1.706 Anwälte für Sanierung | Seite 72

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sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea Hanke
Rechtsanwältin Andrea Hanke, Im Altrott 3, 68723 Plankstadt 6859.2926592171 km
"Die Kunst, Recht zu behalten" (Schopenhauer)
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea Hanke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Sanierung
aus 16 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden mit Frau Hanke gewesen, Sie arbeitet wirklich sehr Professionell. Bei uns ging es um eine … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
Rechtsanwälte Dr. Achim Schulz-Arenstorff und Angelika Baumgärtel, Heilmannstr. 11a, 81479 München 7120.062808339 km
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Sanierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ. gerne zur Verfügung
(14.09.2023) Herr Dr. Schulz-Arenstorff ist sehr hilfsbereit. Mir hat er als Kläger zu einem Erbnachweis verholfen, obwohl er als …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sanierung

Fragen und Antworten

  • Sanierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sanierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sanierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sanierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sanierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Mit dem Begriff Sanierung ist eine umfangreiche Wiederherstellung oder Erneuerung von Gebäuden oder Gebäudeteilen gemeint. Erhöht die Sanierung den bisherigen Standard oder Verkehrswert der Immobilien ist von einer Modernisierung die Rede. Die Modernisierung meint daher nicht zwangsläufig allein die vor allem im Mietrecht relevante Verbesserung von Mietraum. Auf der anderen Seite bedeutet eine Sanierung aufgrund ihrer weitreichenden Eingriffe ein Mehr im Vergleich zur bloßen Instandhaltung und Instandsetzung, die Vorbeugung und Wiedererlangung eines funktionsfähigen Zustands zum Ziel haben. Ferner ist der Sanierungsbegriff von Umbauarbeiten abzugrenzen. Bauliche Veränderung ist der entscheidende Unterschied. Daher können Umbauarbeiten nach dem Baurecht einzelner Bundesländer auch eine erneute Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde erforderlich machen.

Energetische Sanierung wird dabei im Zusammenhang mit Sanierungsfragen aufgrund steigender Energiepreise und entsprechend höherer Nebenkosten für Heizung immer wichtiger. Das gilt gerade für die Altbausanierung, da Energiespargründe bei früheren Bauweisen oft keine bzw. eine nur unbedeutende Nebenrolle spielten. Fragen der Sanierung treten aber beispielsweise auch im größeren Rahmen einer städtebaulichen Sanierung auf. Diese soll vor allem städtebauliche Missstände beseitigen und so die Lebensbedingungen im Sanierungsgebiet verbessern. Nicht zuletzt ist von einer Sanierung im Sinne einer Bodensanierung bei einem mit Altlasten verseuchten Grundstück die Rede.

Einer Sanierung kann aufgrund der weitreichenden Maßnahmen insbesondere der Denkmalschutz entgegenstehen. Die zuständige Behörde muss hier beachten, dass Ziel der Maßnahmen die Herstellung der ursprünglichen Gebrauchsfähigkeit bei Erhalt der Originalsubstanz ist, so dass eine Restaurierung vorliegt.

Zur Vorbereitung einer Sanierung erstellt ein Sachverständiger in der Regel zunächst ein Gutachten, um vorhandene Baumängel zu erfassen. Anschließend werden die entsprechenden Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierungsmaßnahmen festgelegt, um deren Ursachen zu beseitigen. Ein Gutachten empfiehlt sich dabei im Übrigen auch bei einem Wohnungskauf oder Hauskauf, um ein eventuelles Sanierungsrisiko bereits, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird, zu erkennen. Durch erhebliche Auswirkungen einer Sanierung insbesondere in Form von Baulärm wirft eine Sanierung nicht zuletzt auch Fragen zum Nachbarschaftsrecht und, da sie in der Regel durch Handwerker erfolgt, zu Aspekten rund um den Werkvertrag auf.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Sanierung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.