3.538 Anwälte für Verhaftung | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Greinwald
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Greinwald
Kanzlei Claudia Greinwald, Blumenstraße 1, 80331 München 7119.4430003711 km
Menschen im Mittelpunkt
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Verhaftung bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Greinwald
aus 20 Bewertungen Die Rechtsanwältin Frau Greinwald ist eine sehr gute Rechtsanwältin. Sie hat sich sehr lange und intensiv mit meinem … (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
Wüllrich, Zeppelinstr. 73, 81669 München 7120.3670542456 km
Der Erfolg ihrer Mandanten = der Maßstab von Rechtsanwältin Wüllrich!
Fachanwältin Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Verhaftung beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Wüllrich
aus 27 Bewertungen Leider konnte Sie mir zu diesem Thema nicht weiterhelfen, hat mir aber freundlicherweise mitgeteilt, an wen ich mich … (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Julius C. E. Frenger
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Julius C. E. Frenger
KANZLEI J. FRENGER, Richmodstraße 6, 50667 Köln 6674.5175853859 km
"Die Kurzsichtigkeit der Selbstgerechten ist ihre größte Schwäche" - Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter für Folter a.D.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Verhaftung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Julius C. E. Frenger
aus 27 Bewertungen Vielen Dank nochmal, für Ihre kurzfristige, freundliche, ausführliche und kompetente Beratung zum Thema KCnaG und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Rechtsanwalt Joachim Zehnter
Kanzlei Joachim Zehnter, Spargasse 18, 97688 Bad Kissingen 6907.5830676669 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Zehnter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Verhaftung
(22.12.2020) Danke an RA Zehnter. Durch seine ruhige und fachlich bezogene Art begleitete er mich erfolgreich durch die mehrjährige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Tamer Forst ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Verhaftung
aus 6 Bewertungen Mietrecht NK-Abrechnung (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Pytka
sehr gut
Kanzlei Pytka, Karwendelstraße 15, 86836 Graben 7070.2409609483 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Verhaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinrich Pytka gerne zur Verfügung
aus 38 Bewertungen Unkompliziert und schnell (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
MPH Legal Services Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin P. Heinzelmann, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Verhaftung
aus 233 Bewertungen Bei einem sehr raffinierten Bankbetrug mit hohem Verlust hat Dr. Martin Heinzelmann mich sehr gut vertreten. Ich … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kim Müller
sehr gut
Kanzlei Kim Müller, Ofenerdieker Str. 59a, 26125 Oldenburg (Oldenburg) 6633.9425663503 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Kim Müller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Verhaftung
aus 43 Bewertungen Lässt sich Zeit und berät sehr detailliert. Wir sind sehr zufrieden. (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
sehr gut
Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Verhaftung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jan J. Gärtner für Rechtsfragen rund um den Bereich Verhaftung
aus 22 Bewertungen Ich hatte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und hatte mich hilfesuchend an … (26.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verhaftung

Fragen und Antworten

  • Verhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Bei einer Verhaftung wird eine Person von der Polizei aufgrund eines Haftbefehls gefangengenommen. Da hiermit in ein Grundrecht des Verhafteten eingegriffen wird, darf ein Haftbefehl nicht ohne triftigen Grund und nicht von irgendeiner Behörde erlassen werden. Es muss vielmehr ein dringender Tatverdacht bestehen und der Haftbefehl kann in der Regel allein von einem Richter ausgestellt werden. Außerdem bedarf es eines sog. Haftgrundes, z. B. Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Eine Verhaftung wird ebenfalls häufig vorgenommen, um zu gewährleisten, dass ein bereits Verurteilter seine Freiheitsstrafe auch tatsächlich antritt oder ein Angeklagter zur Hauptverhandlung im Strafverfahren erscheint. Mit der Verhaftung vom Schuldner kann ein Gerichtsvollzieher im Zivilprozessrecht ferner die Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners - früher eidesstattliche Versicherung genannt - erzwingen. Zu beachten ist aber, dass ein Beamter der Polizei den Verhafteten über seine Rechte bzw. Pflichten als Beschuldigter und über die Gründe für die Verhaftung aufklären muss. So kann er etwa jederzeit einen Strafverteidiger verlangen und - mit Ausnahme der Angabe der Personalien - von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Wem ein Verbrechen - z. B. ein Mord - zur Last gelegt wird, kann nicht nur einen Rechtsanwalt verlangen: Ihm muss vielmehr nach § 140 I Nr. 2 StPO (Strafprozessordnung) ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

Von der Verhaftung zu unterscheiden sind die polizeiliche Festhaltung und die Festnahme.

Die polizeiliche Festhaltung ist in § 163b StPO geregelt. Danach kann die Polizei eine Person festhalten, um ihre Identität festzustellen. Es muss aber beachtet werden, dass ein Festhalten nur zulässig ist, wenn die Identität nicht auf andere Weise feststellbar ist und die betreffende Person einer Straftat verdächtig oder die Feststellung der Identität zur Aufklärung einer Straftat nötig ist.

Eine Festnahme ist nicht nur durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft möglich, sondern durch „jedermann", vgl. § 127 StPO. Das ist aber nur erlaubt, wenn der Täter am Tatort auf frischer Tat ertappt wird und damit sicher ist, dass er etwas angestellt hat. „Jedermann" darf dann den Gauner festnehmen, seine Identität feststellen und verhindern, dass der Kriminelle flüchtet. Der „Jedermann" kann in diesem Fall auch nicht wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung bestraft werden. Sogar eine Körperverletzung kann unter Umständen gerechtfertigt sein. Hat die Polizei oder die Staatsanwaltschaft noch keinen Haftbefehl, liegen aber seine Voraussetzungen sowie Gefahr im Verzug vor, ist eine „polizeiliche" Festnahme zulässig. Der angebliche Täter muss nach der Festnahme unverzüglich - spätestens bis zum Ablauf des nächsten Tages - einem Haftrichter vorgeführt werden, der gegebenenfalls einen Haftbefehl erlässt und Untersuchungshaft anordnet.

(VOI)

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