943 Anwälte für Einstweiliger Rechtsschutz | Seite 40

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Herkenrath
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Rechtsanwalt Martin Herkenrath
Massolle & Herkenrath Rechtsanwaltspartnerschaft, Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburg 6735.2219980076 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Herkenrath ist Ihr Ansprechpartner für Einstweiliger Rechtsschutz
aus 11 Bewertungen Wir haben uns zu jederzeit, des fast fünf Jahre andauernden Rechtstreites, von Herrn Herkenrath, als auch von der … (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
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Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anne Klein
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)
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Rechtsanwältin Fachanwältin Verena Möhring Europajuristin
Möhring & Bruhn Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Obertorstraße 20, 91781 Weißenburg in Bayern 7029.7172951981 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Verena Möhring Europajuristin ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Einstweiliger Rechtsschutz
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Krüger
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Rechtsanwältin Jasmin Krüger
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Halenreie 40, 22359 Hamburg 6724.2896796329 km
Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jasmin Krüger
aus 16 Bewertungen Die Rückmeldung hat mir geholfen, den juristischen Sachverhalt besser einzuschätzen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen … (27.03.2024)
Profil-Bild Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
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Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát (RA in Tschechien) - BRACH LEGAL, Roztylská 1860/1, Prag 14900, Tschechien 7186.8173052563 km
Vertrauen verbindet
Strafrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • IT-Recht • Erbrecht • Verfassungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist seit einem Jahr bei mir, hat mir mit Begeisterung geholfen, alles gut gemacht und mir geholfen, in … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Roman von Alvensleben | Rechtsanwälte, 164er Ring 16, 31785 Hameln 6759.6702514681 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz bietet Herr Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
aus 6 Bewertungen Ein Anwalt mit ❤️ und Verstand. Sucht nicht nur nach einen Ausweg,sondern findet diesen auch. Man fühlt sich gut … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
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Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Sieprath
aus 27 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung zu meinem Anliegen per Chatfunktion, anschließend ein offenes Beratungsgespräch. Vielen Dank. (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Einstweiliger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweiliger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweiliger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Einstweiliger Rechtsschutz im Öffentlichen Recht gliedert sich insbesondere im Verwaltungsrecht in das Verfahren der einstweiligen Verfügung bzw. Anordnung, das Verfahren zur Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. der Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie der einstweiligen Anordnung im Rahmen einer Normenkontrolle. Letzterer auf dem Verwaltungsrechtsweg gewährte Schutz ist dabei an den einstweiligen Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht angelehnt.

Eine einstweilige Verfügung, auch einstweilige Anordnung genannt, soll dabei dem, der sie beantragt hat, vorläufigen Rechtsschutz verschaffen. Vorläufiger Rechtsschutz wird jedoch nur gewährt, wenn der Antragsteller einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund geltend machen kann. Der auch Anordnungsanspruch genannte Verfügungsanspruch besteht dabei in einem bestimmten rechtlichen Anspruch. Beispiele dafür sind etwa eine zu Unrecht von einer Baubehörde erteilte Baugenehmigung, die ein betroffener Nachbar nicht hinnehmen muss oder etwa bei einem Ausländer das Unterlassen seiner mutmaßlich fehlerhaft begründeten Abschiebung. Verfügungsgrund bzw. Anordnungsgrund ist regelmäßig die Eilbedürftigkeit der zu treffenden Entscheidung. Aufgrund der Vorläufigkeit der einstweilig getroffenen Verfügung darf das Gericht die spätere Entscheidung in der Hauptsache dabei jedoch nicht vorwegnehmen.

Zweck der einen Variante der einstweiligen Verfügung ist die Sicherung eines bestehenden Zustands, um so einen Rechtsverlust des Antragstellers solange zu verhindern, bis eine abschließende Entscheidung darüber getroffen worden ist. Die Vermeidung schwerer oder gar nicht wieder gut zu machender Nachteile steht bei dieser Art der einstweiligen Verfügung im Vordergrund. Beispiel dafür ist die bereits angesprochene Baugenehmigung, bei der die Sicherungsanordnung etwa in einem vorläufig verfügten Baustopp bestehen kann. Denn verglichen einem später eventuell notwendigen Abriss bei ungehindertem Baufortschritt ist dies das geringere Übel. Anstelle einer Sicherungsanordnung ist aber auch eine Regelungsanordnung möglich. Diese gibt dem Antragsteller eine Rechtsposition oder erweitert diese, bis in der Hauptsache eine Entscheidung darüber fällt. Beispielsfälle für diese Art der einstweiligen Anordnung ist die Zulassung zu einer Prüfung oder einer Prüfungswiederholung oder der vorläufige Erhalt eines Studienplatzes im Vorfeld einer Studienplatzklage.

Die Entscheidung im Rahmen von Eilrechtsverfahren ergeht dabei durch Beschluss des Gerichts. Eine mündliche Verhandlung liegt im Ermessen des Gerichts. Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund müssen glaubhaft gemacht werden. Dafür kann eine eidesstattliche Versicherung ausreichen. Das Gericht entscheidet dabei mittels einer eingehenden Abwägung der widerstreitenden Interessen unter rechtlicher Würdigung des Sachverhalts sowie der möglichen Folgen der getroffenen Entscheidung. Eine rechtliche oder faktische Vorwegnahme des späteren Ergebnisses des Prozesses in der Hauptsache ist dabei allerdings ausgeschlossen. Das heißt, mittels einstweiliger Verfügung dürfen keine unumkehrbaren Zustände geschaffen werden. Eine Ausnahme gilt nur bei unzumutbaren Nachteilen für den Betroffenen und dessen höchstwahrscheinlichen Erfolg in der späteren Hauptsache.

Gegen die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung bzw. die dabei erlassenen Anordnungen ist Beschwerde möglich. Außerdem können Antragsgegner bzw. Betroffene die Erhebung der Klage in der Hauptsache verlangen. Die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung erfolgt im Übrigen nach den Regeln der Vollstreckung. Ist die einstweilige Verfügung auf Unterlassung gerichtet, reicht ihre Zustellung an den Verpflichteten. Bei einer sich im Hauptsacheverfahren als zu Unrecht ergangen erweisenden Verfügung ist ein Anspruch auf Schadenersatz des Betroffenen möglich.

Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ist streng zu unterscheiden von demjenigen, der den Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer Behörde aussetzen soll. In diesen Fällen geht es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, die in diesen Fällen ein Widerspruch, weil im konkreten Verwaltungsverfahren unstatthaft, nicht geben kann. Regelmäßig handelt es sich dabei um Bescheide, die die Zahlung öffentlicher Kosten oder Abgaben verlangen, unaufschiebbare Handlungen der Polizei oder Fälle in denen die sofortige Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Sofortige Vollziehung herbeizuführen kann in bestimmten Fällen aber auch das Ziel dieser Form einstweiligen Rechtsschutzes sein, wenn Dritte gegen einen je nach Sichtweise begünstigenden Verwaltungsakt Rechtsbehelfe eingelegt haben. Auch im Rahmen dieses einstweiligen Rechtsschutzes kommt es dabei auf eine Interessenabwägung zwischen den Beteiligten mit Blick auf die Erfolgsaussichten in der späteren Hauptsache an.

(GUE)

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