3.123 Anwälte für Rechtsgeschäft | Seite 131

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Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
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Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Rechtsgeschäft beantwortet Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Rouven Walter
Dr. Wambach & Partner, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Teerhof 59, 28199 Bremen 6675.3088651649 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Rouven Walter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rechtsgeschäft
aus 25 Bewertungen ich hatte einen komplizierten Rechtstreit durch eine Mieterin, die ihrer Mietzahlung nicht nachkam. Herr Rechtsanwalt … (06.06.2023)
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Rechtsanwältin Susanne Leone
Leone Zhgun, P.A., Suite 800 201 S. Biscayne Blvd., Miami, FL 33131, USA 1599.6906480363 km
Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Susanne Leone im Bereich Rechtsgeschäft bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich war erfreut über die rasche und informative Antwort! (22.09.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsgeschäft

Fragen und Antworten

  • Rechtsgeschäft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsgeschäft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsgeschäft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rechtsgeschäft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsgeschäft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Rechtsgeschäft ist gekennzeichnet durch eine oder mehre Willenserklärungen, die allein oder zusammen mit weiteren Umständen eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen. Diese Rechtsfolge fehlt bei einem Scheingeschäft, weshalb dieses nichtig ist bzw. ein dadurch verdecktes Rechtsgeschäft an seine Stelle tritt. Als typisches Beispiel für ein Rechtsgeschäft steht der Vertrag, aus dem die jeweiligen Rechte und Pflichte folgen. Aber auch eine Kündigung oder ein Rücktritt stellen beispielsweise Rechtsgeschäfte dar.

Je nach Anzahl der dazu notwendigen Willenserklärungen werden einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte unterschieden. Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist neben der bereits erwähnten Kündigung etwa das Widerrufsrecht, durch welches ein Vertrag ebenfalls beendet wird. Aber auch ein Testament, in dem der Verstorbene seinen letzten Willen gegenüber den Erben kundtut, stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar. Mehrseitige Rechtsgeschäfte sind hingegen Verträge, zu denen auch ein Ehevertrag oder ein Erbvertrag gehört, aber auch z. B. das gegenseitige Versprechen der Eheleute zum Eingehen einer Ehe.

Bestimmte Rechtsgeschäfte sind formgebunden. Wer beispielsweise ein Grundstück erwerben will, muss den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Andernfalls ist der Grundstückskaufvertrag bei fehlender notarieller Beurkundung, da ein Formmangel vorliegt, unwirksam. Eine Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Formmängeln kann in anderen Fällen vorliegen, weil diese nicht die für sie vorgeschriebene Schriftform oder Textform gewahrt haben. Ist der Abschluss eines Rechtsgeschäfts formlos möglich, reichen mündliche Erklärungen oder bloße Handlungen zum Abschluss aus. So etwa beim Kauf von Lebensmitteln im Supermarkt, indem der Käufer diese an der Kasse vorzeigt und den Kaufpreis bezahlt.

Aufgrund des deutschen Rechtssystems sind hier, wie in anderen Fällen, aber zwei Rechtsgeschäfte zu unterscheiden. Zum einen das Verpflichtungsgeschäft in Form des Kaufvertrags, durch den sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer zur Verschaffung des Gekauften verpflichtet. Zum anderen das Verfügungsgeschäft, kraft dessen das Eigentum am Geld bzw. des Kaufgegenstands übertragen wird. Diese Besonderheit wird als Trennungsprinzip bezeichnet. Der Umstand, dass eines der Geschäfte unabhängig vom anderen wirksam sein kann, wird als Abstraktionsprinzip bezeichnet. So führt etwa eine erfolgreiche ebenfalls ein Rechtsgeschäft darstellende Anfechtung des Kaufvertrags nach dem BGB aufgrund einer irrtümlich, unter Drohung oder aufgrund arglistiger Täuschung abgegebenen Willenserklärung zur rückwirkenden Beseitigung des Vertrags. Der Anfechtende kann dann aber zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein. Die Anfechtung führt allerdings nicht dazu, dass Käufer und Verkäufer automatisch Eigentümer der von ihnen ausgetauschten Gegenstände werden. Für diese Rückabwicklung findet das Bereicherungsrecht Anwendung, nachdem ein Anspruch auf Herausgabe des jeweils Geleisteten gegeben ist. Das Bereicherungsrecht kann außerdem eine Rolle spielen, wenn Minderjährige ein Rechtsgeschäft abschließen. Denn war diese nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft oder erfolgte mit vorheriger Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, ist das Geschäft schwebend unwirksam. Durch eine später versagte Genehmigung des oder der Erziehungsberechtigten wird es dann endgültig unwirksam.

(GUE)

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