Arbeitszeugnis: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
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Inhaltsverzeichnis
- Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
- Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
- Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
- Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
- Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis über Ihre Tätigkeiten bei einem ehemaligen Arbeitsgeber. Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, sehen Arbeitgeber dabei genau hin. Darum ist es ausgesprochen ärgerlich, wenn das Arbeitszeugnis Fehler aufweist, Sie Formulierungen als ungerecht empfinden oder wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dagegen können Sie sich jedoch mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn es um Ihr Arbeitszeugnis geht.
Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitsverhältnis endet. Das gilt für jede Art von Arbeitnehmer: also auch für Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten oder Mini-Jobber. Es spielt zudem keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt und ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder mit Ablauf der Befristung endete.
Dieser Anspruch bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch ein Arbeitszeugnis erhalten, Sie müssen die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses selbst bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber muss Ihnen folglich nur auf Verlangen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben Informationen zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeitsbeschreibung. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber aber stattdessen immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens enthält. Wenn Sie explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein solches aushändigen. Er ist übrigens nicht verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis zukommen zu lassen.
Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren. Wichtig ist jedoch, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, also in dem Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Arbeitnehmer können den Anspruch unter Umständen jedoch schon vorher verlieren, nämlich dann, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist enthält, innerhalb derer man seinen Anspruch auf ein Zeugnis geltend machen muss.
Ein Arbeitnehmer, der zum 31.12.2023 ordentlich gekündigt wurde, kann seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis also bis zum 31.12.2026 gerichtlich geltend machen. Eine Arbeitnehmerin, deren befristeter Arbeitsvertrag am 31.05.2022 endete, bis zum 31.12.2025.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zum Unternehmen, zur Person des Arbeitnehmers, zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Ort, Datum und Unterschrift. Bei einem sehr kurzen Arbeitsverhältnis (z. B. für ein kurzes Praktikum) werden Arbeitgeber in der Regel ein einfaches Arbeitszeugnis erstellen. Dient das Zeugnis als reiner Beschäftigungsnachweis (etwa für Ämter), ist ein einfaches Zeugnis ausreichend.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Wenn Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen, sollten sie ein qualifiziertes Zeugnis anfordern. Zusätzlich zu den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnisses ist darin auch eine Beschreibung und Bewertung der Qualifikationen, der fachlichen Leistungen sowie des Sozialverhaltens des Mitarbeiters enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis spiegelt somit die fachliche und persönliche Entwicklung des Bewerbers in seiner Berufslaufbahn wider.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis und kann ebenfalls einfach oder qualifiziert ausgestellt werden. Gründe für ein Zwischenzeugnis können beispielsweise der Antritt der Elternzeit, ein Wechsel in eine andere Abteilung, in eine Führungsposition oder ein Betriebsübergang sein – allgemein also eine Veränderung im Arbeitsverhältnis. In diesen Fällen haben Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an einem vorläufigen Arbeitszeugnis, weshalb der Arbeitgeber dann ein Zwischenzeugnis ausstellen muss.
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. Es enthält:
Angaben zum Unternehmen
Angaben zum Arbeitnehmer
Angaben zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Tätigkeitsbeschreibung
Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten (nur beim qualifizierten Arbeitszeugnis)
Grund für das Beschäftigungsende (nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers)
Schlussformel (optional)
Ort, Datum und Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss immer im Original und in Schriftform (auf Papier) übergeben werden, eine elektronische Zustellung (z. B. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig. Zudem muss es verständlich formuliert sein. Das Zeugnis muss die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers enthalten oder von einer vom Arbeitgeber befugten und Ihnen gegenüber weisungsbefugten Person – mit Angaben zu ihrer Stellung – unterschrieben werden.
Allgemein gilt: Achten Sie darauf, dass alle Angaben zum Unternehmen und Ihre persönlichen Daten korrekt sind. Prüfen Sie die Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis sorgfältig und vergleichen Sie sie gegebenenfalls mit der früheren Stellenausschreibung. Lassen Sie bei Zweifeln das Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen!
Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist häufig Streitpunkt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel wenn das Arbeitszeugnis nicht die richtigen Kernkompetenzen enthält. Folgende Eigenschaften sollten in einem Arbeitszeugnis beurteilt werden:
Arbeitsbefähigung
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Fachkenntnisse
Führungsfähigkeit und -leistung (z. B. bei leitenden Angestellten)
Gesamtbeurteilung
Verhaltensbeurteilung
Neben der Leistungsbeurteilung nimmt die Beurteilung des Arbeitnehmerverhaltens gegenüber seinen Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und gegenüber anderen Personen, zu denen er am Arbeitsplatz Kontakt hatte (z. B. Kunden, Gästen, Patienten etc.), einen weiteren wichtigen Teil des Arbeitszeugnisses ein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen – in genau dieser Reihenfolge – eingeht. Wird die Reihenfolge geändert oder bleibt eine Personengruppe unerwähnt, könnte das bedeuten, dass der Arbeitgeber hier Grund zur Beschwerde hatte.
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Folgende Informationen dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht mitgeteilt werden:
Abmahnungen
Betriebsratszugehörigkeit
Zugehörigkeit zu einer Religion, Ethnie oder Partei
Streikteilnahmen
Nebenberufliche Tätigkeiten
Gesundheitszustand (z. B. Schwerbehinderungen)
Anzahl der Krankentage (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Mutterschutz und Elternzeit (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Privates Verhalten
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Für Arbeitszeugnisse gilt eine eigene Zeugnissprache für die Beurteilungen. Grundsätzlich haben Arbeitgeber eine Wohlwollenspflicht, d. h., das Zeugnis sollte keine Formulierungen enthalten, die die Suche nach einer neuen Tätigkeit erschweren. Achten Sie dennoch immer auf versteckte Codes beziehungsweise auf die genaue Wortwahl! Auch positiv klingende Aussagen können in Arbeitszeugnissen eine abwertende Bedeutung besitzen. Häufige Phrasen und deren entsprechende Bewertungsnoten in Arbeitszeugnissen sind unter anderem:
Sehr gut (Note 1)
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“
„stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer im höchsten Maße zuverlässig“
„zeigte stets besonders hohes Engagement“
Gut (Note 2)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
„mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer sehr zuverlässig“
„zeigte stets hohes Engagement“
Befriedigend (Note 3)
„stets zu unserer Zufriedenheit“
„systematisch und zufriedenstellend“
„immer zuverlässig“
„zeigte stets Engagement“
Ausreichend (Note 4)
„zu unserer Zufriedenheit“
„zeigte sich zuverlässig“
„zeigte Engagement“
„war motiviert“
Mangelhaft (Note 5)
„Insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitgeber nicht von vornherein eine bestimmte Ausdrucksweise vorschreiben. Sie müssen also zunächst abwarten und können erst dann, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind oder er nicht der Wahrheit entspricht, um eine Korrektur bitten. Kommt man Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung einreichen. Die Frist dafür beträgt drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses. Verlangen Sie eine bessere Note als befriedigend, müssen Sie bei einem Prozess beweisen, dass Ihre Leistungen die Note übertroffen haben. Die Beweislast liegt hier bei Ihnen. Es ist übrigens nicht möglich, dass sich ein Zeugnis aufgrund einer Berichtigungsklage nachträglich verschlechtert.
Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?
Jeder Arbeitnehmer hat – wenn sein Arbeitsverhältnis endet – nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Dauer der Beschäftigung ist dafür nicht von Bedeutung. Der Arbeitnehmer ist jedoch in der Holpflicht, sprich: Er muss ausdrücklich nach einem Zeugnis verlangen. Hierbei muss sich der Arbeitnehmer überlegen, ob er um ein einfaches Arbeitszeugnis oder um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bittet. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet nur Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden zudem noch Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Nur Letzteres eignet sich für Bewerbungen.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen?
Endet das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich danach verlangt. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit beinhalten. Dies entspricht einem einfachen Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann jedoch ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein solches zu erstellen.
Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit Teilen des Zeugnisses oder insgesamt damit unzufrieden sind, suchen Sie am besten direkt das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Vorgesetzten und bitten Sie ihn um eine Korrektur. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein, indem Sie alle für Sie kritischen Passagen benennen und alternative Formulierungen vorschlagen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
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Rechtstipps zu "Arbeitszeugnis" | Seite 12
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04.05.2020 Rechtsanwalt Stephan Glaser„… verschickt werden müssen, ist nicht jedem bekannt. 1. Was versteht man unter Arbeitspapieren? Grundsätzlich gehören zu den Arbeitspapieren folgende Unterlagen: Arbeitszeugnis Arbeitsbescheinigung gemäß §312 …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari„… der Vergütung Vereinbarung einer Turboprämie bzw. Sprinterklausel Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Gesamtnote Abgeltung von Überstunden und Resturlaub Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
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20.03.2020 Rechts- und Fachanwältin Stella Stritt Dipl.Finanzwirt„… der Mitarbeiter sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollte ein ordentliches und qualifiziertes Arbeitszeugnis stehen, da das Leben ja auch weiter geht …“ Weiterlesen
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17.02.2020 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… Ironische Formulierungen sind in einem Arbeitszeugnis laut Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, nicht erlaubt, da sie die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses anzweifeln. Das ist besonders dann der Fall …“ Weiterlesen
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27.01.2020 Rechtsanwältin Hülya Senol„… Sie also grundsätzlich hinzunehmen. 4. Wird die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt? Das Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer ein wichtiges Indiz für den weiteren beruflichen Werdegang …“ Weiterlesen
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22.01.2020 Rechtsanwältin Anna Pac„… Arbeitszeugnisses mitgeregelt. Hierbei ist aber besondere Vorsicht zu walten, denn nach BAG (Beschluss vom 14.02.2017 – 9 AZB 49/16) ist ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Leistungsbeurteilung nicht vollstreckbar …“ Weiterlesen
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19.11.2019 Rechtsanwalt Tobias Ziegler„… Beschäftigungsjahre = 7.500 € brutto betragen. b. Kündigung vermeiden und wohlwollendes Arbeitszeugnis erhalten Mitunter stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor die Wahl, entweder einen Aufhebungsvertrag …“ Weiterlesen
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09.10.2019 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ? Darüber klärt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck auf. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitnehmer muss die Umstände beweisen, die ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis rechtfertigen …“ Weiterlesen
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19.09.2019 Rechtsanwalt Colin Marc RappNach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist oft noch nicht endgültig Schluss: Der Streit um Zeugnisformulierungen und möglicherweise „versteckte“ Inhalte ist ein Dauerbrenner in arbeitsgerichtlichen … Weiterlesen
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04.09.2019 Rechtsanwältin Julia Plate„… Verhalten irgendeiner Art begangen hat. Der Verdacht eines unredlichen Verhaltens reiche aber nicht aus, denn das Arbeitszeugnis enthalte Fakten und es gelte die Wahrheitspflicht. Im vorliegenden …“ Weiterlesen
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26.08.2019 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„Das Arbeitszeugnis ist nach wie vor die wichtigste Bewerbungsunterlage – mit einem nur durchschnittlichen oder gar schlechten Arbeitszeugnis hat man kaum Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch …“ Weiterlesen
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26.08.2019 Rechtsanwalt Carsten PauliniWohl kaum ein Dokument hat eine so große Bedeutung bei der Jobsuche. Wer will schon einen Mitarbeiter einstellen, der bei seinem früheren Arbeitgeber mit Vorgesetzten in Konflikt geriet, gestohlen ode … Weiterlesen
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23.07.2019 Rechtsanwalt Marco Atmaca„… Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist formunwirksam. 7. Folgeansprüche: Urlaub, Überstunden, Arbeitszeugnis etc. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind zudem …“ Weiterlesen
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23.07.2019 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ist das Arbeitszeugnis, beziehungsweise die "Note" dieses Zeugnisses, oft das einzige Druckmittel, das Arbeitgebern für die Abfindungsverhandlung bleibt. Denn: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber lediglich …“ Weiterlesen
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17.06.2019 Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein„… in seinem Arbeitszeugnis zu erteilen hat. Grundsätzlich hat der Angestellte einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet grundsätzlich ein besonders gutes …“ Weiterlesen
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21.05.2019 Rechtsanwältin Hülya Senol„… enthalten! 1. Der heutige Stellenwert des Arbeitszeugnisses Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass in der Praxis ein gutes Arbeitszeugnis in Verhandlungen über eine arbeitgeberveranlasste Kündigung …“ Weiterlesen
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08.05.2019 Rechtsanwalt Joachim Kerner„Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Gibt es eigentlich gesetzliche Regelungen zum Arbeitszeugnis …“ Weiterlesen
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06.05.2019 Rechtsanwalt Manuel Fackler„… auf Gratifikationen wie Weihnachtsgeld? Wann müssen Sie einen Dienstwagen, falls erhalten, zurückgeben? Wann und mit welchem Inhalt erhalten Sie ein Arbeitszeugnis? Erfahrungsgemäß können …“ Weiterlesen
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30.04.2019 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… einer möglichen Abfindung. Dies zeigt, dass Arbeitnehmer auf keinen Fall Kündigungen ohne rechtlichen Rat als gegeben/unabwendbar erachten sollten. Ein Arbeitszeugnis erhalten sie als betroffener Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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27.04.2019 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„Das Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bewertung des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer und dient als Nachweis über seine Leistungsfähigkeit sowie sein Führungs- und Sozialverhalten. Jeder …“ Weiterlesen
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04.04.2019 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… und ungelochtes Arbeitszeugnis. Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis zweimal faltet, um es in einem Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen (vgl. BAG, Urt. v …“ Weiterlesen
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11.03.2019 Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler„… fest, dass ein Arbeitszeugnis zu erteilen ist, dass noch offene Forderungen auszugleichen sind (Urlaub, Überstunden etc.) und dass eine Abfindung gezahlt wird. Diese Abfindung ist kein starrer Wert …“ Weiterlesen