126 Anwälte für Zeugnis | Seite 6

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Rechtsanwältin Bettina Benning
Peter-Werner & Benning, Bielefelder Str. 8, 32756 Detmold 6739.5046016629 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Benning ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zeugnis
(03.07.2023) Schnelle Auskunft. Sehr kompetentes Auftreten.
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Rechtsanwalt Jan Weidemann
Anwaltskanzlei Dr. Weidemann, Bautzner Str. 113, 01099 Dresden 7080.9392857187 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schulrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Arzthaftungsrecht • Anwaltshaftung
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Herr Rechtsanwalt Jan Weidemann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zeugnis
aus 43 Bewertungen Ich freue mich sehr, meine Sache und Schwierigkeiten mit Herr Weidemann diskutieren. Und Herr Weidemann hat mir viel … (09.04.2024)
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Rechtsanwalt Thomas Herz
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Herz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugnis gerne behilflich
aus 58 Bewertungen Herr Herz hat innerhalb kürzester Zeit auf unsere schriftliche Anfrage reagiert und uns erste hilfreiche Informationen … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
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Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Frau Rechtsanwältin Irem Cömert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zeugnis
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
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Rechtsanwalt Kai Simon Faix
Skradde Rechtsanwälte, Zollstockgürtel 67, 50969 Köln 6675.3572547037 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schulrecht • Sportrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zeugnis beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Simon Faix
aus 112 Bewertungen Sehr hilfreich (27.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Kanzlei Dr. Unger, Schuhstraße 33, 31134 Hildesheim 6792.6109465338 km
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger ist Ihr Ansprechpartner für Zeugnis

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugnis

Fragen und Antworten

  • Zeugnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeugnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Zeugnis spielt nicht nur im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. So wie ein Arbeitszeugnis grundsätzlich Leistung und Verhalten eines Beschäftigten bewertet, so beurteilt das Zeugnis im Rahmen vom Schulrecht und Prüfungsrecht den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler. Dabei ist aber zu beachten, dass die Bundesländer jeweils eigene Schulgesetze haben, die voneinander abweichen können.

Während ein Zeugnis nach Ende der Schulzeit in früheren Zeiten lediglich als Empfehlungsschreiben diente, das explizit verlangt werden musste, so wurde nach Einführung der Schulpflicht in der Regel auch ein Zeugnis in Form eines „Schulentlassscheins" erteilt. Mittlerweile erhält jeder Schüler an einer öffentlichen Schule jedoch zweimal im Jahr ein Zeugnis, zunächst das Zwischenzeugnis und am Ende des Jahres das Jahreszeugnis - manche Privatschulen, wie etwa die Waldorfschulen, erteilen aber nur einmal im Jahr ein Zeugnis. Hinzu kommt noch das Abschlusszeugnis, sofern man erfolgreich den Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. das Abitur oder die Fachhochschulreife absolviert hat. Die jeweilige Schule muss ein Zeugnis erstellen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

Ob man ein gutes oder schlechtes Zeugnis bekommt, hängt davon ab, welche Leistungen man im Laufe des (Halb)Jahres erbracht hat. So kann das Nichtbestehen vieler Schulaufgaben oder mündlicher Prüfungen zum Sitzenbleiben führen, was auf dem Jahreszeugnis vermerkt wird. Grundsätzlich ist es so, dass man sitzenbleibt, wenn man in zwei Fächern mindestens die Note „5" hat. Über das Vorrücken oder Sitzenbleiben entscheidet die Klassenkonferenz, vgl. z. B. Art. 53 IV Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Würde ein Schüler also z. B. aufgrund nachgewiesener erheblicher, aber unverschuldeter Beeinträchtigungen sitzenbleiben - wie etwa bei Krankheit oder bei nachgewiesenen psychischen Belastungen aufgrund der Trennung der Eltern oder Verlust eines Elternteils -, kann die Klassenkonferenz dennoch ein Vorrücken auf Probe gestatten.

Das Zeugnis ist - bis auf das Zwischenzeugnis - eine Urkunde, die neben einer Verbalbeurteilung auch eine Notenbewertung - Noten 1 bis 6 - enthält. Manche Lehranstalten nehmen auch die Fehlzeiten oder ein besonders Engagement des Schülers ins Zeugnis auf. Dabei sollte beachtet werden, dass es heutzutage sehr schwierig ist, ohne ein Abschlusszeugnis ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Wer z. B. sein Studium erfolgreich absolviert, erhält dann das sog. Hochschulzeugnis.

Ist man mit seinem Zeugnis unzufrieden, sollte man zunächst ein Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und klären, wie sich die Note berechnet hat. Da ein Zeugnis aber nicht nur eine Urkunde, sondern auch ein Verwaltungsakt ist, kann es angefochten werden. Unter Umständen erfolgt nach gerichtlicher Überprüfung eine Zeugniskorrektur.

(VOI)

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