326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M.
SCHULTE.Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft mbB | Düsseldorf | Krefeld |Mönchengladbach | Leipzig, Wilhelmshofallee 83, 47803 Krefeld 6630.6688069847 km
"Verletzten eine Stimme geben!."
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 64 Bewertungen Sehr freundliche, prompte, professionelle Beratung zum richtigen Zeitpunkt. Fokussiert auf zugrundeliegende … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Pete
Kanzlei Frauke Pete, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.5685936315 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Pete ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
(10.06.2022) Einfach perfekt, sehr freundlich und verständnisvoll. Frau Pete erklärt sehr genau und verständlich was alles …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
sehr gut
Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
Kanzlei Susan Rechenbach-Auerswald, Wollmarkt 5, 99310 Arnstadt 6925.6041522781 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 22 Bewertungen Top Anwältin Alle Ziele erreicht (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwälte Bergmann und Schäfer, Hauptstr. 73, 59609 Anröchte 6726.4233779551 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
(28.03.2019) Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung und sehr freundlicher Umgang!
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Rothschild
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Rechtsanwältin Sandra Rothschild
Kanzlei Magold, Walter & Hermann Rechtsanwaltspartnerschaft, Ostendstr. 196, 90482 Nürnberg 7014.4680203307 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sandra Rothschild
aus 76 Bewertungen Ich hatte das Privileg, von Rechtsanwältin Rothschild vertreten zu werden, und bin überwältigt von ihrer … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Kanzlei Rittmeier, Riemannstraße 56 56, 04107 Leipzig 6982.4491911467 km
Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Stotz
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Stotz
Linten & Wieser, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8020136114 km
Zivilrecht • Familienrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sarah Stotz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 13 Bewertungen Wir hatten viele Fragen zum Vereinsrecht und Frau Stotz konnte uns alle Fragen sehr gut erklären und beantworten. Sie … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
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Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Frau Dr.Janotta beweist sich auch in schwierigen Verhandlung sachlich und umfassend rechtssicher. Die Kommunikation … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schwegler
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Rechtsanwältin Sarah Schwegler
Kanzlei Ebert und Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Sarah Schwegler
aus 10 Bewertungen Die Beste die es im Umgebung gibt (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
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Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1489188381 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Ohlendorf bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 99 Bewertungen Würde ich jederzeit weiterempfehlen. Herr Ohlendorf ist kompetent zügig und freundlich (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Grigutsch
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Rechtsanwalt Sören Grigutsch
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Sören Grigutsch
aus 107 Bewertungen Wer einen RA braucht, ist mit Herrn Grigutsch sehr gut beraten und bekommt äußerst kompetente Hilfe. Empfehlung auf … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Jung
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Rechtsanwalt Karsten Jung
Kanzlei Karsten Jung, Telegrafenstr. 57, 42929 Wermelskirchen 6680.392764786 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Karsten Jung
aus 17 Bewertungen Bin mit dieser Kanzlei sehr zufrieden. Die Vertretung meiner Angelegenheiten wurde immer Kompetent und sehr … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
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Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
Freies Institut für organisationsinterne Konfliktbewältigung | FIOK, Esplanada 8, 13187 Berlin 6973.2004582321 km
"Interessenneutral und nachhaltig: Mit dem FIOK schützen Sie Ihre Organisation vor Angriffen und lösen Konflikte erfolgreich".
Opferhilfe • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Angela Brusdeilins für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 18 Bewertungen Ja, ich war zu 70 % zufrieden (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
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Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Basener
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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