Zeitarbeit: Die wichtigsten Fakten
- 3 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
- Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
- Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
- Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
- Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
- Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die wichtigsten Fakten
- Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Verleiher (Zeitarbeitsfirma/Arbeitgeber) einem Entleiher (einer dritten Person / einem Kunden) gegen Entgelt einen Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmer) überlässt.
- Synonyme der Arbeitnehmerüberlassung sind Leiharbeit, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung etc.
- Der Verleiher muss die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernehmen.
- Leiharbeitskräfte sind den Stammarbeitnehmern finanziell gleichgestellt (Equal-Pay-Grundsatz).
- Ein Arbeitnehmer darf dem gleichen Entleiher höchstens 18 Monate überlassen werden.
- Gibt es im Entleiherbetrieb einen Betriebsrat, muss er der Überlassung zustimmen.
Was ist die Arbeitnehmerüberlassung?
Wenn eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, dann wird im Grunde ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen Kunden (anderen Arbeitgeber) verliehen. Den Arbeitgeber nennt man Verleiher, den Kunden nennt man Entleiher und den Mitarbeiter nennt man Leiharbeitnehmer.
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) finden sich die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Erlaubnispflicht für gewerbliche Verleiher, die zeitliche Begrenzung der Überlassung sowie die Entstehung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung – was gilt?
Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden sich im Arbeitsvertrag. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeiter und dem Verleiher, der Zeitarbeitsfirma, geschlossen. Deshalb entscheidet auch der Verleiher, ob der Vertrag verlängert bzw. der Urlaub gewährt und eine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen wird. Das Entgelt des Arbeitnehmers wird ebenfalls vom Verleiher bezahlt.
Die Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer beim Entleiher, also in dessen Unternehmen. Der Mitarbeiter ist dort zeitgleich begrenzt tätig und ist an die Weisung des Entleihers gebunden. Ebenso legt der Entleiher die täglichen Arbeitszeiten und Pausen fest und überwacht die Arbeitsqualität.
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung – was ist das?
Da der Verleiher (Arbeitgeber) für die Überlassung eines Leiharbeitnehmers eine Gebühr verlangt, handelt es sich in den meisten Fällen von Leiharbeit um eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt alle Rahmenbedingungen dieser Überlassung.
Möchte eine Zeitarbeitsfirma / ein Personaldienstleister die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben, benötigt sie/er gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (gesetzliche Erlaubnispflicht) eine behördliche Erlaubnis, z. B. von der Agentur für Arbeit.
Zudem muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. Equal Pay) gewähren.
Wann liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor?
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung kann man auch als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen. Eine solche unerlaubte Verleihung kann vorliegen, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt, die eigentliche Arbeitnehmerüberlassung als Werkvertrag definiert wird oder die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit (sog. Scheinselbstständigkeit) deklariert wird.
Liegt eine solche verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor, ist der Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer ungültig. Zudem entsteht zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus kann ein Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Welche Tarifverträge gelten für die Zeitarbeitsbranche?
Die DGB-Gewerkschaften haben mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) zwei geltende Tarifverträge geschlossen. Wird der Arbeitnehmer für Tätigkeiten überlassen, für die ein Mindestlohn gilt, ist nach § 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz dem Leiharbeitnehmer mindestens dieser Mindestlohn zu zahlen. Die Tarifverträge sehen relativ kurze Kündigungsfristen vor, z. B. ist im iGZ-Tarifvertrag geregelt, dass eine Kündigung in den ersten vier Wochen der Probezeit mit einer Frist von zwei Arbeitstagen erfolgen kann.
Was ist unter Personalleasing zu verstehen?
Grundsätzlich bedeutet Personalleasing das Entleihen von Arbeitskräften gegen Gebühr für einen begrenzten Zeitraum.
- Synonyme für Personalleasing sind:
- Leiharbeit
- Zeitarbeit
- Temporärarbeit
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mitarbeiterüberlassung
Der Leiharbeitnehmer ist für diesen Zeitraum nicht bei dem Unternehmen, also dem Entleiher, angestellt, bei dem er tätig wird, sondern bei der jeweiligen Personalleasingfirma – auch als Verleiher bezeichnet. Der Leiharbeitnehmer erhält bei diesem einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, wird aber über die Dauer tatsächlich bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt. Zwischen der Personalleasingfirma und dem Unternehmen, in dem der Leiharbeiter tätig ist, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
Leiharbeitnehmer werden meist im produzierenden Gewerbe, Tourismusbereich, in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe angestellt.
Wissenswertes zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG. Darin sind unter anderem folgende Bestimmungen bezüglich der Leiharbeit enthalten:
Gleicher Lohn (§ 8 AÜG)
Dem Leiharbeiter ist derselbe Lohn zu zahlen, den die Beschäftigten im entleihenden Unternehmen bekommen. Auch hinsichtlich anderer Arbeitsbedingungen darf er nicht benachteiligt werden.
Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b)
Der Leiharbeitnehmer darf für maximal 18 Monate in Folge bei demselben Entleiher arbeiten – außer die Beschäftigung wird für mindestens drei Monate am Stück unterbrochen.
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Zeitarbeit?
Rechtstipps zu "Zeitarbeit" | Seite 3
-
04.01.2016 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… - und Bekleidungsindustrie: 8,25 Euro, ab Dezember 8,75 Euro bundesweit Leiharbeit/Zeitarbeit: ab Juni 9,00 Euro (West), 8,50 Euro (Ost) Forstdienstleistung und Gartenbau: 8,00 Euro (West), 7,90 Euro (Ost) Einige …“ Weiterlesen
-
22.06.2015 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„(Stuttgart) Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine …“ Weiterlesen
-
26.05.2015 anwalt.de-Redaktion„… das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen. Pflegekraft ist auf Pkw angewiesen Die Antragstellerin hatte Anfang des Jahres eine Beschäftigung in Zeitarbeit gefunden. Neben dem Gehalt …“ Weiterlesen
-
04.05.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) Zeitarbeit vom 22. Juli 2003 eine Verrechnung solcher Minusstunden mit auf einem Arbeitszeitkonto …“ Weiterlesen
-
10.02.2015 Rechtsanwältin Sandra Flämig„Zeitarbeit als Sprungbrett in einen neuen Job zu nutzen, ist das Ziel der meisten Leiharbeitnehmer. Vielen gelingt das auch. Wie sieht es aber mit dem Kündigungsschutz nach längerer Überlassung …“ Weiterlesen
-
19.01.2015 anwalt.de-Redaktion„… sind aber nicht zu unterschätzen: Neben erheblichen Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben droht auch ein strafrechtliches Verfahren. Zeitarbeit als weitere Alternative Eine andere Möglichkeit …“ Weiterlesen
-
09.01.2015 Denis KönigDas LAG Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Arbeitgeber, eine Zeitarbeitsfirma, berechtigt war, das Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers zu belasten, wenn der Arbeitgeber … Weiterlesen
-
05.12.2014 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… bei eBay, Instandsetzung nach Wohnungsbrand und Bundesverfassungsgericht zum Kirchenarbeitsrecht. Firmen reduzieren Zeitarbeit und befristete Jobs zugunsten unbefristeter Verträge Presseberichten …“ Weiterlesen
-
28.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… , die Zeitarbeit zeitlich begrenzt, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt. In der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen, so dass eine entsprechende Entscheidung zu erwarten ist. Dies bedeutet dann …“ Weiterlesen
-
26.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… nach Ablauf der Befristung (auf Anordnung oder mit Kenntnis des Arbeitsgebers) weiter, so kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande. Dies alles gilt auch in der Zeitarbeit. Auch Leiharbeitnehmer können …“ Weiterlesen
-
20.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) bedarf nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis der Agentur für Arbeit. Wenn der Verleiher nicht über eine gültige Erlaubnis …“ Weiterlesen
-
12.11.2014 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht. Dies erfasst auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern (Zeitarbeit …“ Weiterlesen
-
06.06.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… , das dem Tarifvertrag zwischen der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister angeschlossen war. Sein Bruttolohn betrug 7,41 €/h …“ Weiterlesen
-
21.03.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… und bis zum 20.04.2009 an einen Entleiher überlassen worden. Die Zeitarbeitsfirma hatte einen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA und dem Arbeitgeberverband …“ Weiterlesen
-
21.01.2014 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… für Arbeit uninteressant. Rein praktisch gesehen - und in meiner Praxis getestet - kann man es der Agentur für Arbeit nicht recht machen. Es bleibt daher nur der Weg über die Anwendung eines Zeitarbeit …“ Weiterlesen
-
07.01.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… steigen in verschiedenen Bereichen. In der Zeitarbeit gilt in den alten Bundesländern nun ein Mindestlohn von 8,50 Euro und in den neuen Bundesländern von 7,86 Euro. Auch in der Gebäudereinigung …“ Weiterlesen
-
07.01.2014 Rechtsanwalt Peter Koch„… Ankündigung betrifft zwar in erster Linie die speziellen Missbrauchsformen bei der Ausgestaltung von Leih- und Zeitarbeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Abteilung der Zollbehörden …“ Weiterlesen
-
02.01.2014 Rechtsanwalt Peter Koch„… der IG-Metall, wonach in der deutschen Automobilbranche Leih- und Zeitarbeit eine bedeutende Rolle spielen. Dort stünden 763.000 Stammbeschäftigten mittlerweile 100.000 Leiharbeitskräfte und 250.000 …“ Weiterlesen
-
18.12.2013 Kanzlei Ruskov & Kollegen„Die Arbeitnehmerüberlassung durch Firmen für Zeitarbeit nimmt in den letzten Jahren in Europa, aber auch in Bulgarien, immer mehr zu. An der Arbeitnehmerüberlassung sind drei Parteien beteiligt …“ Weiterlesen
-
16.12.2013 Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann„Leiharbeitnehmer - Risiko für entleihendes Unternehmen kontra Sicherheit für Zeitarbeiter - Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10.12.2013. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit von Leiharbeit …“ Weiterlesen
-
13.12.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… halten können. Möglicherweise wird man daher in den Bereichen tätig, in denen es zumindest keine Steuergelder kostet. Das könnte einer sein. Überschrift: „Große Koalition rettet die echte Zeitarbeit …“ Weiterlesen
-
16.05.2018 Rechtsanwalt Dr. jur. Harald FrankeZwischen Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden (sogenannte Entleiher) ist oftmals umstritten, welches Honorar fällig ist, wenn der Kunde einen Zeitarbeitnehmer aus dem Vertragsverhältnis des Zeitarb … Weiterlesen
-
11.12.2013 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 10.12.2013, Aktenzeichen 9 AZR 51/13 , eine wichtige Entscheidung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit / Leiharbeit getroffen: Gemäß § 1 …“ Weiterlesen
-
10.12.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… und die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung erfolge nur zum Schein. Außerdem verlangte er die Zahlung der Lohndifferenz seit Beginn seiner dortigen Tätigkeit im März 2008, weil er als Zeitarbeiter weniger …“ Weiterlesen