3.437 Anwälte für Betreutes Wohnen | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Griese unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen
aus 5 Bewertungen Hr. Griese erschien mir in der telefonischen Beratung als sehr kompetent und erfahren. Vielen Dank (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Maria Hagenauer
Rechtsanwältin Dr. Maria Hagenauer
de Coulon | Dr. Hagenauer und Kollegen, Mittlerer Graben 18, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.4327410352 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Maria Hagenauer
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Rechtsanwalt Velat Mencütek
VM Rechtsanwälte, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf 6650.2708488351 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Velat Mencütek ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede
sehr gut
Kanzlei Alexander Ahlswede, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld 6714.949460742 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Ahlswede ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen gerne behilflich
aus 41 Bewertungen Absolut empfehlenswert!!! Nach einer Anzeige gegen mich rief ich Herrn Dr. Alexander Ahlswede an - dieser war … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen
aus 36 Bewertungen 18 Monate hat Dr.Andresen mich erfolgreich in meiner Erbangelegenheit vertreten. Als Fachanwalt kann ich ihn … (23.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betreutes Wohnen

Fragen und Antworten

  • Betreutes Wohnen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betreutes Wohnen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betreutes Wohnen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Betreutes Wohnen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betreutes Wohnen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Betreutes Wohnen beschreibt spezielle Wohnformen insbesondere für alte Menschen, aber auch für Menschen mit Krankheit oder Behinderung sowie auffällige Jugendliche. Dabei wird neben dem eigentlichen Wohnen noch eine Art von Betreuung durch Pflegekräfte, Sozialarbeiter oder Erzieher zur Verfügung gestellt. Betreuungsart und Betreuungsintensität richten sich dabei nach dem individuellen Bedarf der Bewohner.

Das betreute Wohnen dient der Förderung einer selbstständigen Gestaltung des Lebens. Dadurch soll eine sonst ggf. notwendige Unterbringung insbesondere im Heim, beispielsweise Altenheim oder Pflegeheim, vermieden werden. Eine Betreuung im rechtlichen Sinne durch einen Betreuer, früher Entmündigung und Vormundschaft, gehört regelmäßig nicht zum betreuten Wohnen.

Betreutes Wohnen für Senioren

Viele vor allem ältere Personen wohnen in einer Mietwohnung und bekommen Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst. Dabei wird oft mit einem Anbieter von betreuten Wohnanlagen ein Mietvertrag über die Wohnung und gleichzeitig ein Dienstvertrag über bestimmte Betreuungsleistungen abgeschlossen.

Im Gegensatz zum Krankenhaus oder Pflegeheim besteht eine eigene Wohnung und ein eigener Haushalt. Das trägt zur Erhaltung der Selbstständigkeit der Bewohner bei. Allerdings wird beispielsweise bei der Mietwohnung auf Barrierefreiheit geachtet, es können Betreuer in unmittelbarer Umgebung untergebracht sein oder ein spezielles Notrufsystem, beispielsweise ein Notrufknopf, installiert sein. Betreutes Wohnen enthält in der Regel ein entsprechendes Grundpaket an Betreuungsleistungen, die laut Vertrag individuell ergänzt werden können.

Die Betreuungsleistungen können mit einfacher sozialer Betreuung oder Erinnerung an regelmäßige Pflichten beginnen, aber auch erhebliche medizinische Pflege umfassen. Vorteil des betreuten Wohnens ist die Anpassungsfähigkeit. Werden mit zunehmendem Alter und Gebrechlichkeit umfangreichere Hilfestellungen notwendig, können diese meist ohne Umzug und Wohnungswechsel realisiert werden. Auch vorübergehende Leistungen sind beim betreuten Wohnen gut möglich.

Betreuung im Mehrgenerationenhaus

Ähnlich ist es bei sogenannten Mehrgenerationenhäusern. Hier leben mehrere Generationen, beispielsweise Arbeitnehmer und deren Kinder, aber auch ältere Menschen wie Rentner in einem Haus. Dort können sich die jüngeren Bewohner beispielsweise um Einkäufe oder Ähnliches der älteren kümmern. Andererseits haben die Senioren tagsüber Zeit und können sich während der Arbeitszeit um die Kinder kümmern. Eine Verwandtschaft der Bewohner ist in einem Mehrgenerationenhaus möglich, aber nicht erforderlich.

Betreutes Wohnen zur Therapie

Weiter können Wohngruppen als betreutes Wohnen auch nur für jüngere Menschen angeboten werden. Psychisch kranke beispielsweise oder strafbar gewordene Jugendliche werden hier in einer entsprechenden sozialen Gruppe betreut. Psychologen und Sozialarbeiter organisieren in diesen Fällen das betreute Zusammenleben in der Wohngemeinschaft oder in einzelnen Wohnungen eines Hauses.

Rechtsgrundlagen für das betreute Wohnen

Mietvertrag und Dienstvertrag für das betreute Wohnen richten sich im Zweifel nach dem BGB. Nur wenn die Pflege oder Betreuung wegen Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung über allgemeine Unterstützungsleistungen, beispielsweise Vermittlung zu einem Pflegedienst, hinausgeht, gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) mit einigen Sonderregeln.

Das noch weitergehende Heimrecht gilt grundsätzlich nur für echte Heime und damit gerade nicht für das betreute Wohnen. Als Landesrecht ist es zudem je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Im Sozialrecht ist das betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung in § 55 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ausdrücklich erwähnt. Nach dem SGB können so im Einzelfall Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in Zusammenhang mit betreuten Wohnmöglichkeiten erbracht werden.

(ADS)

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