Rechtsschutzversicherung: Was deckt sie ab?
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Inhaltsverzeichnis
- Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
- Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
- Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
- Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
- Ab wann besteht ein Versicherungsschutz?
- Deckungszusage durch die Versicherung
- Rechtsschutzversicherung bei Kapitalanlagen
- Fazit
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten wie Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und gegnerische Kosten, falls man sie zahlen muss. Sie richtet sich nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Versicherungen bieten unterschiedliche Module wie Privat-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz an, die je nach Lebenssituation kombiniert werden können. Versicherungsnehmer können meist ihren Anwalt frei wählen, es gibt jedoch Tarife mit vorgegebenen Anwälten für einen reduzierten Beitrag.
Es gilt meist eine Sperrfrist (in der Regel drei Monate) nach Vertragsabschluss, bevor der Versicherungsschutz greift. Deckungszusagen können bei nachträglich bekannt gewordenen Gründen auch widerrufen werden. Klauseln, die Rechtsschutz bei Kapitalanlagen ausschließen, wurden wegen Intransparenz als unwirksam beurteilt. Ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und den abzudeckenden Risiken ab. Ein Vergleich der Angebote und die genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ist empfehlenswert.
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall die Gerichtskosten, die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die gesetzlichen Anwaltsgebühren sowie die gegnerischen Kosten, sofern der Versicherungsnehmer sie tragen muss. Die Basis der heutigen Rechtsschutzversicherung bilden die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), die als Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft üblicherweise von allen Mitgliedsunternehmen übernommen werden. Der konkrete Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.
Die Rechtsschutzversicherung kann mit oder ohne Deckungsbegrenzung abgeschlossen werden. Bei einer Begrenzung werden Verfahrenskosten nur bis zu der vereinbarten Deckungssumme vom Versicherer übernommen. Die meisten Versicherungstarife beinhalten mittlerweile jedoch eine unbegrenzte Deckungssumme.
Generell kann sich der Versicherungsnehmer seinen Rechtsanwalt selbst aussuchen. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch spezielle Tarife mit reduziertem Beitrag an, bei denen man nicht die Wahl eines „Lieblingsanwaltes” hat, sondern an die von der Versicherung ausgewählten Rechtsanwälte gebunden ist.
Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?
Die Versicherungsunternehmen bieten heute hinsichtlich der Rechtsschutzversicherung in der Regel verschiedene Module an, so dass der Versicherungsnehmer zwischen einem Komplettpaket oder einzelnen Leistungsarten nach dem „Bausteinprinzip” wählen kann. Als Bausteine stehen regelmäßig Privat- und Familienrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es spezielle Bausteine und Kombinationsmodelle für den Bereich Firmenrechtsschutz, beispielsweise den Arbeitgeber- oder Gewerberäume-Rechtsschutz.
Die Privatrechtsschutzversicherung greift bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie bei Streitigkeiten aus dem Vertrags-, Sachen-, Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, der Familienrechtsschutz bei Familien- und Erbangelegenheiten.
Wer einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber befürchtet, sollte über einen Berufsrechtsschutz nachdenken. Denn dieser bietet einerseits Arbeitnehmerrechtsschutz, andererseits aber auch Disziplinar- und Standesrechtsschutz für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Soldaten oder Steuerberater.
Die wichtigste Rechtsschutzversicherungsart dürfte wohl der Verkehrsrechtsschutz sein. Gerade Autofahrer - insbesondere Vielfahrer - sollten über den Abschluss nachdenken, da bei verkehrsrechtlichen Verfahren nach Unfällen oft teure Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Inbegriffen sind nicht nur die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, sondern auch Rechtsschutz beim Streit mit der Werkstatt sowie Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem auf Fußgänger und Radfahrer.
Beim Wohnungsrechtsschutz unterscheiden viele Versicherungen zwischen Mieter und Vermieter und setzen unterschiedliche Beiträge an. Von dieser Versicherung ist alles erfasst, was unter Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Mietvertrages fällt. Hierzu gehören Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Mietminderung oder -rückstände, die Kaution, der Mietvertrag selbst, aber auch die Hausordnung oder Ruhestörungen.
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Beim Blick auf die eigenen monatlichen Ausgaben stellt sich oft die Frage, ob man wirklich alle seine Versicherungen braucht. Rechnet man die Prämien für die „wichtigsten" Versicherungen zusammen, kommt dabei meist ein gar nicht so unerheblicher Betrag pro Monat zusammen. Stellt man dann einzelne Versicherungen auf den Prüfstand, fällt der Blick schnell auf die Rechtsschutzversicherung: „Streitet" man so viel, dass sich diese Versicherung über die Jahre rechnet? Und wenn man mit Anwalt streitet: Ist das wirklich so teuer, dass man das nicht aus eigener Tasche bezahlen kann?
Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den teureren Versicherungen. Zwar kann man durch eine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall einen dauerhaft niedrigeren Beitrag erreichen, doch im Ernstfall zahlt man trotzdem: Im Versicherungsfall wird dann nur der Selbstbehalt von in der Regel zwischen 150-300 Euro fällig. Über die Jahre gesehen - und wenn man nicht zum Streiten neigt - ist die Selbstbeteiligung also eine gute Möglichkeit, abgesichert zu sein, ohne finanziell übermäßig belastet zu werden.
Eine Rechtsschutzversicherung kann im Ernstfall eine sinnvolle Investition sein. Denn Streitigkeiten im privaten oder beruflichen Bereich enden nicht selten vor Gericht. Derjenige, der eine solche Versicherung hat, ist im Regelfall in finanzieller Hinsicht sorgenfrei, insbesondere bei hohen Anwalts- und Gerichtskosten oder - wie oftmals bei Verkehrsunfällen notwendig - teuren Sachverständigengutachten. Eine Rechtsschutzversicherung kann aber auch im Vorfeld zu einem potenziellen Gerichtsverfahren nützlich sein. Denn sie ist z. B. bereits bei Androhung einer Kündigung, nicht erst im Falle einer tatsächlich ausgesprochenen Kündigung, zur Erstattung angefallener Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet (BGH, Urteil v. 19.11.2008, Az.: IV ZR 305/07).
Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden, auch wenn der Anlass auf den ersten Blick noch so nichtig erscheint. Da sind zunächst die Kosten für den Anwalt. Diese Kosten sind zwar gesetzlich geregelt. Aber ist der Streitwert hoch, steigen auch diese Kosten schnell an, vor allem wenn der Streit vor Gericht geht. Ist das der Fall, kommen zu den außergerichtlichen Kosten auch noch diverse Gerichtskosten. Diese Kosten müssen zumindest vorgestreckt werden, auch wenn man am Ende den Rechtsstreit gewinnt und die Kosten bestenfalls komplett erstattet bekommt.
Unterliegt man im Rechtsstreit, bleibt man im Zweifel auf allen Kosten sitzen - auf den eigenen und den Kosten der Gegenseite. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ersetzt diese Versicherung solche Kosten im besten Fall vollständig. Ob und welche Kosten übernommen werden, regelt der Vertrag mit dem Versicherer. Er regelt auch, welche Streitigkeiten bzw. Risiken abgesichert sind, wie man sich im Rechtsschutzfall verhalten muss oder welchen Anwalt konsultieren muss, damit die Versicherung tatsächlich greift.
Ab wann besteht ein Versicherungsschutz?
Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten eine sogenannte Sperrfrist, die in der Regel drei Monate beträgt. In dieser Sperrfrist auftretende Versicherungsfälle werden von der Versicherung noch nicht übernommen. Zudem gilt, dass die Ursache des Rechtsstreits erst nach Ablauf der Sperrfrist eingetreten sein darf, um eine Leistungspflicht der Versicherung zu bewirken. So wurde beispielsweise für die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers keine Deckung durch seine Rechtsschutzversicherung übernommen, da die vom Arbeitgeber behaupteten kündigungsrelevanten Verstöße vor Vertragsabschluss der Rechtsschutzversicherung lagen (AG Dillenburg, Urteil v. 20.07.2010, Az.: 5 C 87/10).
Problematisch wird die Festlegung des Beginns des Versicherungsschutzes in den Fällen, wo sich die „versicherte“ Rechtsstreitigkeit - also der Versicherungsfall - aus mehreren ursächlichen Handlungen zusammensetzt, die zeitlich auseinander liegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Fall, bei dem die Rechtsschutzversicherung nicht für die Kosten eines Rechtsstreites über die Entziehung einer Fahrerlaubnis aufkommen wollte.
Der Verkehrssünder hatte über mehrere Jahre Punkte in Flensburg “gesammelt”, bis ihm schließlich die Fahrerlaubnis nach Erreichen der zum damaligen Zeitpunkt geltenden 18-Punkte-Grenze entzogen wurde. Die ersten beiden Verkehrsverstöße waren vor der Vertragslaufzeit der Rechtsschutzversicherung begangen worden, die übrigen fielen in den Zeitraum mit Versicherungsschutz. Der BGH gab dem Träger der Rechtsschutzversicherung Recht und verneinte das Vorliegen eines Versicherungsfalls, weil die ersten beiden Punkte auf die Verkehrswidrigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zurückzuführen waren (BGH, Urteil vom 05.07.2006 Az.: IV ZR 153/05).
Deckungszusage durch die Versicherung
Doch selbst wenn vorherig genanntes Kriterium erfüllt ist, muss die Versicherung noch lange nicht für die Kosten eines jeden Rechtsstreites einstehen: Hat eine Klage von vornherein nur wenig Aussicht auf Erfolg, so braucht die Versicherung keinen Schutz zu gewähren.
Was viele nicht wissen: Eine erteilte Deckungszusage ist nicht unwiderruflich. Werden der Versicherung nach Zusage der Kostendeckung Umstände bekannt, die für eine Leistungsfreiheit sprechen (z. B. dass die Ursachen des Rechtsstreits in der Zeit vor dem Vertragsabschluss liegen), so kann die Versicherung ihre Deckungszusage nachträglich widerrufen (AG München, Urteil v. 02.06.2006, Az.: 213 C 4054/05). Ein weiteres Contra könnte der Ausschluss von Ehescheidungen sein, von deren Einschluss in der Familienrechtsschutzversicherung jedoch oftmals irrtümlich ausgegangen wird.
Rechtsschutzversicherung bei Kapitalanlagen
Einige Rechtsschutzversicherungen haben in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Leistungspflicht für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ausgeschlossen. Doch solche Klauseln können wegen Intransparenz unwirksam sein. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat eine solche Klausel für unwirksam erklärt (Urteil v. 22.09.2011, Az.: 29 U 589/11).
Im Ausgangsfall fand sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers eine Klausel folgenden Inhalts: „Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z. B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalmodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z. B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds).“
Nach Ansicht der Münchener Richter sind solche Klauseln unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen und den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Gemäß § 307 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verbraucher klar und verständlich sein. Die betreffende Klausel genügte diesen Anforderungen jedoch nicht. Denn aus ihr kann der Verbraucher nicht den Geltungsbereich der Klausel für Kapitalanlagegeschäfte ausreichend einschätzen, befand das OLG.
Fazit
Ob ein Versicherungsabschluss sinnvoll ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden, sondern diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Denn ob sich jemand über die Rundum-Rechtsschutzversicherung oder über einzelne Module absichern sollte, hängt direkt von der individuellen Lebenssituation eines jeden Einzelnen ab.
Zunächst sollte man sich genau überlegen, welche Risiken man durch die Versicherung abdecken möchte. Setzt man Priorität auf nur einen oder zwei Lebensbereiche, so ist das Bausteinprinzip sicher die bessere Lösung. Ist man eher an einem „Rundum-sorglos-Paket” interessiert, kann man sich über Kombiangebote informieren. Doch auch hier sollte man nicht abschließen, ohne vorher einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen zu haben. Es sollte klar sein, was genau versichert ist und ob der Leistungsumfang wirklich zur eigenen Lebenssituation passt. Ob Baustein oder Kombi - ein Preisvergleich ist in jedem Fall lohnend.
(HEI; LOE; WEL)
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Rechtstipps zu "Rechtsschutzversicherung" | Seite 52
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