Statusfeststellungsverfahren: Wann wird es eingeleitet und welche Folgen hat es?
- 7 Minuten Lesezeit
![Statusfeststellungsverfahren: Wann wird es eingeleitet und welche Folgen hat es?](https://www.anwalt.de/img_cache/50/50f0a9edeb73df592bfe14df67588441.png)
Inhaltsverzeichnis
- Wann wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet?
- Falscher Erwerbsstatus: Was sind die Folgen?
- Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren ab?
- Neuerungen im Statusfeststellungsverfahren
- Widerspruch gegen die Statusentscheidung einlegen
- Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
- Optionales Statusfeststellungsverfahren
- Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren und wie lange dauert es?
Wann wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet?
In einem Statusfeststellungsverfahren – eigentlich Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus – wird geklärt, ob ein Auftragnehmer für seinen Auftraggeber selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig ist. Der Erwerbsstatus hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht:
Während abhängig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig sind, unterliegen Selbstständige in der Regel nicht der Sozialversicherungspflicht. Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Achtung: Dies gilt jedoch nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Hebammen, Landwirte oder Schriftsteller. Diese sind zwar selbstständig, aber dennoch ganz oder teilweise sozialversicherungspflichtig.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung meldet der Arbeitgeber – anders als bei Selbstständigen – das Beschäftigungsverhältnis bei der Einzugsstelle an und führt die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer ab. Einzugsstellen sind die Krankenkassen, die Künstlersozialkasse und für geringfügig Beschäftigte – als Träger der Minijob-Zentrale – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Falscher Erwerbsstatus: Was sind die Folgen?
Mit dem Statusfeststellungsverfahren können die Parteien eines Arbeitsverhältnisses sicherstellen, dass der vom Arbeitgeber vergebene sozialversicherungsrechtliche Status korrekt ist. Denn eine falsche Einstufung kann schwerwiegende Folgen haben:
Werden Sie als Selbstständiger eingestuft, obwohl Sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber keine Sozialversicherungsbeiträge für Sie abgeführt hat, obwohl er dazu verpflichtet ist. Ihr Arbeitgeber kann den versäumten Abzug des Arbeitnehmerbeitragsanteils nur bei Ihren nächsten drei Entgeltabrechnungen nachholen. Die Sozialversicherungsträger können nicht abgeführte Beiträge aber auch länger – maximal vier Jahre rückwirkend – nachfordern. Wird den Beteiligten Vorsatz und Kenntnis von der Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, können die Beiträge sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden. In diesem Fall droht zudem ein Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs.
anwalt.de-Empfehlung: Sie haben Zweifel an Ihrer Einstufung? Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Sie umfassend zum Statusfeststellungsverfahren berät und über die rechtlichen und finanziellen Risiken aufklärt. Insbesondere bei dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit sollten Sie sich schnellstmöglich anwaltlich vertreten lassen. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt für Sozialversicherungsrecht oder einen Anwalt für Sozialrecht auf anwalt.de und vereinbaren Sie direkt eine ausführliche Erstberatung zum Festpreis!
Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren ab?
Zuständig für das Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Andere Stellen – die Bundesagentur für Arbeit, Pflegekassen und Rentenversicherungsträger – sind an die Entscheidung der Clearingstelle über den Erwerbsstatus gebunden. Um ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, reichen Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Clearingstelle ein.
Das entsprechende Formular (V0027) mit Anlagen (C0031, C0032 oder C0033) finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. In dem Antrag und den Anlagen machen Sie detaillierte Angaben zum Auftragsverhältnis und zur Tätigkeit. Fügen Sie dem Antrag Kopien aller Einzelverträge und Projekt- beziehungsweise Aufgabenbeschreibungen bei. Die DRV Bund teilt Ihnen gegebenenfalls unter Fristsetzung mit, ob sie für ihre Entscheidung weitere Unterlagen oder Angaben benötigt.
Beabsichtigt die Clearingstelle eine vom Antrag abweichende Einstufung, teilt sie dies den Beteiligten unter Angabe der Gründe mit. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Nach Prüfung etwaiger Einwände informiert die Clearingstelle schriftlich über das endgültige Ergebnis der Statusprüfung.
Neuerungen im Statusfeststellungsverfahren
Seit April 2022 gibt es einige Neuerungen, die das Statusfeststellungsverfahren betreffen. Die Änderungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2027. Danach wird entschieden, ob und in welcher Form sie fortgeführt werden.
Elementenfeststellung: Die DRV Bund entscheidet im Statusfeststellungsverfahren nur noch über den Erwerbsstatus (selbstständig oder abhängig beschäftigt), jedoch nicht mehr länger, ob eine Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung besteht.
Prognoseentscheidung: Ein Statusfeststellungsverfahren kann nicht nur während einer laufenden Tätigkeit, sondern auch vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. In diesem Fall trifft die Clearingstelle der DRV Bund eine Prognoseentscheidung auf Grundlage der Angaben, die die beteiligten Parteien zur Tätigkeit und zum bevorstehenden Auftragsverhältnis gemacht haben. Voraussetzung für ein vorgeschaltetes Statusfeststellungsverfahren ist, dass die Beteiligten bereits einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Ein Statusfeststellungsverfahren kann auch rückwirkend nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eingeleitet werden.
Gruppenfeststellung: Es ist möglich, für mehrere gleiche Auftragsverhältnisse ein gemeinsames Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. „Auftragsverhältnisse sind gleich, wenn die vereinbarten Tätigkeiten ihrer Art und den Umständen der Ausübung nach übereinstimmen und ihnen einheitliche vertragliche Vereinbarungen zu Grunde liegen“ (Sozialgesetzbuch (SGB) IV, § 7a Abs. 4b). Hierfür ist das entsprechende Antragsformular C0050 beziehungsweise C0051 auszufüllen.
Antragsrecht Dritter: An dem Vertragsverhältnis, das von der Clearingstelle beurteilt wird, sind in der Regel zwei Vertragspartner (Auftragnehmer und Auftraggeber) beteiligt. Es ist jedoch möglich, dass auch eine dritte Partei involviert ist. Ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Dritten liegt in der Regel vor, wenn die vereinbarte Tätigkeit für oder bei demjenigen erbracht wird. In diesem Fall muss der Dritte bei der Klärung der Statusfrage genauso mitwirken wie die anderen Vertragsparteien. Er kann auch von sich aus einen Antrag auf Statusfeststellung stellen, jedoch keine Gruppenfeststellung oder eine Prognoseentscheidung beantragen.
Mündliche Anhörung: Wenn Sie mit der Entscheidung der Clearingstelle nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Sie müssen Ihren Widerspruch schriftlich begründen und können dann eine gemeinsame mündliche Anhörung aller Beteiligten beantragen. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, an der Anhörung teilzunehmen.
Widerspruch gegen die Statusentscheidung einlegen
Gegen den Statusbescheid der Clearingstelle können Sie Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, besteht die Möglichkeit, Klage zu erheben. Sowohl Widerspruch als auch Klage haben aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Entscheidungen der DRV Bund noch nicht rechtswirksam sind, und zwar für alle Beteiligten, unabhängig davon, wer Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben hat. Arbeitgeber sind daher zunächst nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen oder Arbeitnehmer bei der Einzugsstelle nachzumelden.
Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Klage dagegen, wenn das Statusfeststellungsverfahren nicht von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, sondern von der Einzugsstelle oder einem Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung eingeleitet wurde.
anwalt.de-Tipp: Sie möchten Widerspruch einlegen oder klagen? Nehmen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts für Sozialversicherungsrecht oder eines Anwalts für Sozialrecht in Anspruch und begeben Sie sich in professionelle Hände!
Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren kann nicht selbst beantragt werden, sondern wird automatisch eingeleitet, sobald ein Arbeitgeber die Beschäftigung einer nahestehenden Person oder eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder Unternehmergesellschaft (UG) bei der Einzugsstelle meldet.
Als nahestehende Person gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers. Abkömmlinge sind alle Kinder – auch nicht eheliche und adoptierte Kinder –, Enkel und Urenkel des Arbeitgebers. Stief- und Pflegekinder gehören nicht dazu. Meldet der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Einzugsstelle an, muss er das entsprechende Statuskennzeichen angeben:
„1“ für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers,
„2“ für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder UG.
Das gilt auch für die Meldung einer geringfügigen Beschäftigung. Die Einzugsstelle informiert daraufhin die DRV Bund über die Anmeldung, die ihrerseits ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren einleitet. Die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet innerhalb von vier Wochen über den Erwerbsstatus.
Statusfeststellungsverfahren für Familienangehörige
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (GKV-Spitzenverband (Berlin), DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See, Bundesagentur für Arbeit) haben – ausgehend von der Rechtsprechung der Sozialgerichte – Kriterien für die Statusfeststellung von Angehörigen und geschäftsführenden Gesellschaftern festgelegt.* Von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zwischen Angehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten, Abkömmlingen) ist auszugehen, „wenn
der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt,
der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers – wenn auch in abgeschwächter Form – unterliegt,
der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigt wird,
ein der Arbeitsleistung angemessenes (d. h. im Regelfall ein tarifliches oder ortsübliches) Arbeitsentgelt vereinbart ist und auch regelmäßig gezahlt wird,
von dem Arbeitsentgelt regelmäßig Lohnsteuer entrichtet wird und
das Arbeitsentgelt als Betriebsausgabe gebucht wird.“
* Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen. 01.04.2022.
Statusfeststellungsverfahren bei geschäftsführenden Gesellschaftern
Der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder UG ist nicht abhängig beschäftigt, wenn er Beschlüsse verhindern kann, die für sein Dienstverhältnis nachteilig sind. Dazu ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer in der Lage,
wenn er mindestens 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft hält und sich das Stimmrecht der Gesellschafter nach den Gesellschaftsanteilen richtet oder
wenn er über eine Sperrminorität verfügt. Das bedeutet, dass er alle Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kann.
Optionales Statusfeststellungsverfahren
Das optionale Statusfeststellungsverfahren kann von jeder Partei des Vertragsverhältnisses – Auftrag-/Arbeitgeber, Auftrag-/Arbeitnehmer oder einem Dritten – beantragt werden. Die Zustimmung der anderen Beteiligten ist nicht erforderlich. Nach Einleitung des Verfahrens durch die Clearingstelle müssen jedoch alle beteiligten Vertragsparteien am Verfahren teilnehmen.
Auch für bereits beendete Vertragsverhältnisse kann noch rückwirkend ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden. Zu spät für einen freiwilligen Antrag ist es hingegen, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse) oder ein anderer Versicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung bereits ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet hat.
Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren und wie lange dauert es?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund erhebt für die Beantragung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens keine Gebühren. Das Verfahren ist also für Sie kostenlos.
Die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So kann sich die Entscheidung verzögern, wenn die Clearingstelle Unterlagen nachfordert oder die Beteiligten mündlich Stellung nehmen. Die Bearbeitungszeit sollte jedoch drei Monate nicht überschreiten. Dauert das Verfahren länger, können Sie vor dem Sozialgericht auf Erlass einer Entscheidung klagen (SGB IV, § 7a Abs. 6).
anwalt.de-Tipp: Die Entscheidung der Clearingstelle über den Erwerbsstatus kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Lassen Sie sich daher am besten frühzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Jetzt den passenden Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht finden.
(THH)
Artikel teilen:
![](https://www.anwalt.de/img/article/article-teaser.png)
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Statusfeststellungsverfahren?
Rechtstipps zu "Statusfeststellungsverfahren" | Seite 2
-
04.03.2023 Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück„… mit einem Stundensatz von EUR 60,00 netto tätig In einem eingeleiteten Statusfeststellungsverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung dann eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung …“ Weiterlesen
-
28.09.2022 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… die aktuelle Rechtsprechung bestätigt. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit dem ab 04/2022 geltenden neuen Statusfeststellungsverfahren nach §7a SGB IV und der dazu ergangen Rechtsprechung …“ Weiterlesen
-
20.09.2022 Rechtsanwalt Anselm Gehling„… . Häufig wird diese Thematik bei Unternehmen im Zuge einer Außenprüfung der Sozialversicherungsträger aufgeworfen und sodann in einem sog. Statusfeststellungsverfahren geprüft. Solche Verfahren schließen …“ Weiterlesen
-
10.01.2023 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter„… nur eine eigene Vertragseinschätzung gegenüber Dritten dokumentieren. Statusfeststellungsverfahren Bei Unsicherheiten bezüglich der Einordnung der eigenen Berufstätigkeit kann man ein freiwilliges …“ Weiterlesen
-
19.07.2022 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… , die dieses Feld beleuchten und wollen in diesem Beitrag näher auf das Statusfeststellungsverfahren eingehen. Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient …“ Weiterlesen
-
07.07.2022 Rechtsanwältin Daniela Naumann„… in Höhe von 80,00 € je Einsatzstunde gegenüber der Gemeinschaftspraxis ab. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kam es mit der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Streit über die Frage, ob …“ Weiterlesen
-
10.05.2022 Rechtsanwalt Alexander SeltmannDas Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.11.2021 (gerichtliches Aktenzeichen: L 11 BA 4123/20) entschieden, dass die Tätigkeit einer Logopädin als freier Mitarbeiterin in einer … Weiterlesen
-
30.04.2022 Rechtsanwalt Tobias Blume„… und Risikominimierung durch ein Statusfeststellungsverfahren? Der Gesetzgeber hat erkannt, wie relevant die Klärung des versicherungsrechtlichen Status für alle Beteiligten ist und bereits …“ Weiterlesen
-
13.04.2022 Rechtsanwalt Raik Pentzek„Das Statusfeststellungsverfahren ab 1. April 2022 Durch die gestiegene Zahl von Kleinstgründungen hat das Thema Scheinselbständigkeit hohe Aktualität. Von den in 2018 und 2019 optional durchgeführten …“ Weiterlesen
-
07.04.2022 Rechtsanwalt Matthias Herberg„Zum 01.04.2022 tritt eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens in Kraft, die zum Ziel hat, möglichst zügig Rechtssicherheit darüber zu schaffen, ob jemand eine abhängige Beschäftigung …“ Weiterlesen
-
25.04.2022 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Euro Voraussetzung ist jedoch, dass man die Umzugskosten auch tatsächlich selbst getragen hat und sie nicht etwa vom Arbeitgeber übernommen wurden. Neue Möglichkeiten im Statusfeststellungsverfahren …“ Weiterlesen
-
24.03.2022 Rechtsanwalt Christoph Andresen„Ab dem 01.04.2022 ändert sich das Statusfeststellungsverfahren gravierend! Es tritt der § 7a SGB IV n.F. in Kraft. Es soll jetzt alles schneller und einfacher geprüft und Rechtssicherheit erlangt …“ Weiterlesen
-
07.03.2022 Rechtsanwalt Stephan Kersten„Statusfeststellungsverfahren § 7 a SGB IV - Was ist das? Das Statusfeststellungsverfahren erfolgt über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es dient dazu Unklarheiten …“ Weiterlesen
-
10.02.2022 Rechtsanwältin Christiane Zollner„Was ist überhaupt ein Statusfeststellungsverfahren? Ein Statusfeststellungsverfahren ist die Einordnung in selbständige oder unselbstständige Arbeit. Warum und wann ist es wichtig …“ Weiterlesen
-
01.12.2021 Rechtsanwalt Christian Wagner„… im Hinblick auf die Statusfeststellungsverfahren Widerspruch oder Klage einzureichen. Noch besser ist es allerdings, sich bereits frühzeitig, am Besten bereits zum Beginn der selbständigen Tätigkeit an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, damit diese Probleme gar nicht erst entstehen.“ Weiterlesen
-
12.06.2024 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… im Normalfall ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wer eine verbindliche Antwort möchte, kann hierfür ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung …“ Weiterlesen
-
13.09.2021 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… eines Statusfeststellungsverfahrens genau geprüft werden, ob die Anforderungen an eine selbständige Tätigkeit erfüllt werden. Dabei können kleine Abweichungen den Ausschlag geben. der aktuelle Fall zum freien Mitarbeiter …“ Weiterlesen
-
12.06.2024 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… ), besteht in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wer Gewissheit möchte, sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen. III …“ Weiterlesen
-
14.06.2023 Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück„… - und/oder Geschäftsführer droht die Annahme einer Umgehung durch Deutsche Rentenversicherung und Sozialgerichte. IRRTUM 8 Die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren ist die beste Lösung zur Klärung …“ Weiterlesen
-
11.10.2023 Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück„… nicht in diese Falle tappen. Lassen Sie den Status von einem versierten Experten prüfen und entscheiden Sie nichts ohne vorherige fundierte Beratung. Tipp 5 Beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren nur …“ Weiterlesen
-
17.08.2022 Rechtsanwältin Sirka Huber M.M.„Was ist ein Statusfeststellungsverfahren? Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann verbindlich festgestellt werden, ob Mitarbeiter bzw. Auftragnehmer eines Unternehmens eine angestellte …“ Weiterlesen
-
24.02.2021 Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner„Selbständige, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bzw. Auftraggeber haben grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens überprüfen zu lassen, ob bei dem jeweiligen …“ Weiterlesen
-
10.02.2021 Rechtsanwalt Rolf Kegel„… weitreichende Folgen. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung des Status oder bei der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens. Soweit Sie bereits einen Feststellungsbescheid von der Clearingstelle …“ Weiterlesen
-
26.01.2021 Rechtsanwalt Raik Pentzek„… Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren nach §7a Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist kostenfrei und beantwortet die Frage, ob in dem Vertragsverhältnis Sozialbeiträge …“ Weiterlesen