77 Anwälte für Patentverletzung | Seite 4

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Patentanwalt Wolfgang Eikel
Eikel & Partner GbR, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold 6738.2129620914 km
" Kreativität ist die Eintrittskarte in die Zukunft " (Norbert Stoffel)
Patentrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Patentverletzung steht Ihnen Herr Patentanwalt Wolfgang Eikel gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Herr Eikel hat mir mit seinen kompetenten, freundlichen und humorvollen Art maßgeblich den Rücken gestärkt. Er hat … (26.03.2024)
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Patentanwalt Dr. Andreas Boukis M.Sc.
PatentDesign - Patentanwaltskanzlei Dr. Andreas Boukis, Fritz-Erler-Straße 9, 76133 Karlsruhe 6869.5712783632 km
"Sicherer Schutz für innovative Ideen – Ihr Pioniergeist, unsere Rechtsexpertise. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft und schützen Ihre Erfindungen, Marken und Designs."
Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Patentanwalt Dr. Andreas Boukis M.Sc. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Patentverletzung gerne behilflich
(01.02.2024) Herr Dr. Boukis, hat unsere Wort und Bild Marke für uns angemeldet. Der ganze Ablauf lief reibungslos. Vielen Dank …
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Rechtsanwältin Eva N. Dzepina LL.M. (UK)
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Frau Rechtsanwältin Eva N. Dzepina LL.M. (UK) ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Patentverletzung
(02.08.2017) Im Fall einer Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzung durch einen Konkurrenten hat Frau Rechtsanwältin Dzepina unser …
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Rechtsanwalt Kay Ole Johannes
Anwaltskanzlei JOHANNES, Bergstraße 26, 20095 Hamburg 6720.0816750963 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Ole Johannes bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Patentverletzung
aus 7 Bewertungen Sehr empfehlenswert! Nach einem freundlichen, kurzen Telefonat hatte ich Klarheit über meine rechtliche Lage und weiss … (24.04.2024)
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Rechtsanwältin Sabine Schenk
Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Auf der Wies 18, 87727 Babenhausen 7035.0485729471 km
Sicher & erfolgreich in der digitalen Welt​. Kanzlei für Unternehmen, Selbstständige und Start-Ups: Your succes is our focus.
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
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Frau Rechtsanwältin Sabine Schenk unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Patentverletzung
aus 20 Bewertungen mir wurde geholfen, vor einer Betrügerfima im Netz (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patentverletzung

Fragen und Antworten

  • Patentverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Patentverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patentverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patentverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Patent ist ein Schutzrecht auf eine technische Erfindung. Wie andere gewerbliche Schutzrechte - z. B. ein Gebrauchsmuster oder ein Geschmacksmuster -, gilt auch der Patentschutz grundsätzlich gegenüber jedermann. Ein Patentinhaber, der nicht zwangsläufig mit dem Erfinder identisch sein muss, darf jedermann die Nutzung des Patents untersagen. Andererseits kann ein Patentinhaber Dritten in der Regel durch Erteilung einer Lizenz auch ein Nutzungsrecht einräumen.

Eine Patentverletzung stellt in diesem Zusammenhang eine Verletzung des aus dem Patent folgenden Schutzrechts dar, weil der Verletzer kein bzw. kein entsprechendes Nutzungsrecht besitzt. Betroffen ist dabei nicht nur die Herstellung, sondern auch der Vertrieb eines patentverletzenden Produkts. Ob die Verletzung dabei auf Vorsatz, Fahrlässigkeit oder bloßem Zufall beruht, ändert grundsätzlich nichts am Vorliegen einer Patentverletzung. Bei Verdacht auf eine Patentverletzung hilft ein Patentanwalt, den Sachverhalt zu prüfen und aufgrund der den Patentinhaber treffenden Beweislast für die Verletzung Beweise sichern. Liegt eine Patentverletzung vor, so hat ein Patentinhaber mehrere zivilrechtliche Ansprüche. Deren Durchsetzung besorgt in der Regel ein Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt. Die Erhebung einer Klage gegen den Verletzer setzt zwar keine vorherige Abmahnung bzw. eine einstweilige Verfügung voraus. Aus Gründen der Beschleunigung - insbesondere, um Vertrieb und Vermarktung entsprechender Produkte zu stoppen - sowie der Rechtssicherheit empfiehlt sich die bloße Klageerhebung jedoch nicht. Ein entsprechender Zivilprozess im Patentrecht endet im Übrigen statt durch Urteil auch häufig durch einen Vergleich. Wegen der Patentverletzung ist außerdem ein Strafverfahren möglich.

Unterlassungsanspruch

Ein Patentinhaber hat gegenüber dem Verletzer einen aus dem Patentgesetz folgenden Anspruch auf Unterlassung der Patentverletzung. Eine Abmahnung dient in diesem Zusammenhang dazu, die für die Patentverletzung verantwortliche natürliche oder juristische Person aufzufordern, diese künftig zu unterlassen. Außerdem ermöglicht sie eine eventuelle außergerichtliche Streitbeilegung.

Zum Nachweis der Ernsthaftigkeit liegt der Abmahnung regelmäßig eine Unterlassungserklärung bei, die für den Fall weiterer Verletzungen eine Vertragsstrafe vorsieht. Zu deren Abgabe ist der Abgemahnte grundsätzlich verpflichtet. Durch die Annahme der Unterlassungserklärung kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, aufgrund dessen der Vertragspartner bei einer folgenden Patentverletzung die festgelegte Vertragsstrafe fordern kann.

Anspruch auf Vernichtung und Beseitigung

Das Patentgesetz gibt darüber hinaus einen Anspruch auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen Erzeugnisse und der in seinem Eigentum stehenden, zur Herstellung verwendeten Materialien und Geräte. Zudem kann der Patentinhaber deren Beseitigung mittels Rückruf entsprechender Produkte und ihre Entfernung aus dem Vertrieb verlangen.

Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung

Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung. Dieser Anspruch dient dem Patentinhaber dazu, den Umfang der Patentverletzung feststellen zu können. Auf ein Verschulden kommt es dafür nicht an. Dieser Auskunftsanspruch dient insbesondere im Rahmen einer späteren Schadensersatzklage zur Bezifferung des Schadensausmaßes.

Schadensersatzanspruch

Anders als der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch setzt der Anspruch auf Schadenersatz Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit bei der begangenen Patentverletzung voraus. Der Rechtsinhaber kann den Schadensersatzanspruch dabei nach seiner Wahl auf drei Weisen geltend machen. Entgangener Gewinn kann zum einen geltend gemacht werden, zum anderen ist es möglich, vom Verletzer seinen durch die Patentverletzung erzielten Gewinn zu fordern. Die dritte Möglichkeit besteht in der sogenannten Lizenzanalogie. Der Verletzer muss zahlen, was der Patentinhaber mit der angenommenen Erteilung einer Lizenz hätte einnehmen können.

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Stellt sich heraus, dass keine Patentverletzung vorliegt, weil das Patent beispielsweise gelöscht wurde oder nichtig war, können zu Unrecht in Anspruch Genommene ihrerseits Entschädigung wegen deshalb entstandener Beeinträchtigung verlangen.

(GUE)

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