505 Anwälte für UWG | Seite 22

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
Kanzlei Dirk Benjowsky Zweigstelle Bretten, Ligusterweg 27, 76337 Waldbronn 6877.5781464754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Benjowsky ist Ihr kompetenter Partner im Bereich UWG
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Benjowsky. Nach dem ich versucht habe zwei Jahre den Fall selbst mit meiner … (20.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema UWG

Fragen und Antworten

  • UWG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema UWG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema UWG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • UWG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit UWG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

UWG steht als Abkürzung für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dabei handelt es sich um das zentrale Gesetz im Wettbewerbsrecht. Das UWG hat den Zweck, Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen.

Unlautere geschäftliche Handlungen

Kapitel 1 des UWG gibt einige Begriffsdefinitionen und Beispiele für unlautere und irreführende geschäftliche Handlungen. Dazu zählen z. B unangemessener Druck auf die Entscheidungsfreiheit anderer, Täuschung oder Behauptung falscher Tatsachen, die Ausnutzung einer Zwangslage oder die Verschleierung des Werbecharakters oder der Teilnahmebedingungen, beispielsweise bei einem Preisausschreiben.

Die nach dem UWG verbotenen Handlungen können zugleich nach einem anderen Gesetz untersagt sein. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen über einen Konkurrenten beispielsweise kann neben einer nach dem UWG verbotenen Herabsetzung von Mitbewerbern im Einzelfall auch eine Straftat in Form der Beleidigung darstellen. Eine Täuschung von Kunden führt regelmäßig nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu einem Recht auf Anfechtung und eventuell zusätzlich nach dem StGB (Strafgesetzbuch) zu einer Strafbarkeit wegen Betrug.

Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt, aber an strenge Regeln geknüpft. So muss unter anderem die Gefahr von Verwechslungen ebenso ausgeschlossen sein wie die Beleidigung von konkurrierenden Unternehmen. Im UWG ist zudem Spam als stets unzumutbare Belästigung untersagt. Gegenüber Verbrauchern regelt Anhang 1 zum UWG eine Reihe weiterer unzulässiger geschäftlicher Handlungen.

Rechtsfolgen, Strafen und Bußgelder

Verbraucher haben unmittelbar aus dem UWG keinen Anspruch auf Unterlassung. Hier muss auf das BGB ausgewichen werden, wobei regelmäßig die Wertungen des UWG gleichermaßen herangezogen werden können.

Dagegen können Mitbewerber und Kammern wie beispielsweise die Handwerkskammer oder auch Vereine wie eine Wettbewerbszentrale, einen Unterlassungsanspruch direkt aus dem UWG geltend machen. Regelmäßig wird der in Form einer Abmahnung zusammen mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend gemacht. Die Kosten der Abmahnung trägt nach § 12 UWG der Verletzer.

Geht er dagegen darauf nicht ein, drohen Unterlassungsklage bzw. Einstweilige Verfügung. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der in Wettbewerbsstreitigkeiten regelmäßig fünfstellige Summen bildet. Außerdem bestehen nach § 9 bzw. § 10 UWG Ansprüche auf Schadenersatz und Gewinnabschöpfung. Zuständig für gerichtliche Verfahren nach dem UWG ist das Landgericht am Ort der Niederlassung des Beklagten.

Werbeanrufe bei einem Verbraucher ohne dessen Einwilligung können als Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde laut § 20 UWG mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden.

(ADS)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema UWG umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema UWG besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.