4.950 Anwälte für Fahrerlaubnis | Seite 207

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Bühring
Kanzlei Uwe Bühring, Breite Str. 8, 38640 Goslar 6834.4598413149 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Uwe Bühring ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Fahrerlaubnis
(21.10.2020) Sehr schneller Antwort Guten arbeit geleistet Ich habe mein voll Recht bekommen ohne Sie schaffe ich nicht Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas H. Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas H. Schmidt
Rechtsanwalt Thomas Schmidt, Marienstraße 18, 10117 Berlin 6973.6080810226 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Fahrerlaubnis bietet Herr Rechtsanwalt Thomas H. Schmidt
aus 12 Bewertungen Seit Jahren bin ich Klientin bei Herrn Schmidt und ich kenne keinen besseren Anwalt. Er handelt schnell,antwortet … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Krebstekies
sehr gut
Kanzlei Krebstekies, Virchowstr. 1, 10249 Berlin 6976.8363110868 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Krebstekies ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Fahrerlaubnis
aus 23 Bewertungen Vielen Dank für die hervorragende Vertretung vor dem Arbeitsgericht Neuruppin. Gerne wieder! (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Meinke
Rechtsanwältin Anke Meinke
Anwaltskanzlei Zabel Meinke, Warnowallee 31C, 18107 Rostock 6806.6583729343 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Fahrerlaubnis unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anke Meinke
(10.11.2020) Sehr schnelle Rückantwort und Terminvergabe. Kompetente freundliche Beratung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Däuble
Rechtsanwältin Claudia Däuble
Kanzlei Claudia Däuble, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Däuble hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Fahrerlaubnis
(06.09.2023) Bin mit dem Erstkontakt sehr zufrieden. Warte allerdings noch auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Tugba Ergün
Ergün, Karlstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.7519297496 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Fahrerlaubnis steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tugba Ergün gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen gerne wieder super anwalt kann sie nur empfehlen (29.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fahrerlaubnis

Fragen und Antworten

  • Fahrerlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fahrerlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fahrerlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fahrerlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fahrerlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ohne die Fahrerlaubnis darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht bedient werden. Als Beweis, dass der Fahrzeugführer tatsächlich eine Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrerlaubnisklasse besitzt, dient der Führerschein. Dieser ist eine amtliche Urkunde, die von der zuständigen Behörde erteilt wird.

Man erhält den Führerschein also nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen eingehalten hat, um die Fahrerlaubnis - sie ist übrigens ein Verwaltungsakt - zu bekommen. So muss der Bewerber um eine Fahrerlaubnis unter anderem einen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland und das für die betreffende Fahrerlaubnis geforderte Mindestalter haben. Ferner ist nachzuweisen, dass man einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat und zum Führen eines Kraftfahrzeuges - körperlich und geistig - geeignet ist. Nicht zu vergessen ist auch die theoretische und praktische Ausbildung bei einer Fahrschule, die mit einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung abgeschlossen wird. Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung darf man jedoch die praktische nicht absolvieren. Es ist aber sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Test eine Prüfungswiederholung möglich.

Nach nun geltendem EU-Recht wird ein EU-Führerschein ausgestellt, der auf 15 Jahre befristet ist. Man muss ihn somit in regelmäßigen Abständen verlängern lassen, aber davor keine erneute Fahrprüfung ablegen oder diverse Eignungsbeweise aushändigen.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Fahrverbot nach § 44 StGB (Strafgesetzbuch) oder dem Verlust der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 ff. StGB rechnen. Bei einem Fahrverbot verliert man die Fahrerlaubnis nicht, aber man muss für eine bestimmte Zeit - bis zu drei Monate - den Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Man erhält ihn nach Ablauf der festgelegten Frist wieder zurück. Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, darf auf öffentlichen Straßen keine Fahrzeuge führen; das gilt übrigens auch für solche, für die man eigentlich gar keine Fahrerlaubnis braucht.

Bei Verlust der Fahrerlaubnis - umgangssprachlich auch bekannt als Führerscheinentzug - wird der Führerschein „geschreddert", da man die Fahrerlaubnis vollständig verloren hat. Nach Ablauf einer sog. Sperrfrist muss der Betroffene die Fahrerlaubnis somit erneut beantragen. Im schlimmsten Fall wird z. B. eine sog. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangt. Der Betroffene kann aber Fahrzeuge führen, die keine Fahrerlaubnis erfordern, z. B. einen elektrischen Rollstuhl oder einen Traktor, der nicht schneller als sechs km/h fahren kann. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) rechnen, in dem sogar eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe möglich ist.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte sich daher sehr genau an die Verkehrsregeln halten. Ferner gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie sich hinter das Steuer setzen. Wird also z. B. ein Fahranfänger von der Polizei bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, wird er seine Fahrerlaubnis sehr schnell wieder los sein und muss unter anderem mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen.

(VOI)

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