3.073 Anwälte für Beurkundung | Seite 129

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Rechtsanwältin Andrea Pfeifer
Pfeifer Rechtsanwälte, Schleizer Str. 12, 13055 Berlin 6979.3894455002 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Beurkundung beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Pfeifer
(16.04.2024) Rechtsanwalt Pfeifer ist klasse, kompetent, fachpräzise, verständlich und empatisch. Er hat sich viel Zeit für meine …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Beurkundung

Fragen und Antworten

  • Beurkundung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Beurkundung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Beurkundung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Beurkundung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Beurkundung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die notarielle Beurkundung nach § 128 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erforderlich. Ansonsten kann beinahe jeder Vertrag - ob z. B. Kaufvertrag oder Werkvertrag - sogar ohne Einhaltung einer Form geschlossen werden.

Um die Vertragspartner vor einem besonders risikoreichen bzw. komplizierten Rechtsgeschäft - wie z. B. einem Ehevertrag, Erbvertrag oder Immobilienkauf - zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber entschieden, dass in derartigen Fällen eine notarielle Beurkundung nötig ist. Hierbei errichtet der Notar nach den §§ 8 ff. BeurkG (Beurkundungsgesetz) eine Urkunde, mit der nachgewiesen wird, welche Erklärungen die Parteien abgegeben haben. Nachdem die Parteien vor dem Notar erschienen sind, muss aber zunächst deren Geschäftsfähigkeit und Identität überprüft werden. Außerdem hat der Notar sie zu belehren - z. B. beim Hauskauf über ein eventuelles gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde oder die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt - und die Erklärungen der Parteien in die Urkunde aufzunehmen, wobei er hierbei den Willen der Parteien erforschen muss. Danach liest der Notar die Niederschrift noch einmal vor, um den Parteien die Möglichkeit zu geben, Änderungswünsche geltend zu machen oder sich rechtliche Unklarheiten erklären zu lassen. Nun müssen die Parteien und dann der Notar den Vertrag eigenhändig unterschreiben. Während das Original der Niederschrift beim Notar verbleibt, erhalten die Parteien eine Ausfertigung bzw. eine beglaubigte Abschrift.

Fehlt die Beurkundung, liegt ein Formmangel vor, der zur Nichtigkeit des Vertrags führt, vgl. § 125 BGB. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. So wird im Grundstücksrecht etwa ein Grundstückskaufvertrag auch ohne notarielle Beurkundung wirksam, wenn gemäß § 311b I 2 BGB sowohl die Auflassung als auch die Eintragung in das Grundbuch erfolgen. Außerdem kann eine Beurkundung bei einem Prozessvergleich nach § 127a BGB im Rahmen der Protokollierung sowie beim Schiedsverfahren nach § 1053 ZPO - das ist die Zivilprozessordnung - ersetzt werden.

(VOI)

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