3.460 Anwälte für Betreutes Wohnen | Seite 145

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Schira
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Schira
Dr. Oberthür & Kollegen, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6993.8857553946 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabel Schira gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Sehr kompetent und einfühlsam. Frau Schira macht das prima. (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Köbisch
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Köbisch
Kanzlei Carsten Köbisch, Lindenstr. 36, 14467 Potsdam 6961.4799852625 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen beantwortet Herr Rechtsanwalt Carsten Köbisch
aus 74 Bewertungen Sehr netter Kontakt, ehrliche Beratung. Vielen Dank! :) (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schneider
Schneider & Kollegen, Teichstraße 5, 35075 Gladenbach 6784.3353943066 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Schneider
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle, Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz 6806.317452934 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen
aus 36 Bewertungen Herr Wadle hat mein Strafverfahren eingestellt. Ich wurde kompetent beraten. Alle sind super freundlich und immer … (12.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betreutes Wohnen

Fragen und Antworten

  • Betreutes Wohnen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betreutes Wohnen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Betreutes Wohnen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betreutes Wohnen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betreutes Wohnen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Betreutes Wohnen beschreibt spezielle Wohnformen insbesondere für alte Menschen, aber auch für Menschen mit Krankheit oder Behinderung sowie auffällige Jugendliche. Dabei wird neben dem eigentlichen Wohnen noch eine Art von Betreuung durch Pflegekräfte, Sozialarbeiter oder Erzieher zur Verfügung gestellt. Betreuungsart und Betreuungsintensität richten sich dabei nach dem individuellen Bedarf der Bewohner.

Das betreute Wohnen dient der Förderung einer selbstständigen Gestaltung des Lebens. Dadurch soll eine sonst ggf. notwendige Unterbringung insbesondere im Heim, beispielsweise Altenheim oder Pflegeheim, vermieden werden. Eine Betreuung im rechtlichen Sinne durch einen Betreuer, früher Entmündigung und Vormundschaft, gehört regelmäßig nicht zum betreuten Wohnen.

Betreutes Wohnen für Senioren

Viele vor allem ältere Personen wohnen in einer Mietwohnung und bekommen Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst. Dabei wird oft mit einem Anbieter von betreuten Wohnanlagen ein Mietvertrag über die Wohnung und gleichzeitig ein Dienstvertrag über bestimmte Betreuungsleistungen abgeschlossen.

Im Gegensatz zum Krankenhaus oder Pflegeheim besteht eine eigene Wohnung und ein eigener Haushalt. Das trägt zur Erhaltung der Selbstständigkeit der Bewohner bei. Allerdings wird beispielsweise bei der Mietwohnung auf Barrierefreiheit geachtet, es können Betreuer in unmittelbarer Umgebung untergebracht sein oder ein spezielles Notrufsystem, beispielsweise ein Notrufknopf, installiert sein. Betreutes Wohnen enthält in der Regel ein entsprechendes Grundpaket an Betreuungsleistungen, die laut Vertrag individuell ergänzt werden können.

Die Betreuungsleistungen können mit einfacher sozialer Betreuung oder Erinnerung an regelmäßige Pflichten beginnen, aber auch erhebliche medizinische Pflege umfassen. Vorteil des betreuten Wohnens ist die Anpassungsfähigkeit. Werden mit zunehmendem Alter und Gebrechlichkeit umfangreichere Hilfestellungen notwendig, können diese meist ohne Umzug und Wohnungswechsel realisiert werden. Auch vorübergehende Leistungen sind beim betreuten Wohnen gut möglich.

Betreuung im Mehrgenerationenhaus

Ähnlich ist es bei sogenannten Mehrgenerationenhäusern. Hier leben mehrere Generationen, beispielsweise Arbeitnehmer und deren Kinder, aber auch ältere Menschen wie Rentner in einem Haus. Dort können sich die jüngeren Bewohner beispielsweise um Einkäufe oder Ähnliches der älteren kümmern. Andererseits haben die Senioren tagsüber Zeit und können sich während der Arbeitszeit um die Kinder kümmern. Eine Verwandtschaft der Bewohner ist in einem Mehrgenerationenhaus möglich, aber nicht erforderlich.

Betreutes Wohnen zur Therapie

Weiter können Wohngruppen als betreutes Wohnen auch nur für jüngere Menschen angeboten werden. Psychisch kranke beispielsweise oder strafbar gewordene Jugendliche werden hier in einer entsprechenden sozialen Gruppe betreut. Psychologen und Sozialarbeiter organisieren in diesen Fällen das betreute Zusammenleben in der Wohngemeinschaft oder in einzelnen Wohnungen eines Hauses.

Rechtsgrundlagen für das betreute Wohnen

Mietvertrag und Dienstvertrag für das betreute Wohnen richten sich im Zweifel nach dem BGB. Nur wenn die Pflege oder Betreuung wegen Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung über allgemeine Unterstützungsleistungen, beispielsweise Vermittlung zu einem Pflegedienst, hinausgeht, gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) mit einigen Sonderregeln.

Das noch weitergehende Heimrecht gilt grundsätzlich nur für echte Heime und damit gerade nicht für das betreute Wohnen. Als Landesrecht ist es zudem je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Im Sozialrecht ist das betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung in § 55 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ausdrücklich erwähnt. Nach dem SGB können so im Einzelfall Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in Zusammenhang mit betreuten Wohnmöglichkeiten erbracht werden.

(ADS)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Betreutes Wohnen umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Betreutes Wohnen besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.