4.519 Anwälte für Verkehrsstrafrecht | Seite 189

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Flinks
Rechtsanwältin Kristin Flinks
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1692654346 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Verkehrsstrafrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kristin Flinks
(13.06.2017) Sehr gute Kanzlei mit kompetenten Rechtsanwälten. Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit und kann die Kanzlei nur …
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Rechtsanwältin Svenja Schneegans
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6135620261 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Verkehrsstrafrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Svenja Schneegans
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sehr gut
Rechtsanwalt Ullrich Götsch
Anwaltskanzlei Götsch, Rheinberger Str. 1, 47441 Moers 6628.1049541756 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Verkehrsstrafrecht bietet Herr Rechtsanwalt Ullrich Götsch
aus 22 Bewertungen Von meinem ersten Kontakt bis zum erfolgreichen Abschluss meines Falles fühlte ich mich professionell betreut und … (12.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Ulrich Herbert
Kanzlei Dr. Ulrich Herbert, Aumann & Kollegen, Hindenburgstr. 3, 96450 Coburg 6958.4975622926 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Herbert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Verkehrsstrafrecht gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Schon beim ersten Gespräch fachkundig und genaue Einschätzung der Rechtsangelegenheit. Sehr ruhig und äußerst … (17.01.2024)
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Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Anwaltskanzlei Benjamins, Zwischen beiden Märkten 4, 26721 Emden 6565.8974201183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Benjamins ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Verkehrsstrafrecht gerne behilflich
aus 9 Bewertungen - Schnelle Bearbeitung meiner Angelegenheit - Schnelle Klärung von Rückfragen - Ausführliche Information zu weiteren … (23.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Bahnhofstr. 32, 33102 Paderborn 6743.3363044797 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Verkehrsstrafrecht
aus 19 Bewertungen Herr Radix hat mich schnell und kompetent beraten. (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Dobberke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Daniel Dobberke, Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin 6985.6862425854 km
Beamtenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Dobberke ist Ihr Ansprechpartner für Verkehrsstrafrecht
aus 99 Bewertungen Ich habe von meinem noch Arbeitgeber eine Kündigungsandrohung und im weiteren Verlauf auch eine nicht gerechtfertigte … (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verkehrsstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Verkehrsstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrsstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verkehrsstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verkehrsstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verkehrsstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Durch Anwendung des sog. Verkehrsstrafrechts werden bestimmte, besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße unter Strafe gestellt. Danach soll derjenige mit einer Strafe belegt werden, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht hat.
Während das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren für den Betroffenen als "Denkzettel" dienen soll, stellt eine Strafe eine strengere Sanktion dar.

Es gibt verkehrsspezifische Straftatbestände, welche falsches Verhalten im Straßenverkehr regeln. Diese sind im Strafgesetzbuch (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) u.a. geregelt.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Das Gericht kann außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.

Wichtige verkehrsrechtliche Straftatbestände sind:

Ein Beispiel für einen typischen Fall des Verkehrsstrafrechts ist, wenn eine Person in alkoholisiertem Zustand am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann unterschiedliche Straftatbestände verwirklichen.

Wer im Zustand der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt macht sich strafbar. Hierfür gelten die Vorschriften des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und des § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).
Während es für eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) ausreicht, dass ein Fahrzeug im Zustand der Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr geführt wird, ist bei § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) eine zusätzliche Voraussetzung für die Strafbarkeit, dass durch die Tat eine Gefährdung für Leib und Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert eintritt.
Die einfachen Trunkenheitsfahrt des § 316 StGB stellt ein sogenanntes „Dauerdelikt"dar, d.h. die Straftat beginnt mit Fahrtantritt und dauert bis zum Ende der Fahrt, sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs i.S.d. § 315c StGB liegt eine strafbare Handlung erst und auch nur so lange vor, wie eine nach dem Tatbestand erforderliche Gefährdungssituation gegeben ist.
Voraussetzung für beide Strafbarkeiten nach § 316 StGB bzw. § 315c StGB ist, dass der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Dies ist der Fall, wenn bei dem Fahrer sogenannte Fahruntüchtigkeit vorliegt, wobei zwischen absoluter und relativer Fahrunsicherheit unterschieden wird.

(WEI)

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