Zeitarbeit: Die wichtigsten Fakten
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
- Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
- Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
- Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
- Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
- Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die wichtigsten Fakten
- Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Verleiher (Zeitarbeitsfirma/Arbeitgeber) einem Entleiher (einer dritten Person / einem Kunden) gegen Entgelt einen Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer) überlässt.
- Synonyme der Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung etc.
- Der Verleiher muss die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernehmen.
- Leiharbeitskräfte sind den Stammarbeitnehmern finanziell gleichgestellt (Equal-Pay-Grundsatz).
- Ein Arbeitnehmer darf dem gleichen Entleiher höchstens 18 Monate überlassen werden.
- Gibt es im Entleiherbetrieb einen Betriebsrat, muss er der Überlassung zustimmen.
Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
Wenn eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, dann wird im Grunde ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen Kunden (anderen Arbeitgeber) verliehen. Den Arbeitgeber nennt man Verleiher, den Kunden nennt man Entleiher und den Mitarbeiter nennt man Leiharbeitnehmer.
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) finden sich die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Erlaubnispflicht für gewerbliche Verleiher, die zeitliche Begrenzung der Überlassung sowie die Entstehung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden sich im Arbeitsvertrag. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeiter und dem Verleiher, der Zeitarbeitsfirma, geschlossen. Deshalb entscheidet auch der Verleiher, ob der Vertrag verlängert bzw. der Urlaub gewährt und eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird. Das Entgelt des Arbeitnehmers wird ebenfalls vom Verleiher bezahlt.
Die Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer beim Entleiher, also in dessen Unternehmen. Der Mitarbeiter ist dort zeitgleich begrenzt tätig und ist an die Weisung des Entleihers gebunden. Ebenso legt der Entleiher die täglichen Arbeitszeiten und Pausen fest und überwacht die Arbeitsqualität.
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
Da der Verleiher (Arbeitgeber) für die Überlassung eines Leiharbeitnehmers eine Gebühr verlangt, handelt es sich in den meisten Fällen von Leiharbeit um eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt alle Rahmenbedingungen dieser Überlassung.
Möchte eine Zeitarbeitsfirma / ein Personaldienstleister die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben, benötigt sie/er gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (gesetzliche Erlaubnispflicht) eine behördliche Erlaubnis, z. B. von der Agentur für Arbeit.
Zudem muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. Equal Pay) gewähren.
Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung kann man auch als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Eine solche unerlaubte Verleihung kann vorliegen, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt, die eigentliche Arbeitnehmerüberlassung als Werkvertrag definiert wird oder die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit (sog. Scheinselbstständigkeit) deklariert wird.
Liegt eine solche verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, ist der Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer ungültig. Zudem entsteht zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus kann ein Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
Die DGB-Gewerkschaften haben mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) zwei geltende Tarifverträge geschlossen. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Leiharbeitnehmer mindestens dieser Mindestlohn zu zahlen. Die Tarifverträge sehen relativ kurze Kündigungsfristen vor, z. B. ist im iGZ-Tarifvertrag geregelt, dass eine Kündigung in den ersten vier Wochen der Probezeit mit einer Frist von zwei Arbeitstagen erfolgen kann.
Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
Grundsätzlich bedeutet Personalleasing das Entleihen von Arbeitskräften gegen Gebühr für einen begrenzten Zeitraum.
- Synonyme für Personalleasing sind:
- Leiharbeit
- Zeitarbeit
- Temporärarbeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mitarbeiterüberlassung
Der Leiharbeitnehmer ist für diesen Zeitraum nicht bei dem Unternehmen, also dem Entleiher, angestellt, bei dem er tätig wird, sondern bei der jeweiligen Personalleasingfirma – auch als Verleiher bezeichnet. Der Leiharbeitnehmer erhält bei diesem einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, wird aber über die Dauer tatsächlich bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt. Zwischen der Personalleasingfirma und dem Unternehmen, in dem der Leiharbeiter tätig ist, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Leiharbeitnehmer werden meist im produzierenden Gewerbe, Tourismusbereich, in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe angestellt.
Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG. Darin sind unter anderem folgende Bestimmungen bezüglich der Leiharbeit enthalten:
Gleicher Lohn (§ 8 AÜG)
Dem Leiharbeiter ist derselbe Lohn zu zahlen, den die Beschäftigten im entleihenden Unternehmen bekommen. Auch hinsichtlich anderer Arbeitsbedingungen darf er nicht benachteiligt werden.
Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b)
Der Leiharbeitnehmer darf für maximal 18 Monate in Folge bei demselben Entleiher arbeiten – außer die Beschäftigung wird für mindestens drei Monate am Stück unterbrochen.
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Rechtstipps zu "Zeitarbeit" | Seite 4
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31.10.2013 GKS RechtsanwälteDas Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat einem arbeitsrechtlichen „Trick", der die Rechte der Arbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen bisher ausgehöhlt hat, in einem Urteil einen Riegel vorgeschoben (BAG, Ur … Weiterlesen
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28.10.2013 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„1. Was ist Zeitarbeit? Zeitarbeit (auch Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Personalleasing genannt) ist eine Beschäftigungsform, in der ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer …“ Weiterlesen
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24.09.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… –, betroffene Mitarbeiter jedes Mal im Vorfeld zu unterweisen. Das gilt insbesondere auch bei Arbeitern, die aufgrund von Zeitarbeit in einem Betrieb tätig sind. Wer diese Unterweisungen dabei nicht versteht …“ Weiterlesen
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13.08.2013 Rechtsanwalt Martin Bechert„… Umständen kann mit Hilfe des Arbeitsrechts ein Weg aus der Zeitarbeit gefunden werden oder aber jedenfalls nach dem Grundsatz equal-pay eine Entgelterhöhung erreicht werden. Urteil, Landesarbeitsgericht Hamm, vom 24.07.2013 - 3 Sa 1749/12 -“ Weiterlesen
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13.08.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) bzw. vormals der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben mit der DGB Tarifgemeinschaft, bestehend aus mehreren DGB Einzelgewerkschaften …“ Weiterlesen
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26.07.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Dezember 2011 regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - kurz AÜG - die Leiharbeit bzw. Zeitarbeit. Wer anderen Arbeitnehmer vorübergehend für eine wirtschaftliche Tätigkeit überlassen will, braucht …“ Weiterlesen
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13.06.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… derartigen "Gewerkschaften" die Tariffähigkeit abgesprochen (z.B. die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen CGZP, Gewerkschaft Beschäftigtenverband …“ Weiterlesen
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28.05.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Gesetzliche Grundlage Die Arbeitnehmerüberlassung (auch: „Zeitarbeit" oder „Leiharbeit" genannt) ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Erlaubnispflicht Wenn ein Arbeitgeber (Verleiher …“ Weiterlesen
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22.05.2013 Rechtsanwalt Mathias WenzlerIn § 1 Absatz 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist geregelt: „Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend." Die Bedeutung dieses Satzes ist auch in der arbeitsrec … Weiterlesen
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10.04.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… Arbeitnehmerverleiher beschäftigt. Er bezog dort ein Tarifgehalt gemäß dem zwischen der CGZP und der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit ausgehandelten Tarifvertrags. Der Leiharbeitnehmer wurde während …“ Weiterlesen
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09.04.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personal (CGZP) und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Dienstleister (AMP). Ein gültiger Tarifvertrag schließt jedoch Ansprüche des Leiharbeitnehmers gegen …“ Weiterlesen
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22.03.2013 Rechtsanwalt Guido Kluck„… schließenden Tarifvertragsparteien überhaupt tariffähig sind. Für die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits …“ Weiterlesen
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13.02.2013 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… auch Arbeitnehmer in Betrieben mit kleiner Stammbelegschaft und einem enormen Zulauf an Zeitarbeitern einen besseren Schutz vor Kündigungen genießen. Diese Pflicht zur Berücksichtigung …“ Weiterlesen
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30.05.2012 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war nie tariffähig. Darauf verweist der Stuttgarter …“ Weiterlesen
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22.02.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen" werden, müssen …“ Weiterlesen
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14.02.2012 Rechtsanwalt Daniel Krug„Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gemeinschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch schon zu verschiedenen Zeitpunkten in den vergangenen Jahren (Stichtage waren …“ Weiterlesen
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10.08.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Welche Rechte haben Zeitarbeiter wegen fehlender Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)? Bei Zeitarbeitsfirmen konnte …“ Weiterlesen
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27.06.2011 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„Der Streit, ob die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) eine kampffähige Gewerkschaft und damit ein echter Gegenspieler …“ Weiterlesen
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17.06.2011 Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler und Partner„… . Hierzu hatte das Bundesarbeitsgericht bereits in einer Entscheidung vom 14.12.2010 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP …“ Weiterlesen
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27.05.2011 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen” werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt …“ Weiterlesen
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29.03.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Als sog. Drehtüreffekt hatte die Praxis eines Drogeriediscounters bundesweit für Empörung gesorgt. Die Drogeriekette Schlecker hatte Arbeitnehmer entlassen und als Zeitarbeiter zu niedrigeren Löhnen …“ Weiterlesen
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25.03.2011 Rechtsanwalt Moritz SandkühlerDas BAG hat heute seine Pressemitteilung 20/11 veröffentlicht: Die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen finden keine Anwendung auf den „Equal Pay" Anspruch. In seiner Pressemitteilung vom 2 … Weiterlesen