1.182 Anwälte für Unternehmensbewertung | Seite 50

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Rechts- und Fachanwalt Stefan Winheller LL.M. Tax (USA)
WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main 6824.5504164608 km
Fachanwalt Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Unternehmensbewertung hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Stefan Winheller LL.M. Tax (USA)
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Rechtsanwältin Hanna Modrey
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Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Hanna Modrey für Rechtsfragen rund um den Bereich Unternehmensbewertung
(25.11.2022) Wir sind sehr zufrieden mit der Beratung und der souveränen Haltung vor und während der Gerichtsverhandlung. Vielen …
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HLS Loritz Sessig Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Brienner Strasse 46, 80333 München 7117.7612899547 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Unternehmensbewertung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Joachim Sessig
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Rechtsanwalt Kian Fathieh
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Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unternehmensbewertung
aus 6 Bewertungen Herr RA Fathieh hat uns über 14 Monate fabelhaft, unermüdlich, kompetent betreut. Der Fall war sehr komplex und RA … (14.04.2024)
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Rechtsanwalt Florian Hayko
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„Verträge schließt man unter Freunden.“
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hayko ist Ihr Ansprechpartner für Unternehmensbewertung
(20.11.2023) Herrn Haykos Wissen, Mitgefühl und Hilfe während einer sehr schwierigen Zeit für meine Familie, bezüglich des …
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sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Vogl
Kanzlei Vogl, Korfstraße 2b, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.9447921554 km
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Herr Rechtsanwalt Christoph Vogl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unternehmensbewertung
aus 22 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Vogl hat mich in einem Steuerstrafverfahren hervorragend verteidigt. Er hat sich mit dem … (06.04.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unternehmensbewertung

Fragen und Antworten

  • Unternehmensbewertung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensbewertung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensbewertung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unternehmensbewertung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensbewertung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Unternehmensbewertung benötigt man unter anderem nach einer Schenkung bzw. einer Erbschaft eines Unternehmens oder beim Firmenverkauf, z. B. wenn niemand bereit ist, das Familienunternehmen zu übernehmen. Auch nach der Scheidung einer Ehe kann eine Unternehmensbewertung nötig werden, wenn etwa einer der früheren Ehepartner den Zugewinnausgleich geltend macht. Wer eine Existenzgründung anstrebt, aber keine Firmengründung oder Franchising in Betracht zieht, für den bietet sich die Unternehmensnachfolge an. Auch hier muss der Kaufinteressent rechtzeitig wissen, wie viel das betreffende Unternehmen wert ist, um zu vermeiden, dass er sich wirtschaftlich übernimmt.

Gerade bei Verkaufsverhandlungen spielt die Unternehmensbewertung eine wichtige Rolle. Ist sie doch die Basis für die Berechnung des Kaufpreises. Je höher der Unternehmenswert ist, desto tiefer muss der Erwerber theoretisch in die Tasche greifen. Daneben spielt aber z. B. auch das Verhandlungsgeschick der Parteien eine wichtige Rolle. Es ist somit vor Unterschrift vom Vertrag wichtig, eine sog. Due Diligence durchzuführen, also das Unternehmen unter anderem darauf zu prüfen, ob es in der Nähe Konkurrenten gibt oder ob man als Käufer erst noch mehr Kapital investieren muss, um das Geschäft wieder zum Laufen zu bringen.

Im Rahmen der Unternehmensbewertung können verschiedene Bewertungsmethoden angewandt werden, mit denen man jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Die zwei wichtigsten sind

  • die Ertragswertmethode bzw.
  • die Substanzwertmethode.

Bei der Substanzwertmethode werden sämtliche Vermögensgegenstände (z. B. Maschinen, Immobilien, Fuhrpark) im Unternehmen addiert. Davon werden wiederum die Verbindlichkeiten abgezogen. Die Unternehmensbewertung bemisst sich also danach, was es kosten würde, das Unternehmen in demselben Zustand neu zu errichten. Dabei bleiben immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z. B. eine Marke oder ein Patent, aber auch der Wert der Firma oder die Kenntnisse der Beschäftigten unberücksichtigt. Damit bietet sich die Substanzwertmethode grundsätzlich nur an, wenn die materiellen Wirtschaftsgüter im Unternehmen überwiegen.

In der Regel erfolgt die Unternehmensbewertung jedoch nach der Ertragswertmethode. Danach gilt, dass sich der Unternehmenswert nach den zukünftigen Erträgen des Unternehmens bestimmt. Letztere kennt man zwar noch nicht, man zieht aber die Erträge der letzten drei bis fünf Jahre - korrigiert um z. B. einmalige Ausgaben - als Schätzungsbasis heran. Stille Reserven sind übrigens zu berücksichtigen. Eine besondere Rolle spielt ferner der sog. Kapitalisierungszinssatz, bestehend aus Basiszinssatz und Risikozuschlag. Je geringer der Kapitalisierungszinssatz ist, desto höher ist in der Regel der Ertragswert. Mit ihm ist ein Vergleich möglich zwischen den Renditen des Unternehmenskaufs und einer anderen Kapitalanlage. Denn der Käufer würde das Unternehmen niemals erwerben, wenn er z. B. beim Wertpapierhandel eine günstigere Verzinsung bekommen würde als durch den Unternehmenskauf.

Eine Unternehmensbewertung ist sehr kompliziert. Daher sollte man rechtzeitig einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kontaktieren und ihn um Hilfe bei der Unternehmensbewertung bitten.

(VOI)

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