870 Anwälte für Buchführung | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Moser
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Moser
Advocates Moser & Partner Company Limited, Charoen Krung Road, Bangkok 10120, Thailand
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Moser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Buchführung
aus 13 Bewertungen Er hat ein fachlich gutes Wissen... (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Bangert
sehr gut
Kanzlei Bangert, Obergasse 9c, 61118 Bad Vilbel 6825.6521474585 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Bangert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Buchführung gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Herr Bangert hat sich viel Zeit genommen. Sein umfangreiches Fachwissen hat mich sehr beeindruckt. Alle Fragen wurden … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
ACCONSIS GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Schloßschmidstr. 5, 80639 München 7115.1676918098 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Buchführung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt
aus 12 Bewertungen sachkundige Auskunft zu Abführung von steuerlichen Aktiengewinnen im Ausland (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Zipper
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Zipper
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Geht nicht - gibt’s nicht. Es wird ausgekämpft.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Buchführung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Manfred Zipper
aus 305 Bewertungen Herr Zipper und sein Team hat zu meiner vollsten Zufriedenheit meinen unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Schäfer
Rechtsanwalt Robert Schäfer
Dr. Herrmann und Schäfer Rechtsanwälte PartmbB, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.5038960207 km
Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei Rechtsfragen im Bereich Buchführung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Schäfer
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing
Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.9635405897 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Buchführung
(08.11.2023) Dr. Lessing hat sich schon in diversen Insolvenzverfahren (u.a. Eichborn Verlag, Das Werk oder auch Egana Goldpfeil) …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Buchführung

Fragen und Antworten

  • Buchführung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Buchführung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Buchführung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Buchführung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Buchführung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Bei der Buchführung ist zunächst die Buchführungspflicht, der jeder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegt von der Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht zu unterscheiden. Als Kaufmann gilt dabei jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind davon als sogenannte Handelsgesellschaften unter anderem auch eine GmbH und eine AG erfasst. Ansonsten trifft gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte nach § 141 der Abgabenordnung (AO) eine Buchführung erst dann, wenn ihr Jahresumsatz 500.000 Euro übersteigt oder ihr Jahresgewinn mehr als 50.000 Euro betragen hat. Unterhalb dieser Beträge besteht keine Pflicht zur Bilanzierung nach dem Steuerrecht. Jene, die einen freien Beruf ausüben - beispielsweise ein Arzt, ein Anwalt, ein Steuerberater, Makler oder ein Handelsvertreter - sind mangels einer gewerblichen Tätigkeit von der Regelung nicht erfasst. Aber auch bei den grundsätzlich von ihr betroffenen Steuerpflichtigen muss das Finanzamt zunächst einmal die Buchführungspflicht feststellen. Darüber hinaus ist eine Mitteilung der Behörde an den Steuerpflichtigen erforderlich. Erst dann ist dieser zur Buchführung nach dem HGB und den Steuergesetzen verpflichtet. Diese Pflicht geht auf den neuen Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten über. Sie endet wiederum im auf die Feststellung des Finanzamts folgenden Wirtschaftsjahr nach der keine Buchführungspflicht mehr besteht.

In den Fällen einer fehlenden Buchführungspflicht sind steuerpflichtige Personen zwar nicht zu einer Buchführung nach Soll und Haben verpflichtet und müssen auch keinen Jahresabschluss nach dem Handelsrecht aufstellen. Das entbindet sie aber nicht von der Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung mit ihrer Steuererklärung und der dafür notwendigen Aufzeichnungen, für die bestimmte Aufbewahrungsfristen gelten. Wahlweise können sie aber auch nach Soll und Haben buchen. Die Überschussrechnung erfolgt dabei nach dem Zu- und Abflussprinzip. Betriebseinnahmen sind im Kalenderjahr ihres Zuflusses anzusetzen, Betriebsausgaben in dem Jahr ihrer Leistung. Einnahmen lassen sich durch entsprechende Planung verlagern und Ausgaben vorziehen. Verluste lassen sich dabei mit Überschüssen verrechnen. Geeignete Software sowie die Hilfe durch einen Steueranwalt bzw. Steuerberater erleichtert dabei das Vorgehen. Der letztendlich steuerpflichtige Gewinn wird durch einen Jahresabschluss ermittelt. Entsteht ein Verlust, weil die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen, kann dieser durch einen Verlustvortrag auf spätere Zeiträume der Veranlagung übertragen werden. Darüber hinaus ist in gewissen Grenzen auch ein Verlustrücktrag in das Vorjahr möglich. Die Verrechnung erfolgt dann vorrangig vor anderen Sonderausgaben. Offene Verlustvorträge können Erben im Todesfall jedoch ggf. nicht mehr geltend machen.

Im Rahmen der Absetzung für Abnutzung, der sogenannten AfA bzw. Abschreibung, müssen Anlagegüter, die länger als ein Jahr genutzt werden, sofern ihr Wert nicht 150 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt, über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungsbeträge mindern dabei den Gewinn und so die Steuerlast.

Des Weiteren ist abgesehen von denjenigen Steuerpflichtigen, die der Kleinunternehmerregelung unterfallen, im Rahmen der Buchführung auch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Diese vom Steuerpflichtigen abzuführende Steuer kann dieser mit der von ihm selbst gezahlten Umsatzsteuer - der sogenannten Vorsteuer - verrechnen, sodass im Endeffekt nur die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.

(GUE)

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