wenn dem Bauherrn eine prüffähige Honorarabschlussrechnung zugegangen ist. Gegen diese kann der Bauherr innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Erhalt Einwendungen erheben. Später kann er sich nicht auf die mangelnde Prüffähigkeit berufen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Architektenvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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