326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
DEXTRA Rechtsanwälte, Martin-Luther-Ring 13, 04109 Leipzig 6982.1311429855 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jan Siebenhüner bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Herr Siebenhüner ist ein Sympathischer Mensch. Die erst Einschätzung meines Falls hat er mir sehr verständlich und mit … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Welle
Rechtsanwalt Kai Welle
Müller Rechtsanwälte, Rheinstraße 113, 76532 Baden-Baden 6869.7766993256 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Kai Welle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht, Wilhelmstr. 9, 52070 Aachen 6629.9975365092 km
Leidenschaft ist alles.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Medizinrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
aus 54 Bewertungen Wir haben immer sehr gute Erfahrungen gemacht mit Herrn Huppertz.Er hat uns immer bei allem und zu unseren Gunsten … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Thomalla
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Thomalla
Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Thomalla, Apothekergässchen 4, 86150 Augsburg 7063.1985527458 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Thomalla
aus 107 Bewertungen Herr Thomalla ist ein seht geschätzter Kollege, den auch unsere Kanzlei sehr gerne für die strafrechtliche Vertretung … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ruhnau
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ruhnau
Hupp-Dittus-Partner PartG mbB Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Große Bauerngasse 92, 91315 Höchstadt an der Aisch 6981.8101281693 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Ruhnau vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 16 Bewertungen Ich wurde von Frau Ruhnau und ihrer Assistentin, Frau Zöhner, über eineinhalb Jahre hinweg in meinem Rechtsstreit … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hänke
Rechtsanwalt Matthias Hänke
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Hänke, Wilhelmsstraße 5, 34117 Kassel 6810.3892001873 km
Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Hänke
aus 5 Bewertungen Herr Matthias Hänke konnte meine Angelegenheit zur meiner Zufriedenheit klären .Viel Dank dafür. (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Reckmann
Rechtsanwälte Reckmann & Ludwiczak, Große Werlstr. 50, 59077 Hamm 6687.5587587774 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Ralph Reckmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Mir wurde schnell und kompetent geholfen. Vielen Dank (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Schwerd
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Schwerd, Leipziger Str. 64, 06108 Halle (Saale) 6950.8198059905 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulf Schwerd unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 81 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Meine Erwartungen wurden übertroffen, kann nur weiterempfehlen. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Plarre - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(24.06.2020) Herr RA Plarre hat mich in einer Vertragssache sehr kompetent und konsequent vertreten. Ich fühlte mich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Lang
sehr gut
Kanzlei Lang, Kaiserstraße 5, 66111 Saarbrücken 6767.3057732892 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Lang ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 20 Bewertungen Aile birleşiminde İstanbul konsolosluğuna A1 seviyesinde Almanca sözlü sınavda 21 soru soruldu hepsine doğru cevap … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Michl
Kanzlei Stephanie Michl, Schloßstr. 14, 55543 Bad Kreuznach 6789.4079109158 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Stephanie Michl
aus 5 Bewertungen Frau Michl ist sehr engagiert und verfügt über gute Fachkenntnisse. (25.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Vogel
Rechtsanwalt Michael Vogel
Tschofen I - Rohleder - Vogel, Gapstr. 6, 83278 Traunstein 7202.2510955265 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Vogel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 7 Bewertungen Ich hatte heute einen Termin um 15 Uhr. Herr Rechtsanwalt Michael Vogel ist ein König auf seinem Gebiet. Ein … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Erath
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Erath
Kanzlei Erath, Augustenstr. 12, 70178 Stuttgart 6930.6778366388 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Erath gerne zur Verfügung
aus 34 Bewertungen Herr Erath hat mich in einer komplizierten Strafsachen vertreten. Ich habe einen Freispruch bekommen. Rechtsanwalt … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schmieden
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Schmieden
RECHTSANWALT CHRISTIAN SCHMIEDEN, Hauptstraße 102, 66128 Saarbrücken 6763.0500198403 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Betreuungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Schmieden
aus 21 Bewertungen Ich hatte das Glück dass Christian Schmieden mein anwalt war als ich angeklagt wurde denn ich schwöre es euch es gibt … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
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Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ana-T. Bitter
sehr gut
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bitter, Hansering 106, 31141 Hildesheim 6796.1300487586 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Ana-T. Bitter
aus 107 Bewertungen Frau Bitter hat mir nach dem Tode meines Mannes sehr geholfen. Sie hat mich vertreten und meine Ansprüche gegen meine … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonhard Graßmann
Kanzlei Leonhard Graßmann, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4232269497 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Leonhard Graßmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Katja Radnai
sehr gut
HeLiS Kanzlei für Verkehrsrecht, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth 6674.0105553272 km
Bauchschmerzen lassen Sie nicht vom Zahnarzt behandeln, sondern vom entsprechenden Facharzt. Bei der Anwaltswahl ist eine hoch spezialisierte Fachanwältin die richtige Entscheidung für Ihren Erfolg.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Kaufrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Katja Radnai ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 44 Bewertungen schnelle, für uns unkomplizierte Bearbeitung. Eine sehr gute Adresse. Würde sie, wenn nötig, jedem weiterempfehlen (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Borsbach
Rechtsanwalt Christian Borsbach
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Borsbach
aus 8 Bewertungen Über prsönliche Empfehlung habe ich diesen RA gewählt, um einen Widerspruch gegen die DRV führen zu lassen. Ich war … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
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Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Aron
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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