Wohnungseigentumsrecht: Was Mieter, Eigentümer und Verwalter wissen sollten
- 3 Minuten Lesezeit

Gemeinsam müssen Wohnungseigentümer entscheiden, wie viel Hausgeld der Verwalter von jedem Eigentümer eintreiben soll oder welche Bauvorhaben als Nächstes anstehen. Doch wehe, die Eigentümergemeinschaft ist sich uneins. Für diesen Fall sollten Wohnungseigentümer ihre Rechte genau kennen.
Die wichtigsten Fakten
- Alle Regelungen rund um das Eigentum an auf Grundstücken errichteten Gebäuden finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
- In der Eigentümerversammlung werden alle wichtigen Entscheidungen bezüglich des Eigentums (Instandhaltung, Instandsetzung, Hausordnung etc.) getroffen.
- Die Eigentümer erstellen den jährlichen Wirtschaftsplan ebenfalls in der Eigentümerversammlung.
- Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
- Das Wohnungseigentumsrecht regelt zudem den Unterschied zwischen Sondereigentum, Wohnungseigentum und gemeinschaftlichem Eigentum.
So gehen Sie vor
- Lassen Sie die Teilungserklärung oder andere Verträge von einem Rechtsanwalt prüfen.
- Informieren Sie sich, welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben.
Was ist das Sondereigentum?
Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, dann verfügen Sie über Sondereigentum. Zusätzlich besitzen Eigentümer einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Sondereigentum und Miteigentumsanteil bilden das Wohnungseigentum. Was als Sondereigentum gilt, muss in der Teilungserklärung festgelegt werden.
Was gilt als Gemeinschaftseigentum?
Das Gemeinschaftseigentums oder gemeinschaftliche Eigentum umfasst zum einen das Grundstück sowie das Gebäude, in dem sich das Sondereigentum (z. B. Wohnungen) befindet. Zum Gemeinschaftseigentum gehören zudem Gebäudeteile und Anlagen (z. B. Heizungskeller, Haustechnikraum, Eingangsbereich), die von den Eigentümern gemeinsam genutzt werden.
Was ist eine Teilungserklärung?
Möchte man Wohnungseigentum begründen, kann man entweder einen Einräumungsvertrag oder eine Teilungserklärung abschließen. Der Einräumungsvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Miteigentümern des Grundstücks geschlossen. Mit dem Vertrag beschließt man die Teilung des Stammgrundstücks und räumt sich gegenseitig das Wohneigentum ein. Gibt es nur einen Eigentümer, muss die Begründung des Wohneigentums durch eine Teilungserklärung erfolgen.
In der Teilungserklärung wird das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bestimmt, sie enthält die schriftliche Beschreibung und Kennzeichnung der einzelnen Wohnung sowie aller anderen Räume. Eine Teilungserklärung enthält auch die Gemeinschaftsordnung, die wichtige Regelungen der einzelnen Eigentümer untereinander bestimmt.
Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?
Alle Teil- und Wohnungseigentümer bilden die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch die Begründung von Sondereigentum oder durch Teilung vertraglich entsteht. Die Verwaltung des Eigentums erfolgt durch die Wohnungseigentümer und den Verwalter, der von der Gemeinschaft bestellt wird. Zu den Aufgaben des Verwalters kann z. B. die Beauftragung von Dienstleistern (z. B. Hausmeister, Reinigungspersonal) gehören.
Was ist eine Eigentümerversammlung?
Auf der Eigentümerversammlung entscheiden die einzelnen Eigentümer gemeinsam, welche wichtigen Entscheidungen in Bezug auf das Eigentum (z. B. Instandhaltung und Instandsetzung, Hausordnung, Gebrauchsregelung oder Entscheidungen über bauliche Veränderungen) in Zukunft erfolgen sollen. Ebenso wird der jährliche Wirtschaftsplan erstellt und dadurch festgelegt, welchen monatlichen Betrag jeder Eigentümer zur Bewirtschaftung des Eigentums leisten muss. Zudem muss auch die Eigentümerversammlung eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des vorangegangenen Jahres erstellen. Weitere Themen, die während einer Eigentümerversammlung besprochen werden, sind:
- ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen
- Gebrauchsregelungen des gemeinschaftlichen Eigentums
- Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von Ansprüchen
- Bestellung eines Verwaltungsbeirats
Auf der Versammlung stimmen alle über Wünsche Einzelner ab. Je nachdem, welche Art von Beschluss getroffen werden soll, ist dafür eine andere Mehrheit notwendig. Für die Entscheidungsfindung der meisten Beschlüsse, wie beispielsweise den Wirtschaftsplan, ist eine einfache Mehrheit ausreichend, für andere aufwendigere Maßnahmen ist die qualifizierte Mehrheit, doppelt qualifizierte Mehrheit oder sogar Allstimmigkeit nötig.
Artikel teilen:

Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Wohnungseigentum?
Rechtstipps zu "Wohnungseigentum"
-
10.05.2025 Rechtsanwalt Ilir Maliqi„… durch Beschluss der Wohnungseigentümer widerrufen werden, ohne dass hierfür das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlich wäre. § 26 Abs. 3 Satz 1 WEG: „Die Bestellung kann durch Beschluss …“ Weiterlesen
-
06.05.2025 Rechtsanwalt Sven Galla„… zu erzielen. Die Anleihen wurden jedoch häufig ohne ausreichende Zustimmung der Wohnungseigentümer investiert, was rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Ein entscheidender Wendepunkt in der Geschichte der DR …“ Weiterlesen
-
04.05.2025 Rechtsanwalt Simon Eisentraudt„… Entscheidung klar gemacht: Wohnungseigentümer dürfen ihre Anfechtung auf einzelne, abgrenzbare Kostenpositionen beschränken. 1. Alte Rechtsprechung Die Gerichte argumentierten bislang so: Eine Jahresabrechnung …“ Weiterlesen
-
18.04.2025 Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt„… Miterben jederzeit beantragt werden kann, und zwar gerichtlich, wenn die Miterben nicht einverstanden sind. Erbengemeinschaft und Wohnungseigentum an der spanischen Ferienimmobilie verkompliziert …“ Weiterlesen
-
15.04.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„Was ist ein Sondernutzungsrecht beim Wohnungseigentum? Von RA und Notar Krau Unter einem Sondernutzungsrecht im Kontext des Wohnungseigentums versteht man eine besondere Vereinbarung …“ Weiterlesen
-
08.04.2025 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… Privatpersonen und kommunale Träger eröffnet diese Entscheidung neue Spielräume in der strategischen Bewirtschaftung von Wohnungseigentum. Gleichzeitig stellt sie die Praxis der Verwalter vor neue …“ Weiterlesen
-
31.03.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„… , dessen Vertreter oder einen durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen werden. Die Einberufung muss in Textform erfolgen und die Einberufungsfrist soll, sofern kein Fall besonderer …“ Weiterlesen
-
31.03.2025 Rechtsanwältin Petra Huber„… ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Gem. § 20 Abs. 4 WEG dürfen bauliche Veränderungen, die die Wohnungsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis …“ Weiterlesen
-
29.03.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„Wie funktioniert die Übertragung von Sondernutzungsrechten beim Wohnungseigentum? Von RA und Notar Krau Die Übertragung von Sondernutzungsrechten im Rahmen des Wohnungseigentums erfordert mehrere …“ Weiterlesen
-
28.03.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat beim Wohnungseigentum? Von RA und Notar Krau Der Verwaltungsbeirat hat im Rahmen des Wohnungseigentums verschiedene Aufgaben, die hauptsächlich …“ Weiterlesen
-
26.03.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„… der Wohnungseigentümer, die den Inhalt des Sondereigentums betreffen, im Grundbuch eingetragen werden müssen, um gegenüber den Sondernachfolgern wirksam zu sein Nicht jede Änderung der Gemeinschaftsordnung …“ Weiterlesen
-
26.03.2025 Rechtsanwältin Dr. Dóra Tuczai LL.M„… Bezirk sich die Wohnung befindet. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: die Daten des Antragstellers, die genaue Adresse der Wohnung, die Daten des Wohnungseigentümers, wer in der Wohnung …“ Weiterlesen
-
BGH-Urteil zum Wirtschaftsplan: V ZR 168/13 – Wann ist ein Beschluss anfechtbar, wann sogar nichtig?26.03.2025 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„Für Wohnungseigentümer ist der Wirtschaftsplan weit mehr als eine formale Pflicht aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Er ist das finanzielle Fundament einer jeden Eigentümergemeinschaft …“ Weiterlesen
-
25.03.2025 Rechtsanwalt Thomas Sittner LL.M.„… in die riskanten Anleihen der DR Deutsche Rücklagen investiert – zum Teil offenbar ohne Wissen der Wohnungseigentümer. „Damit dürften die Hausverwaltungen gegen ihre Pflichten verstoßen haben …“ Weiterlesen
-
21.03.2025 Rechtsanwalt Marc Klaas„… das Wissen der Wohnungseigentümer, in die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH verstoßen haben, könnten also gegen ihre Pflicht verstoßen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger Darüber hinaus …“ Weiterlesen
-
17.03.2025 Rechtsanwältin Katja Werner„Die Sanierung einer Tiefgarage ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Umso umstrittener ist die Frage, welche Wohnungseigentümer an den Kosten beteiligt werden dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH …“ Weiterlesen
-
16.03.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„Muss bei jeder Übertragung von Wohnungseigentum der Verwalter zustimmen? Von RA und Notar Krau Nein, bei jeder Übertragung von Wohnungseigentum ist die Zustimmung des Verwalters nicht zwingend …“ Weiterlesen
-
13.03.2025 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… eingestellt hat. Hohe Verluste für Wohnungseigentümer sind zu erwarten Nach dem WEG-Gesetz ist vorgeschrieben, dass Erhaltungsrücklagen mündelsicher und jederzeit verfügbar angelegt werden müssen. Andernfalls …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwalt Jens Reime„… Finanzskandale im Bereich der WEG-Verwaltung entwickeln. Wohnungseigentümer sollten ihre rechtlichen Optionen umgehend prüfen und handeln, um finanzielle Verluste zu minimieren. Betroffene …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… wird gewählt“ sind oft anfechtbar. 6. Kein Schutzvertrag für einzelne Eigentümer Der Verwaltervertrag begründet keine Schutzwirkung zugunsten einzelner Wohnungseigentümer . Klagen gegen den Verwalter …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… eingestellt hat. Hohe Verluste für Wohnungseigentümer sind zu erwarten Nach dem WEG-Gesetz ist vorgeschrieben, dass Erhaltungsrücklagen mündelsicher und jederzeit verfügbar angelegt werden müssen. Andernfalls …“ Weiterlesen
-
10.03.2025 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… sein. Diese Voraussetzungen dürften kaum erfüllt sein, wenn die Hausverwaltungen das Geld offenbar ohne Wissen der Wohnungseigentümer in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen gesteckt haben“, sagt …“ Weiterlesen
-
07.03.2025 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… . Dezember 2023 (Az. 11 S 85/21) entschieden, dass das Auslegen von trockener Wäsche am geöffneten Fenster zum Zwecke des Lüftens keinen erheblichen Nachteil für andere Wohnungseigentümer darstellt …“ Weiterlesen
-
09.03.2025 Rechtsanwältin Jasmina Hamdi„… nicht Wohnungseigentum/Sondereigentum war, später aber in solches umgewandelt und dann veräußert wurde. Die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen ermöglicht es dem Eigentümer, die einzelnen Wohnungen …“ Weiterlesen