4.856 Anwälte für EU-Führerschein | Seite 203

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Döhler
Rechtsanwältin Katja Döhler
Waschke | Kuba | Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Porschestr. 88, 38440 Wolfsburg 6827.3653203454 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich EU-Führerschein beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Döhler
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Windisch
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Windisch
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Adelheidstraße 82, 65185 Wiesbaden 6800.152213545 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich EU-Führerschein hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Windisch
aus 60 Bewertungen Ich möchte gerne meine positive Erfahrung mit Herrn Windisch als RA teilen. In einer Gewaltschutzsache als … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Dieter Zanke
Kanzlei Zanke, Am Münsterbühl 16, 93413 Cham 7125.4627949115 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Dieter Zanke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich EU-Führerschein
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um EU-Führerschein
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Gonschior
Rechtsanwalt Armin Gonschior
Klöckner & Gonschior Rechtsanwaltskanzlei, Rizzastraße 7, 56068 Koblenz 6745.5182208645 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich EU-Führerschein hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Armin Gonschior
(07.03.2024) Ich bin und war immer sehr zufrieden mit Herrn Gonschior und seinem gesamten Team. Er und seine Mitarbeiter sind immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Jensen
sehr gut
Rechtsanwalt Ole Jensen Kanzlei Jensen, Lornsenstr. 30, 24105 Kiel 6687.0185980986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ole Jensen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich EU-Führerschein
aus 197 Bewertungen In einer Unfallauseinandersetzung alles Mega gelaufen! Vielen Dank! (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwältin Sandra Straube
Rechtsanwaltskanzlei Straube, Amtsstr. 27, 38448 Wolfsburg 6829.4136272714 km
Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich EU-Führerschein steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Straube gerne zur Verfügung
(10.01.2023) Ich wurde angerufen um ein Termin zu vereinbaren
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich EU-Führerschein
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Führerschein

Fragen und Antworten

  • EU-Führerschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Führerschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • EU-Führerschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema EU-Führerschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Führerschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Als EU-Führerschein werden die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des EWR und der Schweiz ausgestellten nationalen Führerscheine bezeichnet. Das EU-Recht hat durch die Angleichung des Verkehrsrechts auch im Bereich der Fahrerlaubnis viele Anpassungen bewirkt. Das zeigen vor allem einheitliche Fahrerlaubnisklassen und Gestaltung des EU-Führerscheins in Form einer Scheckkarte. Die das Führerscheinrecht regelnde EU-Richtlinie wurde in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) umgesetzt.

Gültigkeit des Führerscheins

Des Weiteren ist seit 2013 die Gültigkeit eines Führerscheins europaweit begrenzt. Dabei sind vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen. Im Übrigen beträgt die Gültigkeit für ab dem 19.01.2013 ausgestellte Pkw- und Motorradführerscheine 15 Jahre. Lkw- und Busführerscheine sind fünf Jahre gültig. Eine erneute Fahrprüfung oder Untersuchung der Gesundheit ist mit dem dadurch regelmäßig notwendigen Umtausch der Fahrerlaubnis nicht verbunden. Allerdings werden Gebühren für den Antrag fällig.

Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland

Ein häufiger Grund für den Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland ist eine gescheiterte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Denn wer beim sogenannten Idiotentest durchgefallen ist, dem ist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland verwehrt. Dabei ist eine allein gegen die Anordnung der MPU-Prüfung erhobene Klage nicht möglich, da es sich um keinen selbständigen Verwaltungsakt handelt.

In der Regel ging der MPU dabei ein Führerscheinentzug infolge des Führens eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen voraus. Des Weiteren erfolgt eine MPU auch beim nachgewiesenen Konsum von Mitteln und Stoffen nach dem BTMG außerhalb des Straßenverkehrs. Ein weiterer Grund sind zu viele Strafpunkte in der sogenannten Verkehrssünderkartei in Flensburg. Zur Anordnung einer MPU kann aber auch die gelegentliche Einnahme von Cannabis zusammen mit weiteren Tatsachen führen, die Zweifel an der Eignung zur Führung eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr begründen. Nicht zuletzt ist sie auch bei mehreren Verstößen in der Probezeit möglich. Die im Amtsdeutsch auch als Begutachtung der Fahreignung bezeichnete Prüfung soll dabei eine mögliche Wiederholungsgefahr verringern.

Einschränkungen des Führerscheintourismus

Das Interesse an wirksamen Sanktionen für verkehrswidriges Verhalten erschwert den als Führerscheintourismus bezeichneten Erwerb eines neuen Führerscheins im Ausland. Auf der anderen Seite steht die möglichst weitgehende Anerkennung des EU-Führerscheins.

Wer einen Führerschein im Ausland machen will, sollte folgende Punkte besonders bedenken:

  • Einem im Ausland erworbenen Führerschein droht die Nichtanerkennung, wenn währenddessen noch eine Sperrfrist für die Neuerteilung eines inländischen Führerscheins lief.
  • Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im jeweiligen Land, in dem der Führerschein gemacht wird, ist für mindestens 185 Tage im Kalenderjahr erforderlich. Das sogenannte Wohnsitzerfordernis verlangt, dass der Wohnsitz während der Erteilung der Fahrerlaubnis bestand und sich insbesondere aus dem im ausländischen EU-Führerschein ergibt. Auf nationale Besonderheiten bei der Ausgestaltung des Wohnsitzprinzips ist zu achten.

Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in der Verwaltung und Rechtsprechung empfiehlt es sich gerade in diesen Fragen, einen Verkehrsrechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht zu konsultieren.

(GUE)

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