5.814 Anwälte für Vergleich | Seite 243

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Peter Rademacher
Rechtsanwalt und Notar Peter Rademacher
Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich Rechtsanwälte und Notare, Raesfelder Str. 12, 46325 Borken 6622.4424604801 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Peter Rademacher bietet im Bereich Vergleich Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Wisser
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Wisser
Steinstrass & Partner, Wilhelmstr. 18, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.8339597783 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Wisser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Vergleich
aus 63 Bewertungen Herr Wisser hat mich telefonisch sehr kompetent beraten. Mein Anliegen konnte somit aufgrund seiner hohen fachlichen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Pelka
Rechtsanwälte Hengerer & Niemeier, Augustaanlage 27, 68165 Mannheim 6848.0659212354 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Mirjam Pelka vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vergleich
(25.10.2020) Alles positiv
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Rohr
Rechtsanwalt Stefan Rohr
Kanzlei Stefan Rohr, Turmstr. 13, 17033 Neubrandenburg 6907.6483224494 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Vergleich bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Rohr
(20.12.2016) Super nett und hab sofort ein Termin bekommen . Der rest wird sich zeigen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Haas
Haas & Haas Rechtsanwälte, Darmstädter Straße 24, 64521 Groß-Gerau 6824.3527508842 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Bereich Vergleich bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Kai Haas
aus 122 Bewertungen ich möchte mich hiermit ausdrücklich für die außerordentlich professionelle und effektive Unterstützung bedanken, die … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Postel
Rechtsanwältin Carolin Postel
POSTEL & PARTNER, Heimhuder Straße 71, 20148 Hamburg 6719.0051550241 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Carolin Postel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vergleich
(14.02.2023) Rechtsanwältin Postel hat mich nicht nur umfassend fachlich kompetent beraten, sondern ist ein Anwalt auf Augenhöhe. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergleich

Fragen und Antworten

  • Vergleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vergleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein rechtlicher Vergleich wird geschlossen, um einen Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis zu beseitigen. Das geschieht durch gegenseitiges Nachgeben der streitenden Parteien. Anderes als bei einem Urteil, Anerkenntnis oder Verzicht soll es bei einem Vergleich keinen eindeutigen Verlierer geben und der Streit einfach und kostengünstig beigelegt werden.

Vergleiche werden oft als Prozessvergleich im Zivilprozess geschlossen, wobei Prozessvertreter oder auch das Gericht Vergleichsvorschläge machen können. Der Vergleichsschluss ist dann einerseits Vertragsschluss, andererseits auch den Prozesshandlungen zuzurechnen. Auch eine Einigung außerhalb der eigentlichen Verhandlung ist möglich, wobei der ausgehandelte Vergleich zur Beendigung eines anhängigen Gerichtsverfahrens vom Gericht beurkundet wird. Der materiell-rechtliche Vergleich ist auch unabhängig von Prozess, Mediation oder Schlichtung möglich.

Ausgangspunkt im Zivilrecht ist oft eine Forderung beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag, die der Gläubiger einklagt. Der Schuldner behauptet einen Mangel mit Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung oder er verlangt Schadenersatz. Bei unklarer Beweislage kann sich ein Vergleichsschluss anbieten, um teure Beweisaufnahmen mit Zeugen, Sachverständigen und Gutachten zu vermeiden. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit wegen Lärmbelästigung kann beispielsweise versucht werden, in einem Vergleich besondere Ruhezeiten festzulegen und so den Streit zu beenden.

Auch im Arbeitsrecht werden Vergleiche vor dem Arbeitsgericht in der Güteverhandlung oder im späteren Verfahren abgeschlossen. Man kann sich beispielsweise in einem Streit zum Kündigungsschutz darauf vergleichen, dass die Kündigung wirksam ist, aber der Arbeitsvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt endet, eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird oder das Arbeitszeugnis einen bestimmten Inhalt hat.

Im Öffentlichen Recht und Sozialrecht kommen ebenfalls Vergleiche vor, die eine Behörde mit dem Bürger schließen kann. Der Vergleich ist dann regelmäßig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Im Strafrecht sind Vergleiche nicht vorgesehen, auch wenn beim Deal ebenfalls eine Art beiderseitiges Nachgeben vorliegt, in Form von Geständnis einerseits und mildere Strafe andererseits.

Da der Vergleich einen rechtswirksamen Vertrag darstellt, ist ein Vergleichswiderruf oder eine Anfechtung des Vergleichs nur unter engen Voraussetzungen möglich. Vor Gericht werden daher manchmal widerrufliche Vergleiche geschlossen, die erst wirksam werden, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden.

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