1.234 Anwälte für Krankenversicherung | Seite 52

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Krankenversicherung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susane Zutz
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
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sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Becker
Becker & Becker - Rechtsanwälte, Uferstr. 8, 99817 Eisenach 6879.3145881896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Becker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Krankenversicherung
aus 17 Bewertungen Herr Becker nahm mit mir sehr zeitnah tel. Kontakt auf. Er beschrieb nachvollziehbar, dass mein Problem eher direkt … (12.03.2024)
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sehr gut
Kanzlei Sebastian E. Obermaier, Kleine Fleischergasse 8, 04109 Leipzig 6982.0390645975 km
Fachanwalt Sozialrecht • Öffentliches Recht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian E. Obermaier – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Krankenversicherung
aus 20 Bewertungen Verständliche Darstellung von Sachverhalten, fachlich sehr kompetent. (14.12.2023)
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Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kai Müller, Leisniger Str. 6, 04668 Grimma 7009.6338756441 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Krankenversicherung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Müller gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr RA ist sehr kompetent und hat meine Rechtsstreit super vertreten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen. (08.03.2024)
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Rechtsanwalt Wolfgang Reich
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Reich vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Krankenversicherung
aus 6 Bewertungen Ein sehr sympathische und außerordentlich hilfsbereite Kanzlei . Sehr empfehlenswert (25.03.2022)
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Rechtsanwalt Christian Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Arbeitsrecht. Sozialrecht. Ihr Recht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Krankenversicherung
aus 8 Bewertungen Schnelle und aussagekräftige Antwort (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Göhle
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Göhle
[rg] Rainer Göhle Rechtsanwalt, Petersplatz 8, 80331 München 7119.3677773796 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Göhle ist Ihr Ansprechpartner für Krankenversicherung
aus 32 Bewertungen Was war von Jahren angehängt hat er in zwei Tagen erledigt. Trotz Corona Krise hat er alles erledigt bei einen … (23.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fahrettin Karaduman
sehr gut
Rechtsanwalt Fahrettin Karaduman
Kanzlei Karaduman, Jahnplatz 6, 33602 Bielefeld 6714.4661308405 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Krankenversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Fahrettin Karaduman
aus 29 Bewertungen Sehr Kompetent Redegewandt Top Man Nur empfehlenswert (12.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Füllborn
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Füllborn
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Füllborn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Krankenversicherung
aus 17 Bewertungen Frau Füllborn konnte uns in obiger Nachbarschaftsangelegenheit (in 2019) energisch und äußerst kompetent vertreten. … (02.04.2024)
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Rechtsanwalt Thomas Kögler
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Kögler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Krankenversicherung
aus 6 Bewertungen Herr Kögler versteht es eine kompetente klar verständliche Beratung. Sein Fachwissen zeichnet Ihn besonders aus (17.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Krankenversicherung

Fragen und Antworten

  • Krankenversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Krankenversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Krankenversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Krankenversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Krankenversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Eine Krankenversicherung springt im Versicherungsfall Krankheit ein. Sie übernimmt oder erstattet beispielsweise Kosten für Diagnose, Heilbehandlung, Hilfsmittel und zahlt ggf. Krankengeld. Im Krankenversicherungsrecht ist zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu unterscheiden. Außerdem gibt es private Krankenzusatzversicherungen, die je nach Vertrag weitere und vielleicht medizinisch nicht notwendige Leistungen übernehmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsrecht befasst sich insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer, wobei die Beiträge zur Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden. Ehegatten und Kinder sind im Rahmen einer Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls abgesichert.

Der Versicherte kann seine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Bei Krankheit kann der Versicherte oder Mitversicherte einen Arzt aufsuchen, ohne dafür selbst eine Rechnung zu bekommen. Das Arzthonorar wird direkt von der Krankenkasse gezahlt. Der Versicherte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Geld oder Erstattung der anfallenden Kosten, sondern er erhält unmittelbar die Behandlung bzw. Sachleistung. Dazu zählen auch Heilmittel oder Hilfsmittel, wobei hier nach Krankenversicherungsrecht eigene Zuzahlungen erforderlich sein können.

Auch für notwendige Zahnbehandlungen durch einen Zahnarzt kommt die Krankenversicherung ebenso auf wie für eine etwaige Operation im Krankenhaus. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung ebenfalls übernommen. Schließlich zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen Krankengeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist die Krankheit auf eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer zurückzuführen, kann ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen. Dafür wäre statt der Krankenversicherung grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Gegebenenfalls werden Kosten zwischen den Versicherungen direkt erstattet, sodass die Krankenbehandlung zunächst jedenfalls sichergestellt ist.

Neben dieser gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Krankenversicherungen für diejenigen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Das trifft insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener zu. Die schließen in dem Fall einen freiwilligen Versicherungsvertrag ab. Dann gilt als Krankenversicherungsrecht nicht das SGB, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. die individuellen Versicherungsbedingungen. Ein Beamter hat regelmäßig Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, muss aber zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatversicherte regelmäßig die Rechnung über Arztbesuche oder andere Leistungen selbst und können diese dann bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

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