260 Anwälte für Gehhilfen | Seite 9
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gehhilfen
Fragen und Antworten
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Gehhilfen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Gehhilfen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gehhilfen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Gehhilfen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gehhilfen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Gehhilfen sollen Personen dabei helfen, trotz einer Gehbeeinträchtigung mobil zu sein und sich unabhängig fortbewegen zu können. Sie sind dann nicht auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Es gibt verschiedene Arten von Gehhilfen. So können Menschen mit einer Behinderung bzw. einer Schwerbehinderung unter anderem Gehgestelle, Gehwagen - wie einen Rollator - oder Gehstützen, z. B. Krücken oder Unterarmgehstützen, verwenden, um ihre körperliche Beeinträchtigung auszugleichen oder Beschwerden zu lindern. Wer sich bei einem Unfall - z. B. einem Verkehrsunfall oder einem Arbeitsunfall - am Bein verletzt, sich eine Sportverletzung zugezogen oder eine Operation an den Beinen oder der Hüfte hinter sich gebracht hat, kann Gehhilfen für die Zeit der Genesung auch sehr gut gebrauchen.
Die Krankenversicherung wird den Großteil der Kosten für Gehhilfen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. So muss ein Arzt ein Rezept über die Gehhilfen als Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch V) ausstellen. Die Krankenkasse überprüft dann, ob die Gehhilfen in medizinischer Hinsicht nötig sind und ob die Versorgung mit Gehhilfen wirtschaftlich ist. Unter Umständen muss ein medizinisches Gutachten erstellt werden, das den Bedarf des Betroffenen an Gehhilfen bestätigt. Dabei spielen beispielsweise die Pflegestufe und damit zusammenhängend der Pflegebedarf oder auch die Schwere der Verletzung und der Gehbeeinträchtigung eine wichtige Rolle. Wird festgestellt, dass Gehilfen die Beeinträchtigung wohl nicht angemessen ausgleichen können, könnte der Arzt z. B. auch einen Rollstuhl verordnen. Verweigert die Versicherung jedoch eine Versorgung mit Gehhilfen, kann der Betroffene gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
Werden die Gehhilfen dagegen gewährt, wird der betroffenen Person meistens nicht das Eigentum daran übertragen. Die Gehhilfen werden meistens vielmehr leihweise übergeben und die Krankenkasse verlangt in der Regel eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, höchstens jedoch von zehn Euro.
Unter Umständen übernimmt nicht die Krankenversicherung, sondern die Pflegeversicherung die Anschaffungskosten für die Gehhilfen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim lebt oder von einem Pflegedienst versorgt wird und die Gehhilfen oder der Rollstuhl vorwiegend dazu verwendet werden, um die Pflege für das Personal zu erleichtern.
(VOI)
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