3.400 Anwälte für Modernisierung | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Valter
Rechtsanwalt Dirk Valter
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Valter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Michel
sehr gut
Kanzlei Nils Michel, Salzstraße 35, 48143 Münster 6663.3485873847 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Nils Michel gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Sehr kurzfristig hat Herr Michel eine angefangene Anfechtungsklage übernommen, was andere Fachanwälte auf dem Gebiet … (05.12.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes
sehr gut
Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes
Kanzlei Popkes, Schützenstraße 1, 33189 Schlangen 6744.2604995979 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jann Henrik Popkes bietet Rat und Unterstützung im Bereich Modernisierung
aus 51 Bewertungen Mit sehr viel Geschick und Verhandlungsvermögen hat Herr Popkes nicht nur meinen Führerschein sondern auch meinen Job … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
Grawert PartmbB Rechtsanwälte, Monbijouplatz 12, 10178 Berlin 6974.4961860994 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Modernisierung bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Kirsten Schimmelpenning
aus 13 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, Rechtsanwältin Schimmelpenning als meine Anwältin für Familienrecht zu engagieren und bin … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Jeremias
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Jeremias
Kanzlei Schöfer Jeremias & Kollegen, Leopoldstr. 11a, 80802 München 7118.6813427595 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Modernisierung bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Jeremias
aus 75 Bewertungen Sehr gute, verständliche Erklärungen im WEG- Recht, geduldig und ausführlich, der beste bis jetzt. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Thole
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Thole
Rechtsanwältin/Fachanwältin Frauke Thole, Windhoffstr. 9, 48431 Rheine 6635.4844158734 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Frauke Thole
aus 163 Bewertungen Schon das Telefonat wurde sehr freundlich und kompetent von der Mitarbeiterin entgegen genommen. Ein Termin wurde … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Popp
Rechtsanwältin Isabella Popp
Popp & Popp Rechtsanwälte, Ringstr. 26, 84347 Pfarrkirchen 7186.8714463007 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Isabella Popp ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Modernisierung
(25.10.2023) Kennt sich sehr gut aus. Scheidung ist reibungslos verlaufen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Werner
sehr gut
Kanzlei Werner, Südliche Ringstr. 175, 63225 Langen (Hessen) 6832.8369083768 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Modernisierung bietet Herr Rechtsanwalt Jens Werner
aus 40 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Jens Werner habe ich sehr kompetent, freundlich und empathisch erlebt. Er hat sich viel Zeit für … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwälte Hagen Becker und Gernot Becker, Schubertstr. 5, 63179 Obertshausen 6839.2746508523 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Gernot Becker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Riedel
sehr gut
Anwaltskanzlei Riedel, Aliceplatz 7, 63065 Offenbach am Main 6831.4269515039 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Riedel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Modernisierung
aus 11 Bewertungen 100% Empfehlenswert. Die Kommunikation läuft schnell, unkompliziert und vor allem unbürokratisch. Herr Riedel hat mich … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Modernisierung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Mohr
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Ellinghaus
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Ellinghaus
Ellinghaus & Ellinghaus Rechtsanwälte, Breite Str. 82, 16727 Velten 6952.3009207548 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Ellinghaus ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Modernisierung
aus 95 Bewertungen Sehr schnelle fachliche Beratung und Hilfe . Immer freundlich ,sehr gute Unterstützung . (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tillmann Hettinger
Kanzlei Hettinger, L11 20-22, 68161 Mannheim 6847.2088719406 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tillmann Hettinger
(24.10.2023) Bei einer Dachsanierung hat eine Mannheimer Dachdeckerfirma die Dachfenster bei uns Zuhause eingebaut. Als es geregnet …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Hirdes
Rechtsanwältin Johanna Hirdes
Hirdes & Partner Rechtsanwälte, Kohlmarkt 9, 38100 Braunschweig 6820.3346225126 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Hirdes ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Modernisierung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
sehr gut
Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht - Kanzlei Gutes Recht
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Modernisierung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Freunde und ich wollten eine GmbH gründen (als Betreibergesellschaft). Über persönliche Kontakte sind wir auf den RA … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Reitz
Rechtsanwalt Martin Reitz
LOHBECK & PARTNER RECHTSANWÄLTE, Hornschuchpromenade 7, 90762 Fürth 7005.7790315385 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Modernisierung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Reitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Modernisierung

Fragen und Antworten

  • Modernisierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Modernisierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Modernisierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Modernisierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Modernisierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Eine Modernisierung liegt bei Maßnahmen vor, die die Mietsache verbessern, neuen Wohnraum schaffen oder die Energie oder Wasser einsparen sollen. Mieter müssen derartige Modernisierungen grundsätzlich dulden. Die Modernisierung berechtigt den Vermieter zudem zur Mieterhöhung in gewissen Grenzen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bauliche Veränderung bedeutet nicht immer gleich Modernisierung. An einer Modernisierung fehlt es z. B. immer, wenn bloß ein Mietmangel beseitigt wird. Ebenso ist das Erbringen ohnehin nach dem Mietvertrag geschuldeter Leistungen oder das Versetzen einer Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand keine Modernisierung. Die Kosten für solche Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung kann der Vermieter daher anders als die einer Modernisierung nicht auf die Mieter umlegen. Renovieren kann jedoch mit einer Modernisierung einhergehen, was aber eine Kostenteilung erforderlich macht. Konkrete Angaben zum Reparaturbedarf sind dabei Sache des Mieters, das Gegenteil muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Das gilt auch, wenn der Mieter bereits entsprechend vom Vermieter bei den Modernisierungskosten in Abzug gebrachte Reparaturkosten nicht anerkennt.

Eine Verbesserung der Mietsache kann sowohl in der Mietwohnung wie im Außenbereich des Mietshauses stattfinden. Die Modernisierung muss dabei den Wohnwert verbessern. Das kann beispielsweise darin liegen, dass der Vermieter einen Balkon anbringen, einen Parkplatz anlegen oder einen Fernsehanschluss installieren lässt. Die Modernisierung kann dabei eine andere Einstufung im Mietspiegel und so eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechtfertigen. Dient die Verbesserung aber nur dazu, Mietwohnungen später in Wohnungseigentum bzw. eine Eigentumswohnung umzuwandeln, liegt keine Modernisierung vor.

Schaffung neuen Wohnraums beinhaltet die Aufstockung sowie Anbauten und den Ausbau bestehender Wohnungen. Die Schaffung neuen Wohnraums muss dabei nicht mit dem Zweck der Vermietung erfolgen.

Energetische Sanierung steht als Fachbegriff für die Modernisierung zur Senkung des Energieverbrauchs. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Verbesserungen der Heizung durch Solaranlagen oder der Einbau einer Wärmedämmung. Mieter dürfen bei solch einer energetischen Modernisierung für die Dauer der ersten drei Monate nicht die Miete mindern. Vor Ablauf von drei Monaten ist eine Mietminderung allerdings zulässig, wenn die Modernisierung die Nutzung der Wohnung unmöglich macht. Diese Sonderregelung bei der Mietminderung betrifft nur die energetische Modernisierung.

In anderen Fällen sind Mieter von Anfang an zur Mietminderung berechtigt. Allerdings dürfen die Beeinträchtigungen durch die Modernisierung dabei nicht unerheblich sein. Beispiel für einen Minderungsgrund ist etwa die fehlende Nutzungsmöglichkeit einer vorhandenen Einbauküche. Muss der Mieter deshalb woanders essen, kann der Vermieter sogar zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sein. Entsprechendes gilt etwa auch für eine notwendige Reinigung durch den Mieter. Auf eine Zustimmung des Mieters zur Modernisierung kommt es dabei nicht an. Nicht zuletzt ist ein Mieter bei einer angekündigten Modernisierung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Die Kündigung muss dabei vor Ablauf des Monats erfolgen, indem dem Mieter die Modernisierung mitgeteilt worden war und wird mit Ablauf des nächsten Monats wirksam.

Im Falle einer Modernisierung müssen Mieter es bei entsprechenden Umbauarbeiten dulden, dass beispielsweise Handwerker ihre Wohnungen betreten oder Leitungen durch diese verlegt werden. Und das unabhängig davon, ob die Modernisierung ihnen zugutekommt. Von besonderer Bedeutung dafür ist aber eine rechtzeitige Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen, wie sie das Mietrecht Vermietern vorschreibt. Nach einem Hauskauf oder Wohnungskauf vermieteter Immobilien kann zudem der Käufer schon vor dem Vermieterwechsel eine Modernisierung mit Genehmigung des Vermieters ankündigen. Die Ankündigungsfrist beträgt drei Monate vor Beginn einer Maßnahme. Dabei muss die Ankündigung Angaben zur Art der Maßnahme, ihren voraussichtlichen Umfang sowie ihre Dauer und ihren Beginn beinhalten. Bei erwarteter Mieterhöhung muss ein Betrag genannt werden. Eine erwartete Energieeinsparung ist zu beziffern.

Ein Härtefall kann die Duldung einer Modernisierung ausschließen. Voraussetzungen dafür muss der Mieter vorbringen. Als Härtegründe kommen neben anderen Gründen vor allem das Ausmaß der Arbeiten, bauliche Folgen, vorherige Aufwendungen eines Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung in Frage. Die Mieterhöhung darf den Mieter nicht zwingen, die Wohnung verlassen zu müssen. Dabei kommt es auf das Verhältnis der Mieterhöhung zum Einkommen und Vermögen des Mieters an. Im Fall einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung kann der Vermieter dabei aber nicht verlangen, dass der Mieter sich mittels Untermietvertrag einen Untermieter in die Wohnung hereinholt, um so eigene Einnahmen zu erzielen.

Im Übrigen kommt es für eine zulässige Mieterhöhung aufgrund Modernisierung darauf an, dass sich zumindest der Gebrauchswert der Wohnung oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen kann auch ohne diese Gründe eine Mieterhöhung erfolgen. Die Mieterhöhung darf aber unabhängig davon maximal nur bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten bezogen auf die Jahresmiete betragen. Ein zwischenzeitlich stattgefundener Eigentumswechsel oder Vermieterwechsel hat darauf keinen Einfluss. Ausgeschlossen ist die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Staffelmiete. Außerdem dann, wenn der Mieter Modernisierungsarbeiten nicht zugestimmt hat, weil ein Härtegrund vorlag. Eine nicht rechtzeitige Ankündigung schließt das Recht zur Mieterhöhung hingegen nicht aus. Die neue Miete muss im Übrigen ab dem dritten Monat nach Erklärung der Mieterhöhung gezahlt werden. Allerdings muss die Erklärung eine ausreichende Erläuterung hinsichtlich der Kosten und des Nutzens - z. B. etwaiger Einspareffekte bei energetischer Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung - beinhalten. Bei nicht ordnungsgemäßer Mitteilung verlängert sich die Frist um sechs Monate. Nicht zuletzt dürfen Mieter auch aufgrund der Mieterhöhung den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

(GUE)

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