5.763 Anwälte für Urlaub | Seite 241

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Herr Rechtsanwalt Vladislav Dimitrov hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urlaub
aus 63 Bewertungen Würde alles schnell und professionell erklärt (21.04.2024)
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Im Bereich Urlaub bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Molitor
aus 8 Bewertungen Bei Herrn Molitor wusste ich immer sofort, wie viel ich ihm zu honorieren habe. Er hat immer klar und offen … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urlaub

Fragen und Antworten

  • Urlaub: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urlaub sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urlaub: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urlaub umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urlaub und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Wenn ein Beschäftigter Urlaub genommen hat, darf er - obwohl er arbeitsfähig ist - der Arbeit fern bleiben. Auch wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit keinerlei Arbeitsleistung erbringt, muss der Arbeitgeber in der Regel weiterhin Lohn zahlen.

Die meisten Arbeitnehmer setzen den Begriff Urlaub mit dem sog. Erholungsurlaub gleich. Nach § 2 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage. Weil Samstag auch als Werktag gilt, stehen einem also nur bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu. Wer dagegen fünf Tage in der Woche arbeitet, hat lediglich einen Mindesturlaub von 20 Tagen. Häufig haben die Tarifparteien in einem Tarifvertrag oder einem Manteltarifvertrag jedoch einen höheren Urlaubsanspruch vereinbart. Ansonsten kann auch im Arbeitsvertrag individuell ein Anspruch auf mehr Urlaub festgelegt werden. Dabei ist aber stets zu beachten, dass für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezielle Urlaubsregelungen existieren. So haben etwa Angestellte mit einer Schwerbehinderung nach § 125 Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Zusatzurlaub.

Wer innerhalb der Probezeit für mehrere Wochen in den Urlaub fahren möchte, ist auf einen gnädigen Arbeitgeber angewiesen. Denn der volle Anspruch auf den Erholungsurlaub entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat. Außerdem haben langjährige Mitarbeiter und Eltern schulpflichtiger Kinder den Vortritt, falls deren Urlaubspläne mit denen des neuen Mitarbeiters kollidieren.

Im Übrigen muss der Urlaub innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Wurde aber aus betrieblichen Gründen kein Urlaub gewährt, kann er auf die ersten drei Monate des nächsten Kalenderjahrs übertragen werden. Wird der Beschäftigte im Urlaub krank oder hat er einen Unfall, muss der Angestellte seine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachweisen. In diesem Fall werden die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, vgl. § 9 Bundesurlaubsgesetz. Wer sich dagegen krank meldet und in dieser Zeit in den Urlaub fährt, muss mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls mit einer Kündigung rechnen. Denn Selbstbeurlaubung ist verboten; allein der Chef darf den Urlaub gewähren.

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, bevor man seinen Urlaub nehmen konnte, muss der Arbeitgeber ihn abgelten, also „ausbezahlen". Weigert der sich jedoch zu zahlen, hilft oftmals nur noch eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Weitere „Urlaubsformen“ neben dem Erholungsurlaub sind beispielsweise:

  • der Bildungsurlaub
  • die Elternzeit
  • die Pflegezeit
  • der Sonderurlaub - z. B. bei der eigenen Hochzeit, einem Gerichtstermin oder einem beruflich veranlassten Umzug

(VOI)

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