Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
- 4 Minuten Lesezeit
Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Nachlass?
Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 70
-
01.05.2016 Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft„… . Viele Menschen beschäftigt dabei der eigene Nachlass. Wie kann ich den Nachlass sinnvoll verteilen? Wie kann ich Streitereien um meinen Nachlass entgegenwirken? Welche Verfügungen über …“ Weiterlesen
-
23.04.2016 Rechtsanwalt Boris Kroczek„… und wirtschaftliche Situation der künftigen Erben verändern kann. Die „sucesión por Comisario” erlaubt es, flexibel auf solche Veränderungen zu reagieren und die Verteilung des Nachlasses der tatsächlichen …“ Weiterlesen
-
20.04.2016 Rechtsanwalt Tim Ladwig„… . ein Nachlassverzeichnis erstellen muss, Steuererklärungen abgibt, Verbindlichkeiten begleicht und Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen aufteilt. Goldene Regeln der Testamentserstellung: Lassen Sie sich von Experten …“ Weiterlesen
-
20.04.2016 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Der BGH stellte bei gravierenden Mängeln die Ungültigkeit der Widerrufsbelehrungen fest. Kreditnehmer freut die Nachlässigkeit …“ Weiterlesen
-
19.04.2016 Rechtsanwalt Tim Ladwig„… . Das Gesetz betrachtet Erbengemeinschaften als Gemeinschaften auf Zeit, deren Ziel es ist, sich über den Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen auseinanderzusetzen. Doch gerade diese Aufteilung …“ Weiterlesen
-
15.04.2016 Rechtsanwältin Sabine Lömker„… der Testamentsvollstreckung. Die Einsetzung eines Testamentsvollsteckers sollte immer dann überlegt werden, wenn der Nachlass an eine Erbengemeinschaft fällt oder wenn zum Nachlass mehrere Grundstücke gehören …“ Weiterlesen
-
26.12.2021 Rechtsanwalt / Abogado Christoph Möller LL.M. (Bogotá)„… Aktien ausweislich des indossierten Titels an den neuen Aktionär veräußert, hat also immer noch 1.500 Aktien in seinem Eigentum. Es kommt vor, dass manche S.A.S. aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit …“ Weiterlesen
-
07.04.2016 Rechtsanwältin Simone Nagl„Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Trotzdem ist es wichtig, frühzeitig seinen Nachlass zu regeln, damit dieser nach dem Versterben in die richtigen Hände fällt …“ Weiterlesen
-
07.04.2016 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wurde und eine Beteiligung des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Dies gilt im Übrigen …“ Weiterlesen
-
03.04.2016 Rechtsanwalt Steffen Köster„… Geld zu holen und ist der Nachlass überschuldet, können die Totenfürsorgeberechtigten auf ihren Kosten sitzenbleiben. Auch durch eine transmortale (über den Tod hinaus wirkende) Vorsorgevollmacht …“ Weiterlesen
-
01.04.2016 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… , wenn ein Dritter begünstigt worden ist, der Anspruch aus der Lebensversicherung nicht zum Nachlass. Im Rahmen der Pflichtteilsansprüche werden entsprechende Lebensversicherungen somit nicht einbezogen …“ Weiterlesen
-
31.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Leistungsfähigkeit aus. Allein wer in einem kleinen Betrieb mit weniger Mitarbeitern beschäftigt ist, muss sich Sorgen um eine Kündigung wegen nachlassender Leistungsfähigkeit machen. Kündigung wegen …“ Weiterlesen
-
30.03.2016 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… . Bei dem Verstoß im Internet ging das Gericht weiter von einer eher geringen Nachlässigkeit aus, da bei den anderen Fahrzeugen auf der Internetseite die Angaben vorhanden waren. Dies zugrunde gelegt …“ Weiterlesen
-
23.03.2016 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer„… die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte rechtzeitig vorsorgen und ein Testament oder Erbvertrag verfassen, damit der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen geregelt wird. Das kann besonders in Fragen …“ Weiterlesen
-
22.03.2016 Rechtsanwalt Holger Panzig„… , spontane Darstellung des Unfallhergangs meistens die richtige ist. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer schon bei der ersten Meldung des Unfalls nicht nachlässig sein, sondern sich vor Absendung …“ Weiterlesen
-
18.03.2016 Rechtsanwalt Jens Reichow„… vom Erbrecht ausgeschlossen ist und daher nicht am Nachlass beteiligt wird. In diesem Fall ist er zwar noch Mitinhaber des Bankkontos, jedoch wird ein Dritter Mitinhaber des Kontos …“ Weiterlesen
-
18.03.2016 Rechtsanwalt Uwe Hartmann„… der Tierschutzverein das Erbe nicht aus, wird er also Erbe, dann besteht der Pflichtteilsanspruch gegen den Tierschutzverein. Dieser besteht in der Höhe des Wertes der Hälfte des Nachlasses. Hat …“ Weiterlesen
-
18.03.2016 Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich„… durch Veräußerung gelangen. Gleiches gilt für im Nachlass befindliche Unternehmen, bei welchen die Erben entweder kein Interesse an der Unternehmensfortführung haben oder dazu nicht in der Lage sind. Hier steht …“ Weiterlesen
-
18.03.2016 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Insbesondere im Falle eines überschuldeten Nachlasses besteht das Bedürfnis nach der wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft für den Erben. Handelt es sich bei dem Erben um eine gesetzlich betreute …“ Weiterlesen
-
13.03.2016 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen„… . Als Annahme der Erbschaft zählt der Antrag auf Erbschein, aber auch die Inbesitznahme des Nachlasses. Wer also Nachlassgegenstände an sich genommen hat oder vom Konto des Erblassers bereits Geld …“ Weiterlesen
-
12.03.2016 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen„… einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld. Die Pflichtteilsberechtigten sind am Nachlass aber nicht beteiligt. Der Erbe kann z.B. Nachlassgegenstände veräußern, ohne …“ Weiterlesen
-
11.03.2016 Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen„… “. Das bedeutet im Klartext, dass alle Erben nur zusammen über den Nachlass verfügen können. Sind also 3 Kinder zu jeweils 1/3 als Erben berufen, so ist es nicht möglich, dass eines der Kinder …“ Weiterlesen
-
09.03.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… Pflichtteilsanspruch zu. Der Ehegatte kann bis auf ein einjähriges Wohnrecht an einer gemeinsam genutzten, zum Nachlass gehörenden Ehewohnung und einem etwaigen Unterhaltsanspruch bei Bedürftigkeit komplett …“ Weiterlesen
-
07.03.2016 Rechtsanwalt Ralph Butenberg LL.M.„Mitunter halten Nachlässe für den oder die Erben Überraschungen bereit. Auf den ersten Blick ist es durchaus angenehm, ein bislang unbekanntes Auslandsdepot des Erblassers – oder natürlich …“ Weiterlesen