2.548 Anwälte für Leihe | Seite 107

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Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
Erbrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Steinkopff hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Leihe
aus 12 Bewertungen Frau Steinkopff hat uns in der Angelegenheit einer Flugstornierung wegen Airline-Insolvenz umfassend, ausführlich und … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Erdmann
Rechtsanwälte Erdmann, Elsenheimerstraße 59, 80687 München 7116.0753739451 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Erdmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Leihe
(15.03.2024) Ich fühlte mich nicht gut verstanden und auch irgendwie aufgefangen mit meinen Problemen, ich fühlte mich vor allem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hirschfeld
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Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hirschfeld
Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hirschfeld ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Leihe
aus 21 Bewertungen Herr Dr. Hirschfeld hat sich sehr kompetent um meinen Fall gekümmert, so dass er zu meinen Gunsten und meiner vollsten … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Aron - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Leihe
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Leihe

Fragen und Antworten

  • Leihe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leihe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leihe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Leihe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leihe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Bei der Leihe, die in den §§ 598 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist, verpflichtet sich der Eigentümer einer Sache, diese dem Entleiher unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen. Der Entleiher erhält den unmittelbaren Besitz an der Sache, der Verleiher dagegen bleibt deren Eigentümer. Die Leihe ist unter anderem abzugrenzen von der Miete oder der Schenkung. Denn bei der Schenkung verliert der Schenkende sein Eigentum an der Sache. Im Mietrecht dagegen bleibt der Vermieter zwar Eigentümer der Sache - z. B. der Immobilien -, er verlangt aber, anders als bei der Leihe, ein Entgelt für das Überlassen der Sache, sog. Mietzins.

Damit sind Begriffe wie „Autoverleih" oder „Bootsverleih" falsch, denn hier wird regelmäßig eine Gebühr für das Benutzen der Gegenstände verlangt. Eine Leihe liegt somit gar nicht vor. Statt eines Leihvertrages haben die Parteien vielmehr einen Mietvertrag geschlossen und müssen dementsprechend ein Entgelt für die Nutzung von einem Mietwagen bzw. Boot zahlen.

Im Rahmen der Leihe verpflichtet sich der Entleiher zum vertragsgemäßen Gebrauch der Sache. Ein etwaiger Verschleiß des Gegenstandes muss nicht von ihm ersetzt werden. Allerdings muss er bei unsachgemäßem Benutzen - z. B. unerlaubte Überlassung der Sache an Dritte - Schadenersatz leisten oder sogar mit einer Kündigung des Leihvertrags durch den Verleiher rechnen. Außerdem hat der Entleiher die gewöhnlichen Kosten zum Erhalt der Sache selbst zu tragen. Wer sich etwa ein Haustier oder Nutztier ausgeliehen hat, muss Futter für das Tier kaufen. Bei der Pferdehaltung etwa muss der Entleiher auch die Kosten für die Unterbringung übernehmen. Ist die Sache mangelhaft, muss der Verleiher nach § 600 BGB nur haften, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ansonsten haftet er nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Privilegierung ist rechtens, da er dem Entleiher die Sache immerhin kostenlos zur Verfügung stellt.

Die Leihe kann durch Kündigung, Erreichen bzw. möglichem Erreichen des Leistungszwecks, Ablauf der Leihdauer oder dem Tod des Entleihers beendet werden. Wer noch Ansprüche aus dem Leihvertrag geltend machen möchte, sollte auf die kurze Verjährung nach § 606 BGB achten. Ersatzansprüche verjähren nämlich bereits nach sechs Monaten ab Ende des Leihvertrags bzw. Rückgabe der Sache.

(VOI)

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