Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 69
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17.11.2016 Rechtsanwalt Azur Prnjavorac„… : Dann benötigen Sie ein Testament. Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlass erhält? Auch nicht den Pflichtteil? Gerade hier gibt es keine Patentlösung und vollständig …“ Weiterlesen
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15.11.2016 Rechtsanwältin Wannapa Ngamjaroensil„… , dafür, das Testament nach den Vorschriften des Landes zu errichten, wo sich voraussichtlich der Großteil des Nachlasses befinden wird.“ Weiterlesen
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15.11.2016 José Martinez Salinas„… nachzuweisen. Dieser wird durch das Gericht am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts – siehe hierzu Teil 1 der Serie – des Erblassers erteilt. Notarielle Erbschaftsannahme Befinden sich im Nachlass …“ Weiterlesen
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25.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… nicht notwendig, denn wenn kein Testament existiert, legt das Gesetz fest, wie der Nachlass des Verstorbenen aufgeteilt wird. Als Nachlass bezeichnet man das gesamte Vermögen, das eine Person nach ihrem Tod …“ Weiterlesen
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11.11.2016 José Martinez Salinas„… kann aber der Nachweis eines niedrigeren Wertes geführt werden (z. B. durch ein Sachverständigengutachten). Abzug der Passiva: Belastungen, Schulden und Kosten Der Brutto-Nachlass ist um die abzugsfähigen Belastungen …“ Weiterlesen
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16.12.2019 anwalt.de-Redaktion„… unzumutbar machen, noch länger an der Ehe festzuhalten. Der einzelne Ehebruch, eine nachlässige Haushaltsführung oder unbegründete Eifersuchtsszenen reichen hierfür noch nicht aus, sondern es zählen nur …“ Weiterlesen
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10.11.2016 José Martinez Salinas„… . Sein Nachlass wird nach spanischem Recht – hier speziell das Recht von Mallorca (eigenes Recht!) – verteilt. Zur Bestimmung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ ist eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände …“ Weiterlesen
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13.03.2024 Rechtsanwalt Dirk Wittstock„… seinen Klageantrag noch nicht geändert. Wegen der Anwaltskosten wäre die Klage erfolglos gewesen. Gleiches gilt, wenn sich im Nachlass noch ein Grundstück befindet, da es erst „versilbert“ werden …“ Weiterlesen
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07.11.2016 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… und 2007 fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht zu neu abgeschlossenen Lebensversicherungen belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer kann für Verbraucher heute einen Fortbestand ihres Widerspruchsrechts …“ Weiterlesen
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06.11.2016 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… Verluste. Versicherungsunternehmen wie die Barmenia haben Verbraucher in den fraglichen Jahren tausendfach fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer gibt …“ Weiterlesen
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04.11.2016 Rechtsanwalt Azur Prnjavorac„… existiert. Die Kinder des Erblassers und der überlebende Ehegatte werden zu gleichen Teilen am Nachlass beteiligt. Für den Fall, dass ein Kind zum Todeszeitpunkt des Erblassers bereits verstorben …“ Weiterlesen
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11.10.2016 Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem„… in Erbsachen für den gesamten Nachlass die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Er stellt …“ Weiterlesen
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27.09.2016 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… des Widerrufsrechts von der Gewährung eines nach der Tiefpreisgarantie der Beklagten nicht in voller Höhe berechtigten Nachlasses abhängig gemacht. Der Beklagte wandte dagegen ein, der Kläger habe …“ Weiterlesen
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26.09.2016 WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB„… . Hier muss also Vorsorge getroffen werden, um diese Forderung des Pflichtteiles zu verhindern. Darüber hinaus hat das Berliner Testament bei großen Nachlässen einen erbschaftssteuerlichen Nachteil …“ Weiterlesen