5.473 Anwälte für Reparaturkosten | Seite 229

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Engelhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Dominik Engelhardt
Anwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht | Engelhardt Rechtsanwaltskanzlei, Platz-der-Einheit 2, 93047 Regensburg 7099.4185266186 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dominik Engelhardt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Reparaturkosten
aus 27 Bewertungen Herr Engelhardt nahm sich wirklich Zeit für meinen Fall und hat uns überaus kompetent und freundlich vertreten. (01.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reparaturkosten

Fragen und Antworten

  • Reparaturkosten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reparaturkosten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reparaturkosten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reparaturkosten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reparaturkosten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Reparaturkosten fallen grundsätzlich immer dann an, wenn man eine beschädigte Sache wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzen will. Reparaturkosten müssen vor allem bei der Reparatur eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall aufgewendet werden. Sofern dem Geschädigten kein Mitverschulden am Unfall anzulasten ist - z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Nichteinhalten vom Sicherheitsabstand -, muss der Unfallverursacher bei Vorliegen von einem Sachschaden und/oder Personenschaden wie etwa einem Schleudertrauma vollen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld leisten.

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall beschädigt, kann der Eigentümer wählen:

1. Er kann das Fahrzeug (fachgerecht) reparieren lassen, § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sofern das Fahrzeug noch nicht älter als drei Jahre und scheckheftgepflegt ist, darf er die Reparatur auch bei seiner teureren Fachwerkstatt durchführen lassen. Schließlich läuft in dieser Zeit unter Umständen noch sein Recht auf Gewährleistung. Ansonsten trifft den Geschädigten die sog. Schadensminderungspflicht, d. h., er darf nur die wirtschaftlich wirklich sinnvollen Arbeiten am Auto durchführen lassen. Wer ein älteres Auto hat, muss sich eventuell auf eine freie Werkstatt verweisen lassen.

Die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten kann der Fahrzeugeigentümer vom Schädiger ersetzt verlangen. Hat der Geschädigte zuvor ein Sachverständigengutachten zur Höhe des Schadens erstellen lassen, kann er den Schaden gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung auch auf Gutachtenbasis abrechnen. Die Reparaturkosten sind aber der Höhe nach beschränkt: Übersteigen die Reparaturkosten inkl. Umsatzsteuer den Wiederbeschaffungswert - also die Kosten, die der Geschädigte aufwenden müsste, um sich ein Fahrzeug zu kaufen, das den gleichen Zustand aufweist wie das beschädigte vor dem Unfall - (wirtschaftlicher Totalschaden), kann nur der Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Haftpflicht verlangt werden. Eine Ausnahme gilt beim sog. Integritätszuschlag, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 % übersteigen, das Kfz tatsächlich und fachgerecht repariert wird und der Geschädigte das Auto noch mindestens sechs Monate benutzt, bevor er es verkauft.

2. Er lässt das Auto nicht reparieren und macht fiktive Reparaturkosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend, § 249 II BGB. Die Kfz-Haftplicht zahlt dann aber höchstens den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte im Falle des Verkaufs - z. B. per Zeitungsannonce oder über das Internet - noch für das beschädigte Auto erzielen würde. Will er auf Gutachterbasis abrechnen, muss er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen und zumindest so reparieren, dass es verkehrssicher ist. Ansonsten werden als Berechnungsgrundlage für die Reparaturkosten die Stundensätze einer (freien) Werkstatt herangezogen. Die Stundensätze einer Markenwerkstatt werden nur gezahlt, wenn das beschädigte Fahrzeug scheckheftgepflegt und nicht älter als drei Jahre ist.

Daneben kann sich der Geschädigte für die Zeit der Reparatur auf Kosten der gegnerischen Versicherung grundsätzlich einen Mietwagen anschaffen oder eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Auch eine Wertminderung des reparierten Fahrzeugs muss vom Geschädigten nicht hingenommen werden. Des Weiteren kann er weitere Nebenkosten wie etwa die Aufwendungen für das Abschleppen oder Abmelden des Kfz ersetzt verlangen. Eine Erstattung der Umsatzsteuer kommt übrigens nur in Betracht, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Zahlt die gegnerische Versicherung trotz Versicherungsfall nicht, kann man zunächst auch die eigene Kasko-Versicherung mit Zahlung der Reparaturkosten bemühen. Die mögliche Höherstufung und auch die noch ausstehende Kostenerstattung kann man dann später von seinem Unfallgegner verlangen. Häufig bleibt dem Geschädigten aber keine andere Möglichkeit, als beim Amtsgericht bzw. Landgericht Klage einzureichen, um an sein Recht zu kommen. Kommt es zu einem Zivilprozess, kann einem ein Rechtsanwalt bestimmt weiterhelfen. Man kann aber auch versuchen, ein Mediationsverfahren durchzuführen und somit eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Reparaturkosten umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Reparaturkosten besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.