Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Nachlass!

Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
  • Der Nachlass geht an den oder die Erben.
  • Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
  • Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.

Was ist ein Nachlass?

Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.

Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Sammlungen
  • Forderungen
  • Nutzungsrechte
  • Patente
  • Gesellschaftsanteile
  • Darlehensschulden
  • Mietverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Steuernachzahlung

Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:

  • persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
  • Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
  • Online-Guthaben
  • Kryptowährungen

Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.

Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.

Nachlass regeln

Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.

Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.

Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.

Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen

Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.

Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.

Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.

Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.

Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.

Nachlassgericht

Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:

  • Verwahrung von Testamenten
  • Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
  • Unterrichtung der Erben
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Führen der Nachlassakte

Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.

Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.

Nachlasspfleger

Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Ermittlung des oder der Erben
  • Bezahlung der Bestattungskosten
  • Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
  • Kontakt mit etwaigen Gläubigern
Foto(s): ©Fotolia/Gerhard Seybert

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Nachlass?

Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 71

  • 09.03.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… Pflichtteilsanspruch zu. Der Ehegatte kann bis auf ein einjähriges Wohnrecht an einer gemeinsam genutzten, zum Nachlass gehörenden Ehewohnung und einem etwaigen Unterhaltsanspruch bei Bedürftigkeit komplett …“ Weiterlesen
  • 07.03.2016 Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.
    „Mitunter halten Nachlässe für den oder die Erben Überraschungen bereit. Auf den ersten Blick ist es durchaus angenehm, ein bislang unbekanntes Auslandsdepot des Erblassers – oder natürlich …“ Weiterlesen
  • 04.03.2016 Kanzlei Wöbken, Braune & Kollegen
    „… . Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, wird von seinem Ehegatten zu ½ beerbt, die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, erben …“ Weiterlesen
  • 03.03.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… , seinen Nachlass als Unternehmer zu regeln? Vieles kann man schon zu Lebzeiten regeln. Wenn der Erblasser sicher weiß, dass ihn beispielsweise der älteste Sohn als Gesellschafter beerben soll, dann …“ Weiterlesen
  • 02.03.2016 Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft
    „… , Berliner Testament, Vorerbe, Nacherbe, es gibt sehr viele Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln. Der Anwalt Ihres Vertrauens hilft Ihnen gerne bei der für Sie richtigen und sinnvollen Errichtung einer letztwilligen Verfügung.“ Weiterlesen
  • 25.02.2016 Rechtsanwalt Tim Ladwig
    „… eines Nachlassbestandsverzeichnisses verlangen. Dort muss nicht nur der Nachlass zum Todeszeitpunkt aufgelistet werden, sondern auch alle Schenkungen, die der Erblasser während der letzten zehn Jahre …“ Weiterlesen
  • 24.02.2016 Rechtsanwalt Tim Ladwig
    „… zum Testamentsvollstrecker bestimmen, da dieser z. B. ein Nachlassverzeichnis erstellen muss, Steuererklärungen abgibt, Verbindlichkeiten begleicht und Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen aufteilt. Mit einer Schiedsklausel …“ Weiterlesen
  • 21.02.2016 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
    „… -Account ist als digitaler Nachlass Teil des Erbes Und sie bekam recht: Die Richter waren der Auffassung, dass der Vertrag der Tochter mit Facebook als „digitales Erbe“ Teil des Erbes der Tochter …“ Weiterlesen
  • 21.02.2016 Rechtsanwalt + CO Dr. Elmar Liese
    „… von der Gesamtrechtsnachfolge als Erbe erfasst ist. Das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) gelte auch für höchstpersönliche Daten im digitalen Nachlass. Eine unterschiedliche Behandlung des realen …“ Weiterlesen
  • 14.02.2016 Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
    „… . Es ist aber in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass der Erblasser einen Nacherben wirksam unter der Bedingung einsetzen kann, dass der Vorerben nicht anderweitig von Todes wegen über den Nachlass verfügt …“ Weiterlesen
  • Fahrverbot
    11.02.2016 Rechtsanwalt Pierre Weigand
    „… , die objektiv immer wieder die Ursache schwerer Unfälle bilden und subjektiv auf besonders großen Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen. Hierzu gehören insbesondere …“ Weiterlesen
  • 09.02.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… % des Gesamtnachlasses. Hat der Erblasser keine Kinder hinterlassen und lebt zumindest noch einer seiner Eltern, erbt der überlebende Ehepartner 75 % und der noch lebende Elternteil 25 % des Nachlasses …“ Weiterlesen
  • 08.02.2016 Rechtsanwältin Andrea Schendel
    „… haben und auch kein Testament hinterlassen haben, erbt der andere Elternteil – also mein/e Expartner/in! Der geschiedene Ehegatte nimmt also mittelbar am Nachlass des anderen Ehegatten noch teil …“ Weiterlesen
  • 08.02.2016 Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
    „Der digitale Nachlass ist ein weites Feld, das noch weitgehend unbeackert ist. Nun hat das LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, 20 O 172/15 , Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen das Recht eingeräumt …“ Weiterlesen
  • 08.02.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „Ein Erbe wird sich die Ausschlagung einer Erbschaft in der Regel dann überlegen, wenn er davon ausgehen darf, dass der Nachlass überschuldet ist. Überschuldung tritt u.a. dann ein, wenn der Erblasser …“ Weiterlesen
  • 07.02.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „… erklären. Weiterhin nimmt ein Notar eine öffentlich beglaubigte Erklärung der Ausschlagung entgegen. Wenn der Erbe seine Erbenstellung ausgeschlagen hat, wird der Nachlass in der Regel überschuldet …“ Weiterlesen
  • 15.01.2019 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… -Tarif. Des Weiteren gilt ein Nachlass von 15 Prozent für Brauchtumsveranstaltungen, wie sie der Karneval darstellt. Für die Musiknutzung durch Narrenvereinigungen und -verbände, Tanzgarden, Ballette …“ Weiterlesen
  • 23.01.2016 Rechtsanwalt Fabian Heyse
    „… die Verständlichkeit der Belehrung für den juristischen Laien gewährleisten soll. Nun haben die Banken mit den Konsequenzen dieser Nachlässigkeit zu leben und sehen sich mit schmerzhaften Zinsausfällen konfrontiert …“ Weiterlesen
  • 21.01.2016 Rechtsanwältin Martina Spintig
    „Erbe zu werden ist nicht nur mit Rechten, sondern ggf. auch mit Pflichten verbunden. Der Nachlass, der alle Rechtsverhältnisse des Erblassers umfasst, also auch und gerade dessen Verbindlichkeiten …“ Weiterlesen
  • 09.03.2020 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… der Anspruch auch noch durchsetzbar. Ferner musste die Tante über den Wert des Nachlasses ihrer Mutter Auskunft geben. Diesen Auskunftsanspruch haben die beiden Frauen nämlich ebenfalls gestundet …“ Weiterlesen
  • 19.01.2016 Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
    „… Konsularvertrags vom 28. Mai 1929 das türkische Recht. Wenn ein Ausländer, welcher Eigentum in der Türkei besitzt, verstirbt, so geht der Nachlass an die Erben. Diese erhalten grundsätzlich aus Deutschland …“ Weiterlesen
  • 18.01.2016 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
    „… Euro zu. Wird der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt, verfallen diese Freibeträge. Das kann zu steuerlichen Nachteilen führen, wenn der Nachlass mehr wert ist als der steuerliche Freibetrag …“ Weiterlesen
  • 18.01.2016 Rechtsanwalt Uwe Hartmann
    „… verbringt, dürfte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Dies hat zur Folge, dass für den gesamten Nachlass spanisches Erbrecht gilt. Das anwendbare Erbrecht in einem solchen Fall festzustellen …“ Weiterlesen
  • 13.01.2016 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach
    „… Drogenmissbrauch Vergewaltigungen und diverse weitere Straftaten zu nennen. Eine nachlässige Haushaltsführung, eine unbegründete Eifersuchtsszene oder ein einmaliger, im Affekt begangener körperlicher …“ Weiterlesen