Werbungskosten in der Steuererklärung: So setzen Sie die Kosten steuerlich ab!
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Inhaltsverzeichnis
- Werbungskosten: Beispiele für mögliche Aufwendungen
- Vorweggenommene Werbungskosten
- Werbungskosten: Arbeitnehmerpauschale ab 2023
- Werbungskosten in der Steuererklärung
- Kein genereller Maximalbetrag für Werbungskosten
- Werbungskosten: Nutzen Sie die Möglichkeit, Verluste vorzutragen
- Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen
Experten-Autorin dieses Themas
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Rahmen der Erzielung von Einkünften anfallen und von der Steuer abgesetzt werden können. Dadurch können Sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren und somit Ihre Steuerlast mindern.
Es handelt sich bei den Werbungskosten um berufliche Kosten, die durch die Ausübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit (Arbeitnehmer) oder einer selbstständigen Tätigkeit (Selbstständige, Gewerbetreibende) entstehen. Ohne Nachweise können Sie für das Steuerjahr 2023 als Arbeitnehmer 1230 Euro als Werbungskostenpauschale steuerlich absetzen.
Werbungskosten: Beispiele für mögliche Aufwendungen
Fahrtkosten: Kosten für den Weg zur Arbeit, Dienstreisen, Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten und ähnliche Fahrten
Fortbildungskosten: Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen
Arbeitsmittel: Anschaffung und Reparatur von beruflich genutzten Geräten, Werkzeugen, Computern oder Ähnlichem
Fachliteratur: Kosten für Fachbücher, Zeitschriften oder Fachzeitschriften, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind
Bewerbungskosten: Ausgaben für Bewerbungen auf eine neue Stelle, beispielsweise Portokosten, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
Berufskleidung: Kosten für spezielle Arbeitskleidung, die aus beruflichen Gründen notwendig ist und nicht privat getragen wird
Gewerkschaftsbeiträge: Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften
Umzugskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die genannten Ausgaben sind nur Beispiele für mögliche Werbungskosten. Entscheidend ist, dass die genannten Ausgaben grundsätzlich beruflich veranlasst sein müssen.
Es empfiehlt sich, Belege und Nachweise für die angegebenen Werbungskosten für die Steuererklärung aufzubewahren. Da es je nach Art der Einkünfte und der individuellen Situation unterschiedliche Regelungen und Grenzen für die Anerkennung von Werbungskosten gibt, ist es ratsam, bei steuerlichen Fragen und der Erstellung der Steuererklärung eine Steuersoftware zu verwenden oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Vorweggenommene Werbungskosten
Sogenannte vorweggenommene oder vorab entstandene Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder zu Beginn seiner erwerbstätigen Tätigkeit entstehen. Sie können nur dann steuerlich abgezogen werden, wenn sie später im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.
Daher müssen diese Kosten in Verbindung mit einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit oder einem Einkommenserzielungsziel stehen, um als Werbungskosten anerkannt zu werden. Das Finanzamt prüft in der Regel sehr sorgfältig den engen wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang, insbesondere wenn ein längerer Zeitraum zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen liegt.
Werbungskosten: Arbeitnehmerpauschale ab 2023
Ab dem Jahr 2023 werden automatisch 1230 Euro als berufliche Ausgaben bei Arbeitnehmern abgezogen – als sogenannte Arbeitnehmerpauschale oder Arbeitnehmerpauschbetrag. Im Vergleich dazu betrug die Pauschale im Vorjahr 1200 Euro und davor sogar nur 1000 Euro.
Arbeitgeber berücksichtigen diesen Pauschbetrag bereits monatlich bei der Lohnsteuerberechnung, was sich direkt auf die Gehaltsabrechnungen auswirkt. Durch die Berücksichtigung der Arbeitnehmerpauschale in den Gehaltsabrechnungen ergeben sich bei der Steuererklärung für viele Arbeitnehmer keine zusätzlichen Einsparungen, es sei denn, es werden höhere berufliche Ausgaben als die pauschal abgezogene Summe von 1230 Euro für das Jahr 2023 angegeben.
Wenn Arbeitnehmer also über das Jahr hinweg tatsächlich höhere berufliche Ausgaben hatten, als durch die Pauschale bereits abgedeckt sind, lohnt es sich, diese zusätzlichen Aufwendungen in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch besteht die Möglichkeit, weitere Steuervorteile zu erhalten und die Gesamtsteuerlast zu reduzieren. Deshalb sollten Sie sämtliche beruflich bedingten Ausgaben sorgfältig dokumentieren und die Belege sammeln, um zu ermitteln, ob Ihre Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag übersteigen.
Auf diese Weise kann die Steuerbelastung optimiert werden, und Arbeitnehmer können eine mögliche Rückzahlung erhalten oder ihre Steuerschuld reduzieren. Eine genaue und vollständige Erfassung aller relevanten Kosten ist daher entscheidend, um von den steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren.
Werbungskosten in der Steuererklärung
Die Werbungskosten sind in der Anlage N Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Anlage N ist der spezielle Teil der Steuererklärung, in dem Arbeitnehmer ihre Werbungskosten angeben können. Allerdings ist eine detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Ausgaben in der Anlage N nur erforderlich, wenn Ihre beruflichen Kosten in einem Jahr den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten.
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für Ihre Werbungskosten sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer möglichen Prüfung diese Unterlagen anfordern könnte. Eine korrekte und vollständige Angabe Ihrer Werbungskosten in der Anlage N trägt dazu bei, dass Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen können. Ohne Nachweise kann maximal die für das jeweilige Steuerjahr gültige Werbungskostenpauschale steuerlich abgesetzt werden.
Kein genereller Maximalbetrag für Werbungskosten
Tatsächlich gibt es keinen expliziten Maximalbetrag für Werbungskosten in der Steuererklärung. Anders als beim ohne Nachweise absetzbaren Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es für die absetzbaren nachgewiesenen Werbungskosten keinen festen Höchstbetrag.
Arbeitnehmer können grundsätzlich alle tatsächlich angefallenen und berufsbedingten Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, sofern sie beleghaft nachweisbar sind und einen direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben. Der Werbungskostenabzug ist also nicht pauschal begrenzt, sondern richtet sich nach den individuellen Aufwendungen und Ausgaben, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind.
Werbungskosten: Nutzen Sie die Möglichkeit, Verluste vorzutragen
Falls Ihre Werbungskosten in einem bestimmten Jahr höher sind als Ihre Einnahmen, ergibt sich ein Verlust, den das Finanzamt feststellt. Dieser Verlust kann mit Ihren Einkünften desselben oder des vorherigen Jahres verrechnet werden – bei einer gemeinsamen Veranlagung gilt dies auch für die Einkünfte Ihres Ehepartners. Sollte es keine Möglichkeit zur sofortigen Verrechnung geben, wird der Verlust von den Finanzbeamten vorgemerkt und so lange vorgetragen, bis Sie in den folgenden Jahren wieder Einkünfte erzielen.
Der Vortrag von Verlusten bietet Ihnen die Chance, steuerliche Vorteile zu nutzen, wenn sich Ihre Ausgaben vorübergehend über Ihre Einkünfte erheben. Durch die Verrechnung des Verlustes mit späteren Einkünften können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und möglicherweise eine Rückerstattung erhalten. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Verlustbescheinigungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um die Verrechnung bei Bedarf nachweisen zu können.
In der Steuererklärung sollten Sie Ihre Werbungskosten und etwaige Verluste genau angeben, um von den Vorteilen des Verlustvortrags profitieren zu können. Eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Ausgaben ist dabei unerlässlich, um die steuerlichen Regelungen bestmöglich zu nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie bei der optimalen Nutzung des Verlustvortrags unterstützen kann.
Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen
Rentner können Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer Rente stehen, in der Anlage R ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben und steuerlich absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 € für Rentner und zieht diesen von der steuerpflichtigen Rente ab, auch wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind. Falls die Werbungskosten jedoch höher sind als die Pauschale, ist ein Nachweis erforderlich.
Zu den Werbungskosten für Rentner zählen beispielsweise Kontoführungsgebühren für das Girokonto, auf das die Rente überwiesen wird, Steuerberatungskosten (nur für die Anlage R), Rechtsberatungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen, Gewerkschaftsbeiträge, Renten- oder Versicherungsberatungskosten (nur in Verbindung mit Ansprüchen aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung oder erstmaligem Rentenbezug), Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur mit Rentenbezug sowie Kredit- oder Darlehenszinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Der Werbungskostenpauschbetrag von 102 € steht sowohl Rentnern als auch ihren (Ehe-)Partnern zu, wenn sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt sind und beide eine Rente beziehen. Wenn mehrere Renten oder Unterhaltsleistungen vorliegen, kann der Pauschbetrag dennoch nur einmal pro Rentner berücksichtigt werden.
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Rechtstipps zu "Werbungskosten" | Seite 5
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01.10.2021 Rechtsanwalt Tobias Blume„… WohnraumförderungsG) Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i.S.d § 14 SGB XI: 1.800 € (§ 17 Nr. 1 WoGG) Werbungskosten: wahlweise kann für den Weg zur Arbeit eine Entfernungskostenpauschale von 0,30 €/Km …“ Weiterlesen
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10.09.2018 Rechtsanwalt Cüneyt Gençer„… und mittlere Vermögen sowie Immobilien bleiben unberücksichtigt, allerdings ist der Zinsgewinn einzubeziehen. Von diesem Nettoeinkommen zieht das Gericht Werbungskosten, Betriebsausgaben …“ Weiterlesen
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24.08.2018 Rechtsanwalt Volker Siegel„… der Arbeitslosigkeit, Erziehungszeit oder ein Umzug ins Haus. Auch hier müssen Sie bereits beim Abschluss des Aufhebungsvertrags auf steueroptimierte Gestaltung achten. Sämtliche Werbungskosten müssen Sie nachweisen …“ Weiterlesen
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22.02.2019 Rechtsanwalt Volker Siegel„… einer Rechtsschutzversicherung. Diese kann übrigens steuerlich teilweise als Werbungskosten angerechnet werden. Fazit In aller Regel lohnt es sich, bei jeder Kündigung zu klagen. Gegen die Winkelzüge …“ Weiterlesen
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15.07.2018 Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt„… Seiten um eine vermeintliche Win-win-Situation. Der Mieter erhält eine kostengünstige Wohnung, der Vermieter kann unter Umständen Werbungskosten geltend machen, die sein zu versteuerndes Einkommen mindern …“ Weiterlesen
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14.06.2018 Rechtsanwalt Michael Spindler„… , hier kann der Steuerpflichtige Aufwendungen unmittelbar wirklich von der Steuer absetzen und nicht nur mit Betriebsausgaben oder Werbungskosten die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern …“ Weiterlesen
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14.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke„Keine Werbungskosten/Betriebsausgaben bei nur geringer betrieblicher Nutzung Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jüngst entschieden (Urteil vom 25.01.2018 – 6 K 2234/17), dass die Kosten für …“ Weiterlesen
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22.12.2017 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… derartige Finanzierungshilfen eines Gesellschafters, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren und weder Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs …“ Weiterlesen
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15.12.2017 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… aus Spekulationsgeschäften mit Bitcons aus der Differenz zwischen dem erzielten Erlös und den Anschaffungskosten nebst Werbungskosten ermittelt. Ggf. können auch die Kosten für das sog. „Bitcoin-Mining …“ Weiterlesen
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07.12.2017 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„Wohnung darf während Elternzeit behalten werden Neuanmietung wäre schwierig und teurer Aufwendungen absetzbar als Werbungskosten anderer Art Dass man die Kosten für eine Zweitwohnung, die man …“ Weiterlesen
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24.11.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… Gewinnen stammen, und dass andererseits – zur Erhöhung der Liquidität der Anlage – steuerliche Verluste (durch die Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderabschreibungen) gewollt sind. Nach Ansicht …“ Weiterlesen
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13.11.2017 Rechtsanwältin Susann Döring„… ist das Einkommen, das nach diversen Abzügen, wie Werbungskosten oder gesetzliche Sozialabgaben, verbleibt. Wenn zum Beispiel der Vater ein Einkommen von 2100 € netto und die Mutter von 1500 € netto hat …“ Weiterlesen
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25.10.2017 Rechtsanwalt Christian Koch„… seien die bei einem solchen Einkommen zu berücksichtigenden Freibeträge und Werbungskosten mit einzubeziehen. Die abzuziehenden Steuern könnten aus dem vom Steuerberater des Klägers erstellten …“ Weiterlesen
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19.10.2017 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… dieses Studium gab er als (vorweggenommene) Werbungskosten bzw. Sonderausgaben im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung an. Ausbildungskosten zunächst vorläufig anerkannt In den Jahren 2007 …“ Weiterlesen
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20.09.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… – als Werbungskosten von der Steuer hätte abziehen können. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber den pauschal versteuerten Barzuschuss nach § 41b I Nr. 7 EStG auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausweisen muss …“ Weiterlesen
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06.09.2017 Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy„… Werbungskosten. Diese sind in nicht wenigen Fällen mit der normalen Gebäudeabschreibung abzuschreiben. In den ersten drei Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie gilt nämlich: Übersteigen …“ Weiterlesen
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30.10.2017 anwalt.de-Redaktion„… geschäftlichen und privaten Reisen ist allerdings wesentlich für die Entscheidung, ob entsprechende Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Betriebsausgaben oder Werbungskosten Wird eine Reise …“ Weiterlesen
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26.07.2017 Rechtsanwalt Kay Hübner„Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind auch im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle …“ Weiterlesen
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