290 Anwälte für Tierhalterhaftung | Seite 13

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sehr gut
Kanzlei Jan Folko Terhaag, Aachener Str. 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Folko Terhaag ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Tierhalterhaftung
aus 13 Bewertungen Herr Terhaag hat mir bei meiner Zivilrechtsangelegenheit sehr zuvokommend geholfen und die Rechtslage dargestelllt. … (27.03.2024)
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Rechtsanwältin Elena Rexer
Klünder I Nann I Machanek I Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9585833449 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Elena Rexer für Rechtsfragen rund um den Bereich Tierhalterhaftung
(24.10.2023) Frau Rechtsanwältin Rexer hat mich in einer Rechjtsangelegenheit rund um einen Pferdekauf hervorragend betreut und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierhalterhaftung

Fragen und Antworten

  • Tierhalterhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierhalterhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tierhalterhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierhalterhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierhalterhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, der Tierhalter haftet grundsätzlich auch dann für einen Schaden, der durch sein Tier verursacht wurde, wenn ihn keinerlei Verschulden trifft. Damit ist die Tierhaltung mit finanziellen Risiken wie der Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verbunden, weshalb man als Tierhalter eine Versicherung abschließen sollte und in manchen Bundesländern sogar muss, sog. Tierhalterhaftpflichtversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein - wie etwa ein Hundebiss bzw. ein Pferdebiss oder ein Reitunfall -, ist die Haftpflicht einstandspflichtig und muss die entstandenen und teilweise sehr hohen Kosten für z. B. Arzneimittel oder die ärztliche Behandlung übernehmen. In welchen Fällen die Versicherung leistet, lässt sich leicht durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen feststellen.

Tierhalter ist man vor allem dann, wenn man das Haustier dauerhaft in seiner Gewalt hat und sich darum kümmert. Dabei wird zwischen Nutztier und Luxustier unterschieden. Ein Nutztier dient etwa der Erwerbstätigkeit, z. B. eine Kuh, während das Luxustier zur Unterhaltung oder für die Freizeit gehalten wird, z. B. ein Hund oder eine Katze. Passiert ein Unfall mit einem Nutztier, kann sich der Tierhalter exkulpieren. Das bedeutet, er haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass er die notwendige Sorgfalt bei der Aufsicht des Haustiers beachtet hat bzw. der Schadensfall in jedem Fall eingetreten wäre, egal ob die nötige Sorgfalt beachtet wurde oder nicht.

Im Übrigen muss sich bei der Tierhalterhaftung die tierspezifische Gefahr - also die Unberechenbarkeit eines Tieres - verwirklicht haben. Denn selbst zahme Tiere sind unberechenbar. So kann ein sonst zahmer Hund aggressiv werden, wenn er bei einem Unfall verletzt wird oder schrille Pfeifengeräusche hört. Die tierspezifische Gefahr realisiert sich aber auch schon, wenn der Schaden nur mittelbar vom Haustier verursacht wird. Bellt etwa ein Hund ein Kind an, das vor Schreck auf die Straße läuft und daraufhin angefahren wird, muss der Tierhalter ebenfalls haften. Er - bzw. seine Haftpflicht - muss dann in der Regel für jeden Personenschaden und jede Sachbeschädigung aufkommen, die vom Tier verursacht wurden.

Im Hunderecht gelten für einen Kampfhund keine gesonderten Haftungsregeln. Zu beachten ist nur, dass der Tierhalter eine Erlaubnis zur Tierhaltung benötigt, da bei einem Unfall ansonsten neben der Tierhalterhaftung auch ein saftiges Bußgeld sowie die Zwangsabgabe des Hundes drohen. Wann ein Hund als Kampfhund gilt, wird von jedem Bundesland in seiner eigenen Kampfhundeverordnung geregelt.

Wer sich jedoch „sehenden Auges" in Gefahr begibt - sich also z. B. einem Bienenstock unnötig nähert - und dann gestochen wird, wird sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen müssen. Auch ein Haftungsausschluss kommt in Betracht, wenn er ausdrücklich oder konkludent vereinbart wurde. Letzteres spielt etwa im Rahmen der Pferdehaltung eine Rolle, wenn der Geschädigte unbedingt das Pferd des Tierhalters reiten möchte, obwohl er weiß, dass dieses Tier störrisch ist.

Im Tierrecht gibt es viele Konstellationen, in denen eine Tierhalterhaftung möglich ist. Bevor ein Streit zwischen dem Tierhalter und dem Geschädigten eskaliert, könnte man eine außergerichtliche Konfliktlösung bei einem Mediator in Erwägung ziehen.

(VOI)

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