1.226 Anwälte für Arbeitslosenversicherung | Seite 52

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Rechtsanwältin Barbara Mehr
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Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitslosenversicherung bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Mehr
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sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
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Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Arbeitslosenversicherung
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitslosenversicherung

Fragen und Antworten

  • Arbeitslosenversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitslosenversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Arbeitslosenversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitslosenversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitslosenversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und gehört damit zum Sozialrecht. Sie betrifft Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, aber in diesem Zusammenhang auch potenzielle Arbeitgeber. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren örtlichen Arbeitsagenturen.

Versicherung in der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung. Vor allem Arbeitnehmer sind darin pflichtversichert. Das gilt allerdings nicht für geringfügig Beschäftigte in sog. Minijobs. Auch besondere Gruppen von Personen, wie beispielsweise Beamte oder Rentner, sind nicht versicherungspflichtig, da sie auf den Schutz der Arbeitslosenversicherung nicht angewiesen sind. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Beiträge je zur Hälfte. Die werden zusammen mit den weiteren Lohnnebenkosten direkt vom Arbeitgeber abgeführt.

Selbstständige können sich unter bestimmten Umständen freiwillig weiterversichern. Voraussetzung ist dabei insbesondere, dass vorher Beiträge, beispielsweise aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis, in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Das Arbeitslosengeld ist die bekannteste Leistung der Arbeitslosenversicherung. Das wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt, das heißt ein Versicherter arbeitslos wird. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Verdienst, die Dauer nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung. Regelmäßig beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent und wird 1 Jahr lang gezahlt.

Hat der Arbeitnehmer seine Kündigung aber selbst verursacht oder Meldepflichten verletzt, kann eine sogenannte Sperrzeit verhängt werden, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Wer erfährt, dass er arbeitslos werden könnte, beispielsweise weil er eine Kündigung erhalten hat oder weil nur ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, muss sich rechtzeitig, in der Regel 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, bei der Arbeitsagentur melden.

Daneben bietet die Arbeitsagentur weitere Leistungen an, die helfen sollen, wieder eine Beschäftigung zu finden. Das ist die Arbeitsvermittlung per Betreuer und Jobbörse im Internet. Aber auch Maßnahmen zur Weiterbildung werden im Rahmen der Arbeitslosenversicherung angeboten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die im SGB II beschriebene Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, gehört nicht zur Arbeitslosenversicherung. Das entsprechende ALG II (Arbeitslosengeld II) ist eine durch die Steuer finanzierte Sozialleistung und nicht von Beiträgen oder einem Versicherungsverhältnis abhängig.

(ADS)

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