Verteidigung ohne Anwalt – sich selbst verteidigen?

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Sich selbst ohne Anwalt vor Gericht verteidigen, ist das empfehlenswert?

Sie haben eine Ladung zu einem (Hauptverhandlungs-)Termin vor Gericht erhalten und fragen sich, ob es überhaupt notwendig ist, einen Anwalt als Verteidiger zu beauftragen? Vielleicht fragen Sie sich auch, ob es sich lohnt, im Zweifel einen Verteidiger zu bezahlen oder ob man seine Verteidigung auch „einfach selbst machen“ kann?

Selbstverteidigung vor Gericht, ist das überhaupt möglich?

Grundsätzlich kann man sich vor dem Amtsgericht selbst verteidigen, wenn der Tatvorwurf ein Vergehen ist, das heißt bei Straftaten, für welche das Gesetz als Mindeststrafe Freiheitsstrafe unter einem Jahr vorsieht. Sobald es um Verbrechen geht, d. h., das Gesetz droht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe an, ist Ihnen ohnehin von Amts wegen ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Das gilt auch in den übrigen Fällen der notwendigen Verteidigung.

Was bringt einem ein Anwalt vor Gericht?

1. Zunächst ist festzuhalten, dass Anwälte als Strafverteidiger ganz andere Rechte im Strafverfahren haben als der Beschuldigte selbst. Ein Strafverteidiger hat im Gegensatz zum Beschuldigten das Recht auf Akteneinsicht. Wie wollen Sie sich sinnvoll verteidigen, wenn Ihnen der Inhalt der Verfahrensakte nicht bekannt ist?

2. Zudem verfügen professionelle Strafverteidiger über eine langjährige und hochwertige juristische Ausbildung und Erfahrung. Sie sind dadurch in der Lage, zu jedem Verfahrenszeitpunkt besondere Möglichkeiten zu erkennen und Probleme zu vermeiden bzw. zu lösen. Ein guter Strafverteidiger ist auch befähigt, mit überraschenden Wendungen in der Hauptverhandlung fertig zu werden.

3. Es dürfte zudem auf der Hand liegen, dass Sie als Beschuldigter einer Straftat hochgradig emotionalisiert (also aufgeregt) sind, insbesondere im Rahmen einer Hauptverhandlung. Ein Strafverteidiger hingegen weist die nötige emotionale Distanz auf. Er verfügt im Zweifel über Gerichtserfahrung und die nötige Gelassenheit. Er kennt auch Ihre strafprozessualen Rechte.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Selbstverteidigung vor dem Amtsgericht insbesondere bei eher geringeren Tatvorwürfen durchaus möglich ist, um Kosten für einen Verteidiger zu sparen.

4. Sie sollten sich das aber gut überlegen. Insbesondere dann, wenn Sie über keinerlei Gerichtserfahrung verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Verfahren ohne Hinzuziehung eines Verteidigers für Sie einen ungünstigen Ausgang nimmt. Eine ungünstige Verurteilung wird Sie im Zweifel auch finanziell deutlich härter treffen als die Gebühren, die Sie für einen Verteidiger gezahlt hätten.

Auch wenn bei Ihnen kein Ermittlungs- oder Strafverfahren von größerem Umfang oder erheblichen Tatvorwürfen anliegen sollte, ist von einer Selbstverteidigung ohne Rechtsanwalt nur dringend abzuraten.

5. Es ist vielmehr in aller Regel zu empfehlen, einen Verteidiger zu beauftragen. Denn ein Strafverteidiger kann in vielen Fällen schon im Ermittlungsverfahren – bevor überhaupt Anklage erhoben wird – auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.

6. Sollte das nicht möglich sein und ist auch ein Freispruch kein realistisches Verteidigungsziel, so kann ein Strafverteidiger doch zumindest oft erreichen, dass ein Urteil deutlich milder ausfällt.

Für den Fall eines Freispruches werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt, sodass das Beauftragen eines Rechtsanwaltes nicht nur eine Verurteilung vermeiden helfen kann, sondern auch wirtschaftlich von großem Vorteil sein kann.

Zusammenfassung

Letzten Endes müssen Sie – außer in den Fällen der notwendigen Verteidigung – selbst entscheiden, ob sie rechtlichen Beistand durch einen Anwalt in Anspruch nehmen oder sich selbst verteidigen. Auch wenn dabei Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen:

Sie sollten sich die Frage stellen, ob Sie sich beispielsweise auch selbst die Haare schneiden oder Ihr Auto reparieren, wenn Sie darin nicht erfahren sind und wie gut das Ergebnis wohl aussehen würde.

Falls ich Ihr Interesse an einer rechtlichen Vertretung bzw. Strafverteidigung geweckt habe, kontaktieren Sie mich gerne.

Lukas Wintersohl

Rechtsanwalt und Strafverteidiger


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