4.876 Anwälte für EU-Führerschein | Seite 204

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Dyballa
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Dyballa
Rechtsanwalt Marius Dyballa ist von 05.04.2024 bis 12.04.2024 nicht verfügbar.
Kanzlei am Königsplatz, Königsplatz 4, 33098 Paderborn 6743.6880007275 km
vertraulich. persönlich. hilfsbereit.
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich EU-Führerschein bietet Herr Rechtsanwalt Marius Dyballa
aus 11 Bewertungen Herr Dyballa hat mich telefonisch beraten nachdem er meinen übersendeten Arbeitsvertrag rechtlich geprüft hat. Dabei … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger André
Rechtsanwalt Holger André
Holger André Anwaltskanzlei, Autenstraße 12, 71254 Ditzingen 6921.0374596497 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich EU-Führerschein bietet Herr Rechtsanwalt Holger André
(18.03.2019) Kompetent, zeitnah, sofort erreichbar, Fachwissen, Auftreten, Durchsetzungsvermögen
Profil-Bild Rechtsanwalt Luigi Cerino
Kanzlei Luigi Cerino, Schloßstr. 42, 66953 Pirmasens 6808.0061880441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Luigi Cerino unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich EU-Führerschein
(22.03.2023) Sehr gute Beratung, angepasster zeitlicher Umfang, gutes Einfühlen, sehr sichere Atmosphäre!
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Hofmann
Kanzlei Achim Hofmann, Gothaer Str. 1, 98527 Suhl 6922.3506853083 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Hofmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich EU-Führerschein
(23.05.2023) Die Beratung war sehr angenehm und freundlich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Führerschein

Fragen und Antworten

  • EU-Führerschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Führerschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • EU-Führerschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema EU-Führerschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Führerschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als EU-Führerschein werden die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des EWR und der Schweiz ausgestellten nationalen Führerscheine bezeichnet. Das EU-Recht hat durch die Angleichung des Verkehrsrechts auch im Bereich der Fahrerlaubnis viele Anpassungen bewirkt. Das zeigen vor allem einheitliche Fahrerlaubnisklassen und Gestaltung des EU-Führerscheins in Form einer Scheckkarte. Die das Führerscheinrecht regelnde EU-Richtlinie wurde in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) umgesetzt.

Gültigkeit des Führerscheins

Des Weiteren ist seit 2013 die Gültigkeit eines Führerscheins europaweit begrenzt. Dabei sind vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen. Im Übrigen beträgt die Gültigkeit für ab dem 19.01.2013 ausgestellte Pkw- und Motorradführerscheine 15 Jahre. Lkw- und Busführerscheine sind fünf Jahre gültig. Eine erneute Fahrprüfung oder Untersuchung der Gesundheit ist mit dem dadurch regelmäßig notwendigen Umtausch der Fahrerlaubnis nicht verbunden. Allerdings werden Gebühren für den Antrag fällig.

Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland

Ein häufiger Grund für den Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland ist eine gescheiterte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Denn wer beim sogenannten Idiotentest durchgefallen ist, dem ist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland verwehrt. Dabei ist eine allein gegen die Anordnung der MPU-Prüfung erhobene Klage nicht möglich, da es sich um keinen selbständigen Verwaltungsakt handelt.

In der Regel ging der MPU dabei ein Führerscheinentzug infolge des Führens eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen voraus. Des Weiteren erfolgt eine MPU auch beim nachgewiesenen Konsum von Mitteln und Stoffen nach dem BTMG außerhalb des Straßenverkehrs. Ein weiterer Grund sind zu viele Strafpunkte in der sogenannten Verkehrssünderkartei in Flensburg. Zur Anordnung einer MPU kann aber auch die gelegentliche Einnahme von Cannabis zusammen mit weiteren Tatsachen führen, die Zweifel an der Eignung zur Führung eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr begründen. Nicht zuletzt ist sie auch bei mehreren Verstößen in der Probezeit möglich. Die im Amtsdeutsch auch als Begutachtung der Fahreignung bezeichnete Prüfung soll dabei eine mögliche Wiederholungsgefahr verringern.

Einschränkungen des Führerscheintourismus

Das Interesse an wirksamen Sanktionen für verkehrswidriges Verhalten erschwert den als Führerscheintourismus bezeichneten Erwerb eines neuen Führerscheins im Ausland. Auf der anderen Seite steht die möglichst weitgehende Anerkennung des EU-Führerscheins.

Wer einen Führerschein im Ausland machen will, sollte folgende Punkte besonders bedenken:

  • Einem im Ausland erworbenen Führerschein droht die Nichtanerkennung, wenn währenddessen noch eine Sperrfrist für die Neuerteilung eines inländischen Führerscheins lief.
  • Der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im jeweiligen Land, in dem der Führerschein gemacht wird, ist für mindestens 185 Tage im Kalenderjahr erforderlich. Das sogenannte Wohnsitzerfordernis verlangt, dass der Wohnsitz während der Erteilung der Fahrerlaubnis bestand und sich insbesondere aus dem im ausländischen EU-Führerschein ergibt. Auf nationale Besonderheiten bei der Ausgestaltung des Wohnsitzprinzips ist zu achten.

Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in der Verwaltung und Rechtsprechung empfiehlt es sich gerade in diesen Fragen, einen Verkehrsrechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht zu konsultieren.

(GUE)

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