868 Anwälte für Sonderausgaben | Seite 37

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Rechtsanwalt Alexander Zastrow
Rechtsanwalt Alexander Zastrow, Innere Laufer Gasse 18, 90403 Nürnberg 7011.8075261108 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
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Herr Rechtsanwalt Alexander Zastrow im Bereich Sonderausgaben bietet Beratung und Vertretung
aus 32 Bewertungen Herr Zastrow und sein Team haben mir mit Kompetenz, Empathie und Zuverlässigkeit zu meinem Recht verholfen und den für … (19.05.2024)
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Rechtsanwalt Oliver Krause MHMM
Dr. Brandt & Krause, Triftstraße 27, 06114 Halle (Saale) 6948.4222217325 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
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Herr Rechtsanwalt Oliver Krause MHMM ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Sonderausgaben gerne behilflich
aus 43 Bewertungen Angenehme verständliche Gesprächsführung. Sehr sachlich auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen. (18.03.2024)
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Rechtsanwältin Anja Bienert
Anwaltskanzlei Bienert & Garrigós, Johannes-Henry-Str. 14, 53113 Bonn 6695.4056281488 km
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
Erbrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Frau Rechtsanwältin Anja Bienert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Sonderausgaben
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Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbüro Nicola Zell, Gottlieb-Daimler-Str. 17, 50226 Frechen 6667.3104080089 km
Fachanwältin Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Sonderausgaben hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Nicola Zell

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sonderausgaben

Fragen und Antworten

  • Sonderausgaben: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sonderausgaben umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sonderausgaben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sonderausgaben: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sonderausgaben sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Sonderausgaben mindern ähnlich wie außergewöhnliche Belastungen aufgrund bestimmter sozialpolitischer und steuerpolitischer Gründe das zu versteuernde Einkommen. Dabei hat vor allem das Alterseinkünftegesetz, das die schrittweise vollständige nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften unter entsprechender Steuerbefreiung entsprechender Vorsorgeaufwendungen bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat, viele Änderungen gebracht. Gleichzeitig haben sich die bestehenden Regelungen dadurch erheblich verkompliziert. Im Einzelfall kann es sich je nach den Umständen des Einzelfalls statt um Sonderausgaben auch um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handeln.

Vorsorgeaufwendungen

Altersvorsorge

Als Sonderausgaben können Steuerpflichtige im Rahmen der Steuererklärung bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag, der bei zur Zusammenveranlagung führender Ehe bzw. Lebenspartnerschaft das Doppelte beträgt, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, der Künstlersozialversicherung, bei der Tätigkeit beispielsweise als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater an berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in eine seit 2005 bestehende kapitalgedeckte Altersversorgung - Riester-Rente oder Rürup-Rente - das zu versteuernde Einkommen mindern. Eine Vorsorgepauschale, die einen Mindestbetrag an Vorsorgeaufwendungen festlegt, begrenzt die Vorsorgeaufwendungen dabei nach unten. Die entsprechenden Aufwendungen zur Altersvorsorge werden auch als Basisvorsorge bezeichnet.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Des Weiteren lassen sich zumindest eingeschränkt Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Arbeitslosenversicherung, Sonderleistungen einer privaten Krankenversicherung, Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung oder Versicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit und Berufsunfähigkeit, Zahlungen an eine bloße Risikolebensversicherung oder sonstige Lebensversicherung, wenn Letztere vor 2005 abgeschlossen wurde und erste Beitragszahlungen entsprechend begonnen haben. Außerdem Beiträge zu einer privaten Haftpflicht, darunter auch zu der im Rahmen der Kfz-Versicherung vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und nicht zuletzt Kosten eines zum Zwecke der Absicherung gegen Risiken der Tierhalterhaftung abgeschlossener Haftpflichtschutzes. Ebenso stellen Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung Sonderausgaben dar.

Unterhaltsleistungen und Versorgungsleistungen

Nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist ein Partner häufig dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. Solche Unterhaltsleistungen stellen Sonderausgaben dar. Kinderfreibeträge verhindern hingegen, dass das auch für Kindesunterhalt gilt.

Des Weiteren unterfallen aber bestimmte aufgrund besonderer Verpflichtung lebenslang und wiederkehrend zu erbringender Versorgungsleistungen dem Sonderausgabenbegriff.

Ausbildungskosten, Kirchensteuer, Spenden,

Weitere Sonderausgaben können Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die gezahlte Kirchensteuer sowie Spenden darstellen. Außerdem sind auch gewisse Kosten für den Besuch einer privaten Schule durch ein eigenes Kind - Stichwort Schulgeld - wie auch anteilige Kosten der Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar.

(GUE)

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