Sonderurlaub - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Der Sonderurlaub ist eine Form des Urlaubs, der einem Arbeitnehmer aus besonderen Gründen gewährt wird.
- Sonderurlaub ist nicht mit dem Begriff Erholungsurlaub gleichzusetzen.
- Beispiele für bezahlten Sonderurlaub sind unter anderem die eigene Heirat, die Geburt des eigenen Kindes, ein Todesfall oder auch die Erkrankung eines Angehörigen.
- Der Arbeitnehmer darf sich keineswegs selbst beurlauben. Er riskiert anderenfalls eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
- Er hat ebenso eine Nachweispflicht gegenüber seinem Vorgesetzten. Wird ihm Sonderurlaub gewährt, muss er für diesen einen Nachweis erbringen, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest.
- Auch Beamte haben Anspruch auf Sonderurlaub, beispielsweise für Fortbildungen.
- Der Bildungsurlaub und das Sabbatical sind weitere Formen des Sonderurlaubs.
Was bedeutet Sonderurlaub?
Grundsätzlich bezeichnet Sonderurlaub eine gesetzlich nicht geregelte und unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht eines Beschäftigten.
Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn dieser entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Gesetzlich ist nicht festgelegt, für welche konkreten Gründe und für wie lange Sonderurlaub erteilt werden kann.
In § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jedoch definiert, dass Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die vorübergehende bezahlte Freistellung ihrer Tätigkeit haben, wenn
- die Situation nicht selbst verschuldet wurde.
- der Grund für die vorübergehende Abwesenheit direkt in der Person des Beschäftigten liegt.
- die Abwesenheitsdauer nicht erheblich ist.
Bezahlter Sonderurlaub wird jedoch nicht gewährt, wenn äußere Umstände für die Abwesenheit des Arbeitnehmers verantwortlich sind, wie beispielsweise ein Stau auf der Autobahn.
Enthält der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine konkrete Regelung bezüglich des Sonderurlaubs, liegt die Gewährung von Sonderurlaub einzig im Ermessen des Arbeitgebers. § 616 BGB ist nicht zwingend, d. h., dass die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren können, dass die Vorschrift für ihr Arbeitsverhältnis nicht gelten soll. Andererseits kann ein Anspruch aus § 616 BGB durch betriebliche Übung entstehen, wenn der Arbeitgeber seit einigen Jahren regelmäßig bei einem bestimmten Ereignis - z. B. Geburt eines Kindes - trotz Freistellung weiterhin den Lohn gezahlt hat.
Zu beachten ist, dass der Mitarbeiter sich nicht selbst beurlauben darf. Ansonsten muss er mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung rechnen.
Welche Gründe gibt es für Sonderurlaub?
Es gibt eine Reihe von Gründen, die die Gewährung von bezahltem Sonderurlaub rechtfertigen können. Beispielsweise:
- die eigene Hochzeit
- die Geburt des eigenen Kindes
- die Versorgung und Pflege eines nahen Angehörigen
- ein Todesfall in der Familie
- ärztliche Untersuchungen bzw. Behandlungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden können
Für jeden Beschäftigten besteht die sogenannte Nachweispflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Das bedeutet, er muss für seinen Sonderurlaub einen Nachweis erbringen, wie beispielsweise ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Standesamtes im Rahmen der eigenen Hochzeit.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Anlässe, für die Sonderurlaub gewährt werden kann:
- Freistellung aus religiösen Gründen, wie zum Beispiel für Konfirmation bzw. Kommunion
- Freistellung zur Stellensuche in Form von Vorstellungsgesprächen oder Erstellung von Bewerbungen nach einer Kündigung
- Freistellung zur Betreuung des eigenen Kindes
- Freistellung für Gerichtstermine
Sonderurlaub für Beamte
Für Beamte ist der Sonderurlaub in der Sonderurlaubsverordnung – kurz SUrlV – geregelt. Darin sind einige Anlässe festgehalten, die Sonderurlaub für Beamte rechtfertigen, zum Beispiel für
- ärztliche Behandlungen bzw. Untersuchungen.
- dienstliche oder persönliche Anlässe, wie ein Todesfall innerhalb der Familie.
- gewerkschaftliche, kirchliche und sportliche Zwecke.
- eine (fremdsprachliche) Aus- oder Fortbildung.
- eine Ausbildung zur Schwesternhelferin oder zum Pflegediensthelfer.
- die Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes, wie z. B. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Wie lange die Freistellung dauert, hängt von der jeweiligen Begründung ab.
Weitere Formen des Sonderurlaubs
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben im Rahmen des Bildungsurlaubs die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, damit sie Gelegenheit zur Weiterbildung haben. Diese Form des Sonderurlaubs wird auch als Bildungsfreistellung oder als Bildungszeit bezeichnet.
Der Bildungsurlaub ist in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Unterschiede in den Ländern gibt es zum Beispiel bei den Voraussetzungen für die Anerkennung von Seminaren sowie beim zeitlichen Umfang. In Sachsen und Bayern gibt es hingegen keine Bildungsurlaubsgesetze.
Beamte, die einen Bildungsurlaub nehmen möchten, finden die entsprechenden Regelungen in der Sonderurlaubsverordnung des Bundes bzw. in den Parallelvorschriften der einzelnen Länder.
Sabbatical
Eine weitere Form des Sonderurlaubs ist das sogenannte Sabbatical, eine zeitlich begrenzte und unbezahlte Auszeit vom Beruf. Der Arbeitnehmer verzichtet somit auf eine Entgeltfortzahlung. Das sogenannte Sabbatjahr kann zwischen drei Monaten und einem Jahr dauern.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical, nur Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst.
Um ein Sabbatjahr in Anspruch zu nehmen, bedarf es – wie bei jeder anderen Form des Urlaubs – zunächst der Zustimmung vonseiten des Arbeitgebers.
Es gibt verschiedene Sabbatical-Modelle, wie zum Beispiel:
- unbezahlte Freistellung
- Sonderurlaub bis zu vier Wochen
- Sabbatjahr durch Arbeitszeitguthaben oder durch Lohnverzicht
Sonderurlaub bei Gleitzeitarbeit?
Kann der Mitarbeiter seine Arbeitszeit flexibel gestalten - sog. Gleitzeit -, ist § 616 BGB nicht einschlägig. Immerhin kann er dann grundlegend selbst entscheiden, wann er arbeitet und seine privaten Angelegenheiten außerhalb der Kernarbeitszeit erledigen (BAG, Urteil v. 22.01.2009, Az.: 6 AZR 78/08).
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Sonderurlaub
Was ist Sonderurlaub?
Eigentlich hat der Beschäftigte seine Termine so zu legen, dass seine Arbeitszeit nicht berührt wird. Immerhin gilt gemäß § 326 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“, sodass der Chef im Allgemeinen kein Gehalt zahlen muss, wenn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit nicht geleistet wird. Der Angestellte kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aber die unbezahlte Freistellung von seiner Arbeitspflicht verlangen, sog. Sonderurlaub. Dieser muss jedoch zwischen den Arbeitsvertragsparteien vertraglich vereinbart oder den Arbeitnehmern in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zugestanden worden sein. Zu beachten ist ferner, dass der Angestellte keinen Rechtsanspruch auf den Sonderurlaub hat. Kommt der Arbeitgeber vielmehr zu dem Ergebnis, dass die Freistellung gegenwärtig den Betriebsablauf stören würde, kann er den Sonderurlaub ablehnen.
Sonderurlaub: Gilt eine Gebetspause als relevanter Verhinderungsgrund?
Verlässt ein gläubiger Angestellter seinen Arbeitsplatz, um zu beten, ist eine vorübergehende Verhinderung anzunehmen. Immerhin muss der Mitarbeiter aufgrund des Grundrechts nach Art. 4 I, II GG (Grundgesetz) die Möglichkeit haben, seine Religion auszuüben. Er darf seinen Arbeitsplatz aber nur nach Rücksprache mit seinem Chef verlassen, der anderenfalls eine Abmahnung wegen unerlaubten Fernbleibens vom Arbeitsplatz aussprechen könnte (LAG Hamm, Urteil v. 26.02.2002, Az.: 5 Sa 1582/01).
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Rechtstipps zu "Sonderurlaub" | Seite 3
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26.02.2020 anwalt.de-Redaktion„… des Verstorbenen und der eigene Arbeitgeber sind ebenfalls zu informieren. Beim Tod von nahen Angehörigen (Eltern, Geschwistern, Kindern etc.) haben viele Angestellte Anspruch auf einige Tage Sonderurlaub …“ Weiterlesen
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27.05.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… freizustellen, ihnen Sonderurlaub zu genehmigen, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verringern oder sogar die Fortbildungskosten (Seminargebühren etc.) selbst zu zahlen. Verlangt der Arbeitgeber dagegen …“ Weiterlesen
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01.10.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… in Form von Sonderurlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis dann aber endet, kommt es oft zu Problemen. Der Arbeitgeber will dann von den Überstunden häufig nichts mehr wissen. Das Problem für Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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27.04.2015 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… auf Sonderurlaub, wenn er während der Arbeitszeit als Zeuge vor Gericht muss. Fällt der Verhandlungstermin in den Urlaub, kann nichts anderes gelten: Die Ferien müssen regelmäßig also entweder verschoben …“ Weiterlesen
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14.04.2015 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… verzichten muss. Das sog. Sabbatical macht es möglich. Die Redaktion von anwalt.de gibt Tipps, was man dabei beachten sollte. Unbezahlter Sonderurlaub Beim unbezahlten Sonderurlaub ist auf einiges …“ Weiterlesen
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07.08.2014 Rechtsanwalt Jürgen Leister„… Angehöriger, Arztbesuch, Umzug, und so weiter. Hinsichtlich der Dauer des Sonderurlaubs gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie können sich aber aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben …“ Weiterlesen
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06.08.2014 Rechtsanwalt Arnd Burger„Immer wieder taucht in der arbeitsrechtlichen Praxis die Frage auf, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten "Sonderurlaub" auf dessen Anspruch zur Gewährung von Erholungsurlaub anrechnen bzw …“ Weiterlesen
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01.08.2014 Rechtsanwalt Thomas Schulze„… abstellt, lag dem BAG nunmehr der Fall einer Mitarbeiterin vor, deren Arbeitsverhältnis aufgrund eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs ruhte. Die Mitarbeiterin befand sich in der Zeit …“ Weiterlesen
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15.07.2014 Rechtsanwalt Ranko Pezo„Das Bundesarbeitsgericht hat ausweislich der Pressemittelung Nr. 22/14 am 06.05.2014 zum AZ. 9 AZR 678/12 entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch auch nach bezahltem Sonderurlaub bestehen …“ Weiterlesen
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30.06.2014 Rechtsanwältin Susanne SchäferNach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Von dieser Vorschrift kann nach § 13 BUrlG nicht (zuungunsten) des Arbeitnehme … Weiterlesen
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11.06.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. Fall: Die Parteien hatten vereinbart, dass der Arbeitnehmerin unbezahlter Sonderurlaub gewährt werde. Der Arbeitgeber hatte …“ Weiterlesen
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15.02.2018 SH Rechtsanwälte„… nach Absprache in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres nehmen. Danach verfällt er, sofern nichts anderes vereinbart ist. In welchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub …“ Weiterlesen
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04.06.2014 Rechtsanwalt Guido Kluck„Am 6. Mai 2014 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht folgende Pressemitteilung Nr. 22/14: „Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub" "Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG …“ Weiterlesen
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13.05.2014 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 30. September 2011 hatte sie unbezahlten Sonderurlaub und verlangte danach erfolglos von der Beklagten die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2011 …“ Weiterlesen
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07.05.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bei einer Universitätsklinik. Ausgangslage Vom 1. Januar 2011 bis zum Beschäftigungsende zum 30.09.2011 hatte sie unbezahlten Sonderurlaub. Danach forderte …“ Weiterlesen
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29.04.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… die Teilnahme an gewerkschaftlichen Seminaren erhielt er in der Vergangenheit vom Arbeitgeber Sonderurlaub. Diesmal verweigerte der AG den Sonderurlaub. Der Mitarbeiter nahm trotzdem an einem 5-tägigen …“ Weiterlesen
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17.04.2020 Rechtsanwalt Martin Coerper„… der Mitarbeiter sowieso Urlaub, bekommt er keinen Sonderurlaub, der verpasste Urlaubstag wird ihm auch nicht auf seinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Seit dem 30. März 2020 ist das „Gesetz zum Schutz …“ Weiterlesen
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04.02.2014 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„… Tagen nicht im Krankenhaus anwesend. Die Arbeitgeberin versagte dem Betriebsratsmitglied den beantragten Sonderurlaub und mahnte das Betriebsratsmitglied mehrfach ab, als dieser nicht im Betrieb …“ Weiterlesen
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19.02.2013 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„… lag jeweils in der Vertretung von Kollegen, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befanden. Das besondere hieran war jedoch nicht die vielen aufeinanderfolgende „Kettenarbeitsverträge", sondern …“ Weiterlesen
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20.07.2012 Rechtsanwalt Torsten Klose„… Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember 2007 tätig. Die befristete Beschäftigung diente fast durchgehend der Vertretung von Angestellten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befanden. Eine Entscheidung …“ Weiterlesen
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03.03.2011 Rechtsanwalt Thorsten Ruppel„… in solchen Situationen soll der folgende Beitrag informieren. Gibt es für den Arbeitnehmer einfach mal „schneefrei"? Nein, Sonderurlaub wegen der winterlichen „Eiszeit" gibt es grundsätzlich …“ Weiterlesen
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31.01.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… . Die Gewährung von Sonderurlaub kommt - so der Senat des Bundesverwaltungsgerichts - nicht in Betracht, wenn dieser dazu dienen soll, einen vorläufigen Zustand in Bezug auf ein anderweitig streitiges …“ Weiterlesen
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09.11.2010 Rechtsanwalt Thorsten Ruppel„… es Sonderurlaub etwa für die goldene Hochzeit der Eltern? Sonderurlaub gibt es für die Geburt eines Kindes, einen Sterbefall im engen Familienkreis, bei schwerer Erkrankung naher Angehöriger und natürlich …“ Weiterlesen
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29.06.2006 anwalt.de-Redaktion„… wird der Anspruch erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vor Ablauf dieser Wartezeit hat der Arbeitnehmer – unter bestimmten Voraussetzungen – nur Anspruch auf Sonderurlaub, etwa bei Umzug …“ Weiterlesen