Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Wie ähnlich dürfen Produkte sein?
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Wir kennen sie alle, die unverwechselbaren Logos und Erkennungszeichen diverser Marken, mit denen wir sofort Emotionen verbinden können. Hier ein großes „M“, das bei einigen sofort den Ohrwurm „Ich liebe es“ oder Appetit auf ein schnelles Essen zwischendurch auslöst. Da ein Dreiblatt auf der sportlichen Bekleidung, mit der man sich gleich viel fitter fühlt. Und schließlich die Uhr mit der Krone, die scheinbar nicht nur die Zeit misst, sondern auch Zeitgeschichte schreibt und dem Träger einen ganz besonders hohen Status verleiht.
Mit Marken assoziieren wir gewisse Werte, es werden bestimmte Bereiche in uns angesprochen. Die meisten von uns kaufen emotional ein und nicht, weil diese Käufe wirklich notwendig sind. Auch unsere Identität hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Marken, die wir kaufen. Das alles ist natürlich genau so gewollt. Schließlich setzen sich Marketingabteilungen mit viel Zeit und Aufwand damit auseinander, welchen psychologischen Einfluss Farbe, Form oder Schriftart auf einem Logo auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers haben. Dem Zufall überlassen wird dabei nichts. Wie ärgerlich ist es dann, wenn einige Hersteller sich dies zunutze machen und einfach ein neues Produkt auf den Markt bringen, das einer bereits bekannten Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Doch wie ähnlich darf eine Marke einer anderen eigentlich sein?
Wann besteht Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts?
Ob von der Gefahr einer Verwechslung zwischen einer bereits bestehenden und einer neuen Marke oder Dienstleistung ausgegangen werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. So spielen der Stellenwert und die Popularität der älteren Marke ebenso eine Rolle wie der Grad der Ähnlichkeit von genutzten Zeichen, Bildern und Wörtern.
Es wird außerdem betrachtet, inwieweit Verbraucher aufgrund der Ähnlichkeit davon ausgehen können, dass es sich bei der älteren und der neuen Marke um den gleichen Hersteller beziehungsweise das gleiche oder ein damit verbundenes Unternehmen handeln könnte. Deshalb kann nur in einem ausführlichen Gerichtsverfahren und unter Betrachtung aller Umstände jedes einzelnen Falls rechtlich bewertet werden, ob in Zukunft in der Gesamtheit der Eigenschaften objektiv die Gefahr einer Verwechslung mit der Marke mit älterem Zeitrang besteht.
Waren oder Dienstleistungen können durch die Nutzung ähnlicher Markenformen verwechselt – gedanklich miteinander in Verbindung gebracht – werden. Der Markenschutz im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Als Marke schutzfähige Zeichen (gemäß § 3 MarkenG) sind zum Beispiel:
- Wortmarken: ähnliche Wörter, Zahlen, Buchstaben wie auch Firmennamen
- Bildmarken: ähnliche Bilder oder Logos
- Hörmarken: ähnliche Töne oder Geräusche
- Kennfadenmarken: ähnlich angebrachte besondere farbliche Akzente oder Fäden
- Farbmarken: ähnliche Farben (wie zum Beispiel das Magenta eines Telefonanbieters)
Eine Mischung aus mehreren Markenformen kommt ebenfalls vor. Drei grundsätzliche Merkmale, die in Wechselwirkung zueinander stehen, sollten im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr auf jeden Fall im Hinterkopf bleiben:
- Ähnlichkeit der Waren
- Ähnlichkeit der Zeichen
- Kennzeichnungskraft der Marke (Bekanntheitsgrad)
Zur Entscheidungsfindung ziehen Gerichte drei Arten der Verwechslungsgefahr heran, nämlich:
Unmittelbare Verwechslungsgefahr
Ähnlichkeiten im Klang, zum Beispiel: super – duper, oder Ähnlichkeiten im Schriftbild.
Mittelbare Verwechslungsgefahr
Der Unterschied wird vom Verbraucher dezent wahrgenommen, der Wortstamm ist hier gleich oder wesensgleich.
Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Hier liegen gedankliche Assoziationen vor und die Vermutung nahe, dass die neue Marke unternehmerisch zur ursprünglichen Marke gehört. Das passiert häufig, wenn ältere Unternehmen übernommen werden.
Wie erlangt man Markenschutz?
Wenn all die Investitionen in eine eigene Marke Früchte tragen und sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat, ist es wichtig, das Unternehmen vor Imitationen, Ideendiebstahl und Missbrauch zu schützen. Dies geschieht mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes. Durch die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen sollen Verbraucher einer Marke deren Ursprung eindeutig zuordnen können. Anders als im Urheberrecht –hier entsteht das Recht schon mit Erschaffung des Werkes – muss im Markenrecht die angemeldete Marke in das Register des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen werden. § 4 Markengesetz (MarkenG) besagt:
„Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.“
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie das ausschließliche Recht an der Marke. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand anderes identische oder ähnliche Zeichen für Waren oder Dienstleistungen und auf Verpackungen oder Etiketten u. a. benutzen, anbieten oder in Umlauf bringen (§ 14 MarkenG). Bei Zuwiderhandlungen drohen bei fahrlässigen Markenrechtsverletzungen zivilrechtliche, bei vorsätzlichen Verletzungen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§§ 143 ff. MarkenG).
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Ein Urteil
Zum Abschluss noch ein anschauliches Beispiel in Form eines Urteils: Es geht um ein Urteil des EuG (Gericht der Europäischen Union), das ein bekanntes französisches Modeunternehmen betrifft (Urteil vom 30.09.2015, Az.: T-364/13). Spätestens seit diesem Jahr, in dem Polohemden nach einigen Jahren plötzlich das Trendteil der Saison 2023 sind, erinnern sich einige vielleicht wieder an die Marke mit dem Krokodil.
Ein Hersteller von Bekleidung, Schuhen, Taschen und Lederwaren meldete im Jahr 2007 sein Bildzeichen, das einen Kaiman darstellte, auf sämtliche seiner Artikel an. Dabei hatte der Kaiman eine hellblaue Farbe, aber einen ebenfalls gebogenen Schwanz wie das Krokodil der berühmtem Modemarke. Diese stellte sich dem Eintrag sodann auch entgegen – mit Erfolg.
Die Richter in Luxemburg prüften die Verwechslungsgefahr der beiden Marken auf Aspekte wie Ähnlichkeiten im Klang, Ähnlichkeiten im Bild und Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit. Es musste eine Prognoseentscheidung darüber getroffen werden, inwieweit die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen beiden Marken wahrnehmen und herstellen würde. Klanglich gab es ganz klar keine Ähnlichkeit. Die Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit stuften die Richter schon höher ein, weil die Bestandteile der Bilder beider Marken die gleiche Tierordnung – die der Krokodile – darstellten. In ihrer Gesamteinschätzung gingen die Richter aufgrund des sehr hohen Bekanntheitsgrades der Produkte der französischen Traditionsmarke davon aus, dass eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Vor allem, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Abbildungen (Kaiman und Krokodil) in der gleichen Branche annehmen könnte, dass es sich um zwei Unternehmen handle, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
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Rechtstipps zu "Verwechslungsgefahr" | Seite 2
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05.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… hin, dass eine Verwechslungsgefahr besteht. Womöglich nutzt der hier diskutierte, unseriöse Anbieter den guten Ruf eines echten Unternehmens aus! Das wäre ein leider klassischer Fall …“ Weiterlesen
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01.12.2023 Rechtsanwalt Steffen Lützelberger„… Auseinandersetzungen zu vermeiden. Grundsätzlich kann derjenige mit einem älteren Markenrecht nämlich die Nutzung und Eintragung jüngerer Zeichen untersagen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Dabei kommt …“ Weiterlesen
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29.11.2023 Rechtsanwalt Stefan Roth„… der Produkte keine Verwechslungsgefahr keine Rufausnutzung oder Rufbeeinträchtigung Keine Herabsetzung oder Verunglimpfung des Mitbewerbers oder seiner Produkte Keine Imitation oder Nachahmung Ob und inwieweit …“ Weiterlesen
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05.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… war nicht nur eine bloße Warnung, sondern auch eine Aufklärung über die potenzielle Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen, die in verschiedenen Drittstaaten reguliert werden. Denn Finex Leaders …“ Weiterlesen
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17.10.2023 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… 667 63 betreffend eine Wort-Bild-Marke sowie der Internationalen Designregistrierung Nr. 206 597. Zur Sicherung dieser Rechte und zur Vermeidung von Verwechslungsgefahren und Rufausbeutungen gehen …“ Weiterlesen
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08.10.2023 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… von Verwechslungsgefahren und Rufausbeutungen geht die Firma GIANNI VERSACE S.R.L. gegen etwaige Markenrechtsverletzungen rechtlich vor. Uns liegt hierzu eine Abmahnung der Firma GIANNI VERSACE S.R.L …“ Weiterlesen
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17.04.2024 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… in markenrechtlichen Abmahnungen spielen, ist die Beurteilung des Vorliegens einer Markenrechtsverletzung immer eine Einzelfallbetrachtung. Ob hier eine Verwechslungsgefahr vorliegt oder nicht, wird Ihnen …“ Weiterlesen
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01.09.2023 Rechtsanwalt Christian von der Heyden„… Kriterien für KMU erfüllt. Markenrecherche: Führen Sie eine Markenrecherche durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig ist und keine Verwechslungsgefahr mit bereits registrierten Marken …“ Weiterlesen
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30.08.2023 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„… Warenähnlichkeit lässt sich zweifellos eine Markenverwechslung feststellen. Diverse Gerichte (Landgericht Hamburg, Landgericht Köln, Landgericht Bochum) haben diese Verwechslungsgefahr bereits bestätigt …“ Weiterlesen
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28.08.2023 Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz„… Vuitton legt großen Wert darauf herauszufinden, woher Fälschungen, Plagiate oder Importe stammen. Markenverletzung: Ähnlichkeit, Verwechslungsgefahr, Fälschung Gegenstand der Abmahnungen sind oft Produkte …“ Weiterlesen
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05.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… keinerlei Auszahlung durchgeführt wird. Ich habe Grund zur Annahme, dass hier etwas "gehörig nicht stimmt"! Achtung : Hohe Verwechslungsgefahr bei CPD LMTD (cpd-lmtd.com) - und zwar hinsichtlich echter …“ Weiterlesen
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24.08.2023 Rechtsanwältin Wiebke Mecklenburg„… ich unbedingt eine Vorabprüfung bezüglich der Unterscheidungskraft und einer möglichen Verwechslungsgefahr (Kollisionsrecherche). Grundsätzlich muss eine Markenanmeldung nicht von einer Kanzlei vorgenommen …“ Weiterlesen
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06.05.2024 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… - und Verwendungsrecht und können so Ihr Unternehmen von Konkurrenten schützen. Außerdem können Sie sich einen guten Ruf aufbauen und eine Verwechslungsgefahr minimieren oder sogar ausschließen. Jedoch …“ Weiterlesen
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06.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… ist die Namensänderung der Kryptohandelsplattform von "blix24.com" zu "quickblockchains.com", laut Angaben von QuickBlockchains (quickblockchains.com) vermeintlich aufgrund von Verwechslungsgefahr …“ Weiterlesen
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14.04.2024 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… untersagt die Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Folgende Handlungen stellen eine Verletzung des Rechts des Markeninhaber dar: Verwechslungsgefahr Var. 1: Es sind drei Varianten …“ Weiterlesen
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19.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Herwin Henseler„… . EUR erspart. Was war der Grund für die damalige Vereinbarung zwischen Riegele und Paulaner? Vereinbarung wegen Verwechslungsgefahr Grund der Vereinbarung war die Problematik der Verwechslungsgefahr (vgl …“ Weiterlesen
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14.04.2024 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… zu kennzeichnen und sich somit klar von anderen Unternehmen abheben zu können, ohne dabei Verwechslungsgefahr zu schaffen. Des weiteren sollte das Zeichen nicht lediglich beschreibend sein. Wir können für …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.„… liege, so die KLAKA Rechtsanwälte, sowohl eine Verwechslungsgefahr als auch eine Rufausbeutung bzw. Trittbrettfahrerei vor. Was wird in der Abmahnung verlangt? Zum einen wird neben der unverzüglichen …“ Weiterlesen
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14.04.2024 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… . Auch „Mövennest“ und „Mövenpick“ sind sich zu ähnlich. Bei „Die grüne Post“ und „Deutsche Post“ liegt keine Verwechslungsgefahr. Genauso wie bei „Picaro“ und „Picasso“. Ziel der Markenrecht Recherche Am Ende …“ Weiterlesen
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26.06.2023 Rechtsanwalt Timm Drouven„… einem Zeichen, was einer Marke der Nobilis Group GmbH ähnlich sei, Parfumprodukte vertrieben zu haben. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr. Aus diesem Grunde sei von einer Markenverletzung auszugehen. Zudem werde …“ Weiterlesen
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05.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… , die Finanzinstrumente betreffen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018. Es bestehe laut FMA Verwechslungsgefahr mit einem regulären Finanzdienstleister. Diese Warnung basiert auf den rechtlichen …“ Weiterlesen
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14.04.2024 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… einzuleiten. Im Markengesetz, genauer gesagt in § 14 Abs. 2 bis 4, sind kodifizierte Markenrechtsverletzungen festgelegt. Diese Bestimmungen gewähren Schutz für die Identität, Verwechslungsgefahr und den Ruf …“ Weiterlesen
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05.06.2023 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… der Kennzeichenrechte der BMW AG dar. Aufgrund dessen liegt eine Verwechslungsgefahr mit der Marke „M“ für identische Fahrzeugteile vor. Überdies läge eine sogenannte Rufausbeutung vor. Der Verkehr …“ Weiterlesen
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02.06.2023 Rechtsanwalt Marco Bennek LL.M.„… vor, wenn eine sog. Verwechslungsgefahr besteht. Auch wenn diese Prüfung oftmals komplex, sollten Sie stets schnell handeln und rechtlichen Rat, z. B. bei einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, einholen …“ Weiterlesen