Wie viel kostet ein Anwalt für einen Bürgergeld (Hartz 4)-Bezieher ?

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Oftmals ist der einzige Weg, um sich zu helfen, der Gang zum Anwalt. Doch wie kann dieser bezahlt werden? Die Jobcenter machen viele Fehler. Das lässt sich problemlos nachweisen, wenn man sich die Statistiken der letzten Jahre anschaut und dabei auswertet, wie oft Klagen und Widersprüche erfolgreich waren. Aber nicht nur Behörden können Ärger machen. Die Liste der möglichen Rechtsprobleme, die auf Menschen zukommen können, ist lang.

1. Der Staat bezahlt Beratungshilfe – Antrag am Amtsgericht stellen:

Eigentlich muss jeder seinen Anwalt selbst bezahlen. Wer ihn beauftragt, muss die Kosten tragen. Aber da Deutschland ein Rechtsstaat ist, müssen auch einkommensschwache Menschen eine Möglichkeit haben, rechtliche Hilfe zu bekommen. Dazu gibt es das Beratungshilfegesetz. Es erlaubt, dass man zum Amtsgericht seines Wohnsitzes gehen kann, um dort Beratungshilfe zu beantragen. 

Vor Ort prüft ein Rechtspfleger des Gerichts zum einen die wirtschaftlichen Verhältnisse, zum anderen hört er sich an, weswegen Beratungshilfe benötigt wird, um auszuschließen, dass dies nicht mutwillig geschieht. Beratungshilfe ist zwar eine Leistung des Sozialstaats, finanziert wird sie aber auch mit Steuermitteln und darf nicht „verschenkt werden“. Jede Anfrage wird deswegen einzeln geprüft. 

2. Was muss ich zum Amtsgericht mitbringen?

Wichtig ist es die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen. Bei Hartz-IV-Beziehern bedeutet das, man muss den aktuellen SGB-II-Bescheid mitnehmen. Aus diesem ergibt sich, genau wie viel Geld man monatlich bekommt, wie viel Miete man zahlt und ob man mit anderen Personen eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Außerdem ist es ratsam, einen aktuellen Kontoauszug mitzubringen, aus dem sich ergibt, dass man „keine Millionen auf dem Konto hat“. Zuletzt müssen Sie noch die Schriftstücke mitbringen weswegen Sie einen Rechtsrat brauchen, z. B. die Schreiben von der Gegenseite.

3. Stimmt es, dass Beratungshilfe nicht bezahlt wird, weil mich das Jobcenter auch berät?

Diese Behauptung kommt immer mal wieder vor, sie stimmt aber nicht! Ein Hilfesuchender hat Anspruch auf eine neutrale Hilfsperson und darf deswegen einen Anwalt aufsuchen. Das Jobcenter als Gegner wird nicht neutral helfen und bei anderen Gegnern darf es keine Rechtsberatung durchführen. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen vor einiger Zeit entschieden, die Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe Behörde, deren Entscheidung der Betroffene anfechten will, verletzt dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (BVerfG, 4. September 2009 Az.– 1 BvR 40/09). Die Kosten des Anwalts werden also aus der Staatskasse bezahlt. 

4. Was darf der Anwalt für mich tun?

Alles, für das Beratungshilfe bewilligt wurde. Also auch mehr als das reine Beraten über die Rechtslage. Er darf Mandanten mit Beratungshilfeschein auch vertreten und Schriftsätze an die Gegenseite verfassen. Darunter fallen auch Widersprüche gegen Bescheide des Jobcenters. Damit nimmt der Anwalt den Betroffenen viel Arbeit ab und reduziert die Aufregung und den Stress. Er kann alle Probleme sachlich mit der Gegenseite klären und da er als Rechtskundiger die Gesetze kennt, ist er stets auf Augenhöhe mit der Verwaltung. 

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Jur. Marco Loch - Fachanwalt für Verwaltungsrecht


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