Arbeitszeugnis: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
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Inhaltsverzeichnis
- Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
- Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
- Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
- Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
- Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis über Ihre Tätigkeiten bei einem ehemaligen Arbeitsgeber. Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, sehen Arbeitgeber dabei genau hin. Darum ist es ausgesprochen ärgerlich, wenn das Arbeitszeugnis Fehler aufweist, Sie Formulierungen als ungerecht empfinden oder wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dagegen können Sie sich jedoch mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn es um Ihr Arbeitszeugnis geht.
Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitsverhältnis endet. Das gilt für jede Art von Arbeitnehmer: also auch für Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten oder Mini-Jobber. Es spielt zudem keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt und ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder mit Ablauf der Befristung endete.
Dieser Anspruch bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch ein Arbeitszeugnis erhalten, Sie müssen die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses selbst bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber muss Ihnen folglich nur auf Verlangen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben Informationen zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeitsbeschreibung. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber aber stattdessen immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens enthält. Wenn Sie explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein solches aushändigen. Er ist übrigens nicht verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis zukommen zu lassen.
Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren. Wichtig ist jedoch, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, also in dem Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Arbeitnehmer können den Anspruch unter Umständen jedoch schon vorher verlieren, nämlich dann, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist enthält, innerhalb derer man seinen Anspruch auf ein Zeugnis geltend machen muss.
Ein Arbeitnehmer, der zum 31.12.2023 ordentlich gekündigt wurde, kann seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis also bis zum 31.12.2026 gerichtlich geltend machen. Eine Arbeitnehmerin, deren befristeter Arbeitsvertrag am 31.05.2022 endete, bis zum 31.12.2025.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zum Unternehmen, zur Person des Arbeitnehmers, zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Ort, Datum und Unterschrift. Bei einem sehr kurzen Arbeitsverhältnis (z. B. für ein kurzes Praktikum) werden Arbeitgeber in der Regel ein einfaches Arbeitszeugnis erstellen. Dient das Zeugnis als reiner Beschäftigungsnachweis (etwa für Ämter), ist ein einfaches Zeugnis ausreichend.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Wenn Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen, sollten sie ein qualifiziertes Zeugnis anfordern. Zusätzlich zu den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnisses ist darin auch eine Beschreibung und Bewertung der Qualifikationen, der fachlichen Leistungen sowie des Sozialverhaltens des Mitarbeiters enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis spiegelt somit die fachliche und persönliche Entwicklung des Bewerbers in seiner Berufslaufbahn wider.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis und kann ebenfalls einfach oder qualifiziert ausgestellt werden. Gründe für ein Zwischenzeugnis können beispielsweise der Antritt der Elternzeit, ein Wechsel in eine andere Abteilung, in eine Führungsposition oder ein Betriebsübergang sein – allgemein also eine Veränderung im Arbeitsverhältnis. In diesen Fällen haben Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an einem vorläufigen Arbeitszeugnis, weshalb der Arbeitgeber dann ein Zwischenzeugnis ausstellen muss.
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. Es enthält:
Angaben zum Unternehmen
Angaben zum Arbeitnehmer
Angaben zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Tätigkeitsbeschreibung
Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten (nur beim qualifizierten Arbeitszeugnis)
Grund für das Beschäftigungsende (nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers)
Schlussformel (optional)
Ort, Datum und Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss immer im Original und in Schriftform (auf Papier) übergeben werden, eine elektronische Zustellung (z. B. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig. Zudem muss es verständlich formuliert sein. Das Zeugnis muss die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers enthalten oder von einer vom Arbeitgeber befugten und Ihnen gegenüber weisungsbefugten Person – mit Angaben zu ihrer Stellung – unterschrieben werden.
Allgemein gilt: Achten Sie darauf, dass alle Angaben zum Unternehmen und Ihre persönlichen Daten korrekt sind. Prüfen Sie die Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis sorgfältig und vergleichen Sie sie gegebenenfalls mit der früheren Stellenausschreibung. Lassen Sie bei Zweifeln das Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen!
Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist häufig Streitpunkt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel wenn das Arbeitszeugnis nicht die richtigen Kernkompetenzen enthält. Folgende Eigenschaften sollten in einem Arbeitszeugnis beurteilt werden:
Arbeitsbefähigung
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Fachkenntnisse
Führungsfähigkeit und -leistung (z. B. bei leitenden Angestellten)
Gesamtbeurteilung
Verhaltensbeurteilung
Neben der Leistungsbeurteilung nimmt die Beurteilung des Arbeitnehmerverhaltens gegenüber seinen Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und gegenüber anderen Personen, zu denen er am Arbeitsplatz Kontakt hatte (z. B. Kunden, Gästen, Patienten etc.), einen weiteren wichtigen Teil des Arbeitszeugnisses ein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen – in genau dieser Reihenfolge – eingeht. Wird die Reihenfolge geändert oder bleibt eine Personengruppe unerwähnt, könnte das bedeuten, dass der Arbeitgeber hier Grund zur Beschwerde hatte.
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Folgende Informationen dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht mitgeteilt werden:
Abmahnungen
Betriebsratszugehörigkeit
Zugehörigkeit zu einer Religion, Ethnie oder Partei
Streikteilnahmen
Nebenberufliche Tätigkeiten
Gesundheitszustand (z. B. Schwerbehinderungen)
Anzahl der Krankentage (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Mutterschutz und Elternzeit (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Privates Verhalten
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Für Arbeitszeugnisse gilt eine eigene Zeugnissprache für die Beurteilungen. Grundsätzlich haben Arbeitgeber eine Wohlwollenspflicht, d. h., das Zeugnis sollte keine Formulierungen enthalten, die die Suche nach einer neuen Tätigkeit erschweren. Achten Sie dennoch immer auf versteckte Codes beziehungsweise auf die genaue Wortwahl! Auch positiv klingende Aussagen können in Arbeitszeugnissen eine abwertende Bedeutung besitzen. Häufige Phrasen und deren entsprechende Bewertungsnoten in Arbeitszeugnissen sind unter anderem:
Sehr gut (Note 1)
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“
„stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer im höchsten Maße zuverlässig“
„zeigte stets besonders hohes Engagement“
Gut (Note 2)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
„mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer sehr zuverlässig“
„zeigte stets hohes Engagement“
Befriedigend (Note 3)
„stets zu unserer Zufriedenheit“
„systematisch und zufriedenstellend“
„immer zuverlässig“
„zeigte stets Engagement“
Ausreichend (Note 4)
„zu unserer Zufriedenheit“
„zeigte sich zuverlässig“
„zeigte Engagement“
„war motiviert“
Mangelhaft (Note 5)
„Insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitgeber nicht von vornherein eine bestimmte Ausdrucksweise vorschreiben. Sie müssen also zunächst abwarten und können erst dann, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind oder er nicht der Wahrheit entspricht, um eine Korrektur bitten. Kommt man Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung einreichen. Die Frist dafür beträgt drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses. Verlangen Sie eine bessere Note als befriedigend, müssen Sie bei einem Prozess beweisen, dass Ihre Leistungen die Note übertroffen haben. Die Beweislast liegt hier bei Ihnen. Es ist übrigens nicht möglich, dass sich ein Zeugnis aufgrund einer Berichtigungsklage nachträglich verschlechtert.
Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?
Jeder Arbeitnehmer hat – wenn sein Arbeitsverhältnis endet – nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Dauer der Beschäftigung ist dafür nicht von Bedeutung. Der Arbeitnehmer ist jedoch in der Holpflicht, sprich: Er muss ausdrücklich nach einem Zeugnis verlangen. Hierbei muss sich der Arbeitnehmer überlegen, ob er um ein einfaches Arbeitszeugnis oder um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bittet. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet nur Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden zudem noch Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Nur Letzteres eignet sich für Bewerbungen.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen?
Endet das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich danach verlangt. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit beinhalten. Dies entspricht einem einfachen Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann jedoch ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein solches zu erstellen.
Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit Teilen des Zeugnisses oder insgesamt damit unzufrieden sind, suchen Sie am besten direkt das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Vorgesetzten und bitten Sie ihn um eine Korrektur. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein, indem Sie alle für Sie kritischen Passagen benennen und alternative Formulierungen vorschlagen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
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Rechtstipps zu "Arbeitszeugnis" | Seite 16
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05.09.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… – mit der Folge, dass der Beschäftigte dennoch die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen lassen kann? Arbeitgeber „verspricht“ gutes Arbeitszeugnis Ein Fleischer wurde nach einer längeren …“ Weiterlesen
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02.11.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… Arbeitsvertragsparteien in einem Vergleich darauf, dass der Arbeitgeber seinem ehemaligen Beschäftigten ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note „gut“ erteilt. Formulierungswünsche …“ Weiterlesen
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11.07.2017 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„Das qualifizierte Arbeitszeugnis Die enorme Wichtigkeit eines Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen darf ein Arbeitnehmer in Deutschland nicht unterschätzen. Das Arbeitszeugnis dient dem Nachweis für …“ Weiterlesen
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28.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Arbeitszeugnis ist in solchen Fällen nur noch schwer durchzusetzen. Gelegentlich kann man gegen die Kündigung auch aus formalen Gründen vorgehen. So kann die Kündigung zum Beispiel wegen mangelnder Vollmacht …“ Weiterlesen
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30.10.2017 Rechtsanwalt Ludwig Wilhelm Jorkasch-Koch„… Arbeitszeugnis. Die Arbeitsagentur kann eine Sperrfrist verhängen. 3. Hat der Richtige die Kündigung ausgesprochen? (Wochenfrist beachten) Prüfen Sie, wer die Kündigung ausgesprochen, bzw …“ Weiterlesen
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20.07.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Neben arbeitsrechtlichen Sanktionen drohen unehrlichen Bewerbern zudem strafrechtliche Folgen. Oft steht die Begehung einer Urkundenfälschung im Raum. Dafür genügt es bereits, wenn ein Arbeitszeugnis …“ Weiterlesen
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07.06.2016 Schäfer & Bremer„Im Prinzip steht jedem Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu, ausgenommen sind Anstellungen von wenigen Tagen oder Wochen. Unter bestimmten Umständen (Wechsel …“ Weiterlesen
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06.06.2016 PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem„… . Arbeitszeugnis, Resturlaub, Überstunden, Abgeltungsklausel Ferner sollten Aspekte wie Arbeitszeugnis, Resturlaub, Überstunden, Abgeltungsklausel etc. im Aufhebungsvertrag mitgeregelt werden, um …“ Weiterlesen
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24.05.2016 Rechtsanwalt Robert Nebel„Das Arbeitszeugnis stellt für viele Arbeitnehmer ein Buch mit sieben Siegeln dar. Wir wollen an dieser Stelle etwas Licht ins Dunkel bringen. Jedes Arbeitszeugnis ist codiert Ganz wichtig: Jedes …“ Weiterlesen
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17.05.2016 Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft„… bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Erteilung eines Arbeitszeugnisses zu. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 GewO muss das Arbeitszeugnis zwingend Angaben über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit …“ Weiterlesen
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27.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Sozialplan gibt, kann man dann auch keine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes mehr erhalten. Auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist in solchen Fällen nur noch schwer durchzusetzen. Gelegentlich …“ Weiterlesen
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27.04.2016 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„… qualifiziertes Arbeitszeugnis, also ein Zeugnis, das über Leistung und Verhalten Aufschluss gibt, verlangen. So steht es im Gesetz, § 109 der Gewerbeordnung oder § 630 BGB. Der Arbeitgeber hat dann …“ Weiterlesen
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18.04.2016 Rechtsanwältin Kathja Sauer„… ). Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss das Arbeitszeugnis auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt werden (qualifiziertes Zeugnis). Im laufenden Arbeitsverhältnis besteht die Möglichkeit …“ Weiterlesen
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10.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , Provisionen oder ähnlichem? Wie geht es mit dem Firmenwagen weiter? Gibt es Ansprüche auf eine Betriebsrente? Sehr wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Hier sollte man unbedingt den genauen Inhalt …“ Weiterlesen
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30.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… es Ansprüche auf eine Betriebsrente? Sehr wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Hier sollte man unbedingt den genauen Inhalt des Zeugnisses vorab klären. Vorteil: Ein gutes Zeugnis kostet den Arbeitgeber kein …“ Weiterlesen
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14.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Der Arbeitnehmer hat nämlich durch den Diebstahl die Kündigung selbst verursacht und dadurch die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt. 4. Risiko Arbeitszeugnis: Endet das Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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01.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Arbeitnehmer auch. Diese Kündigungsschutzklage macht auch dann Sinn, wenn es einen Sozialplan gibt. Es lassen sich nämlich dadurch wichtige Nebenansprüche (Arbeitszeugnis, Überstundenvergütung …“ Weiterlesen
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26.02.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… nach hinten gestreckt. Die Abfindung kann zudem häufig erheblich erhöht werden, das Arbeitszeugnis wird in der Regel deutlich besser sein als bei außerprozessualen Verhandlungen und man hat …“ Weiterlesen
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23.02.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , sondern eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten und offene Ansprüche wie etwa Überstundenvergütung oder ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis zu sichern. Viele Arbeitnehmer wollen …“ Weiterlesen
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12.02.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… des Arbeitsplatzes mehr erhalten. Auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist in solchen Fällen nur noch schwer durchzusetzen. Gelegentlich kann man gegen die Kündigung auch aus formalen Gründen vorgehen. So …“ Weiterlesen
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05.02.2016 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald„… kann ein Arbeitszeugnis kündigen. Er muss dazu eine entsprechende Berechtigung haben. In Einzelfällen kann es schon zum Erfolg führen, wenn der Anwalt die Kündigung wegen einer fehlenden Vollmacht …“ Weiterlesen
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05.02.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Arbeitszeugnis verlangen. Anders als das einfache Arbeitszeugnis enthält dieses mehr als nur eine Bestätigung der Beschäftigungszeit. So enthält das Zeugnis eine konkrete Beschreibung des Inhalts …“ Weiterlesen
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01.02.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… unterschätzt. Fehlt dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis oder ist die Note schlechter als zwei, scheitern viele Arbeitnehmer im Bewerbungsprozess allein deswegen. Die Regel sind heute in der Praxis sehr …“ Weiterlesen