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Erbschein, Führungszeugnis, Kindergeld und mehr: Wir beantworten die häufigsten Suchanfragen

  • 7 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

Dass jemand, der heutzutage nicht weiterweiß, im Internet nachfragt, wissen wir von anwalt.de schon lange. Der Beweis sind unter anderem die zahlreichen Suchanfragen rund ums Recht, die bei uns eingehen. In diesem Rechtstipp beantworten wir daher 5 der häufigsten Anfragen der letzten Monate, die Themengebiete von Erbrecht bis Strafrecht betreffen:

  • Was kostet ein Erbschein?
  • Was steht im Führungszeugnis?
  • Wann verjährt eine Straftat?
  • Was ist ein Prokurist?
  • Wem steht Kindergeld zu?

Was kostet ein Erbschein?

Eine gute Frage, die wie so oft nicht zwischen Tür und Angel zu beantworten ist. Zuerst einige Grundlagen: Auf einem Erbschein sind die Namen der jeweiligen Erben vermerkt, zusammen mit dem Anteil des Erbes, den jeder von ihnen erhält. Wie sein Name verrät, dient der Erbschein dazu, sich als Erbe auszuweisen. Das kann beispielsweise notwendig sein, wenn Bankkonten oder Immobilien des Erblassers den Besitzer wechseln sollen.

Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden, wobei auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben ist. Hierbei fallen Gerichtskosten an, die sich aus den Kostenverzeichnissen (KV) 12210 und 23300 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ergeben. Jeder Erbe kann entweder einzeln einen Erbschein beantragen oder es ist die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins möglich.

Unsere praktische Tabelle hilft bei der Berechnung der Gerichtskosten für den Erbschein:

Nachlasswert bis maximal
Gebühren gemäß GNotKG
1000 €
38 €
5000 €
90 €
22.000 €
214 €
30.000 €
250 €
40.000 €
290 €
50.000 €330 €
80.000 €438 €
110.000 €546 €
140.000 €654 €
170.000 €762 €
200.000 €870 €
260.000 €1070 €
320.000 €1270 €
410.000 €1570 €
500.000 €1870 €
600.000 €2190 €
700.000 €2510 €
900.000 €3150 €
1.000.000 €
3470 €


Sie haben noch Fragen zum Erbschein? Ein Anwalt für Erbrecht hilft hier weiter.

Was steht im Führungszeugnis?

Begeben wir uns ins Strafrecht. Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem sogenannten Bundeszentralregister. In Letzterem sind alle rechtskräftigen Verurteilungen vermerkt, wobei das Führungszeugnis üblicherweise nur einen Auszug enthält. Die zugehörigen gesetzlichen Regelungen finden sich in §§ 32 ff. des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Doch Führungszeugnis ist nicht gleich Führungszeugnis. Die 3 wichtigsten Varianten sind das einfache polizeiliche Führungszeugnis, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis.

Das einfache polizeiliche Führungszeugnis beantragen

In Branchen wie der Sicherheitsbranche, im öffentlichen Dienst oder im Transportgewerbe dürfen Arbeitgeber vor der Einstellung fordern, dass ihnen das sogenannte einfache polizeiliche Führungszeugnis vorgelegt wird. Hier sind Verurteilungen vermerkt, die mit Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Haftstrafen von mehr als 3 Monaten geahndet worden sind.

Jugendstrafen von unter zwei Jahren stehen nur im einfachen polizeilichen Führungszeugnis, wenn sie nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Sexualdelikte sind im einfachen polizeilichen Führungszeugnis auch nicht aufgeführt. Wer Straftaten auf dem Kerbholz hat, die im Bundeszentralregister vermerkt sind, aber nicht die Kriterien für das einfache polizeiliche Führungszeugnis erfüllen, darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen.

Das behördliche Führungszeugnis beantragen

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, kommt um das behördliche Führungszeugnis – offiziell „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ genannt – nicht herum. Hier sind Verurteilungen enthalten, die in Verbindung mit der Ausübung eines Gewerbes oder Tätigkeiten als Unternehmer stehen.

Zudem können bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden vermerkt sein, wie etwa der Widerruf eines Waffenscheins. Das behördliche Führungszeugnis wird üblicherweise direkt an die Behörde weitergeleitet, die es anfordert. Der Antragsteller kann aber erwirken, dass es an ein Amtsgericht übermittelt wird, wo er es einsehen kann.

Das erweiterte Führungszeugnis beantragen

Wer sowohl ehrenamtlich als auch beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten will, muss das sogenannte „erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen. Hier sind auch Sexualdelikte enthalten sowie alle Verurteilungen mit Bezug auf Kinder und Jugendliche, unabhängig von der Höhe der Strafe.

Wann verjährt eine Straftat?

Wir bleiben im Strafrecht. Straftaten können in der Tat verjähren, wobei zu beachten ist, dass sich die jeweilige Verjährungsfrist nach der in Aussicht stehenden Strafe richtet. Zudem ist zwischen Strafverfolgungsverjährung und Strafvollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

Die Strafverfolgungsverjährung

Die Strafverfolgungsverjährung gemäß §§ 78 - 78c Strafgesetzbuch (StGB) betrifft die Frist, die dem Staat bleibt, um eine Straftat zu ahnden. Relevant sind hier z. B. Fälle, in denen einige Zeit vergeht, bis ein Verbrechen entdeckt oder ein Täter überführt wird.

Fristenrechner: Die wichtigsten Fristen der Strafverfolgungsverjährung 

Die Verjährungsfrist beträgt:

  • 30 Jahre, wenn eine lebenslange Freiheitsstrafe in Aussicht steht
  • 20 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren in Aussicht steht
  • 10 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren in Aussicht steht
  • 5 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren in Aussicht steht
  • Alle anderen Taten verjähren innerhalb von 3 Jahren 

Bei Mord und Völkermord gibt es keine Verjährung.

Die Strafvollstreckungsverjährung

Die Strafvollstreckungsverjährung gemäß §§ 79 - 79b StGB ist die Frist, innerhalb der ein Täter belangt werden kann, nachdem er rechtskräftig verurteilt worden ist. Sie wird etwa in Fällen relevant, in denen ein Täter nach seiner Verurteilung untertaucht.

Fristenrechner: Die wichtigsten Fristen der Strafvollstreckungsverjährung 

Die Verjährungsfrist beträgt:

  • 25 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren verhängt wurde
  • 20 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren verhängt wurde
  • 10 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren verhängt wurde
  • 5 Jahre, wenn eine Freiheitsstrafe von bis einem Jahr oder eine Geldstrafe über 30 Tagessätze verhängt wurde
  • 3 Jahre, wenn eine Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen verhängt wurde

Lebenslange Freiheitsstrafen verjähren nicht

Beide Arten der Verjährung können in bestimmten Fällen ruhen – sprich, zeitweise nicht weiterlaufen. Die Frist der Strafvollstreckungsverjährung kann zudem durch das Gericht ein einziges Mal um die Hälfte verlängert werden, wenn der Verurteilte sich an einem Ort aufhält, an dem er nicht ausgeliefert werden kann. Sie haben noch Fragen zum Thema? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht ist hier der richtige Ansprechpartner. 

Was ist ein Prokurist?

Wir schaffen nun den Brückenschlag ins Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein Prokurist lässt sich als Vertretung des Geschäftsinhabers oder Geschäftsführers bezeichnen. Hierbei besitzt er Vollmachten, die es ihm erlauben, im Namen des Unternehmens Rechtsgeschäfte zu tätigen und Geschäftskorrespondenz zu führen. Seine Unterschrift versieht er hierbei mit dem Zusatz „ppa.“, was für „per procura“ steht. Der Prokurist besitzt zudem die Berechtigung, Arbeitsverhältnisse zu kündigen.

Was ist die Prokura?

Der Prokurist ist in seiner Funktion Inhaber der sogenannten „Prokura“, sprich, einer Vollmacht, die einen Firmenmitarbeiter befähigt, denjenigen, der sie verliehen hat, zu vertreten.

Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich in § 48 und § 53 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Hier ist unter anderem zu lesen, dass die Erteilung der Prokura in das Handelsregister anzumelden und nach deren Rücknahme – denn die Prokura kann jederzeit wieder entzogen werden – wieder abzumelden ist. Es können auch mehrere Personen zum Prokuristen ernannt werden – das bezeichnet man als „Gesamtprokura“. Sie haben weitere Fragen zum Thema? Ein Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann hier helfen!

Wem steht Kindergeld zu?

Abschließend geht es ums Familienrecht – und auch hier hat eine einfache Frage eine komplexe Antwort. Üblicherweise erhält das Kindergeld nicht das Kind selbst, sondern derjenige, in dessen Haushalt es lebt.

Die Familienkasse zahlt hierbei nur an einen einzigen Berechtigten. Die Frage, wer dieser Berechtigte ist, lässt sich dagegen nicht immer einfach beantworten. Die Regelungen für das Kindergeld ergeben sich hierbei aus dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Das Kind lebt in einem gemeinsamen Haushalt

Hier muss geklärt werden, an welchen Elternteil das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Können sich die Elternteile nicht einigen, muss das Familiengericht die Entscheidung fällen. Wird das Kind auch von Großeltern mitbetreut, haben die Eltern, was den Anspruch auf Kindergeld betrifft, Vorrang.

Das Kind lebt in verschiedenen Haushalten

Haben sich die Eltern getrennt, ist der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es betreut, unterhaltsberechtigt. Verbringt es jedoch gleich viel Zeit in beiden Haushalten, müssen sich die Elternteile auch hier einigen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Fall auch hier vor das Familiengericht.

Ist der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, zu Unterhalt verpflichtet, wird der Unterhalt mit dem Kindergeld hälftig verrechnet. Sprich, erhält der Elternteil, bei dem der Sprössling lebt, 190 € Kindergeld, ist der Unterhaltspflichtige berechtigt, von dem Betrag, den er zahlen muss, 95 € abzuziehen.

Das Kind führt einen eigenen Haushalt

Oft genug besteht auch noch ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und infolgedessen einen eigenen Haushalt führt. Hier steht dem Elternteil das Kindergeld zu, von dem das Kind Unterhaltszahlungen erhält. Erhält es von beiden Eltern Unterhalt, hat derjenige einen Anspruch auf Kindergeld, der den höheren Anteil beisteuert.

Einen eigenen Anspruch auf das Kindergeld haben Kinder nur in seltenen Fällen, etwa, wenn sie Vollwaisen sind oder der Verbleib ihrer Eltern nicht ermittelt werden kann. Sie haben noch Klärungsbedarf zum Thema Unterhalt? Bei uns können Sie mit wenigen Klicks mit dem passenden Anwalt für Familienrecht Kontakt aufnehmen.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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